Alle Artikel

Mund-Nasen-Schutz in der häuslichen Pflege: OP-Maske, FFP2 und die Pflegebox

OP-Maske oder FFP2? Wann welche Maske in der Pflege sinnvoll ist – und wie Sie beide kostenlos über die Pflegebox bekommen.

PRPflegeboxEU Redaktion
14. Juli 20266 Min. Lesezeit
Mund-Nasen-Schutz in der häuslichen Pflege: OP-Maske, FFP2 und die Pflegebox

Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, kommt dem anderen Menschen sehr nah, beim Waschen, beim Anreichen von Essen, bei der Wundversorgung. Gerade in der Erkältungszeit oder wenn jemand ein geschwächtes Immunsystem hat, stellt sich dann die Frage: Brauche ich einen Mund-Nasen-Schutz? Und wenn ja, welchen? Reicht eine einfache OP-Maske, oder muss es eine FFP2-Maske sein?

Die gute Nachricht vorweg: Beide Maskenarten gehören zu den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch und können über die Pflegebox kostenlos bezogen werden. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wann welche Maske sinnvoll ist, worauf Sie beim Tragen achten sollten und wie Sie die Masken jeden Monat aufs Neue erhalten, ohne dafür zu bezahlen.

OP-Maske oder FFP2-Maske: Wo ist der Unterschied?

Im Alltag werden beide oft in einen Topf geworfen, dabei schützen sie unterschiedlich.

Die medizinische Gesichtsmaske, umgangssprachlich OP-Maske, ist die leichte, meist hellblaue Maske, die locker vor Mund und Nase sitzt. Sie hält vor allem die Tröpfchen zurück, die der Träger selbst beim Sprechen, Husten oder Niesen abgibt. Sie schützt also in erster Linie das Gegenüber. In der häuslichen Pflege ist das genau der richtige Einsatz, wenn die pflegende Person selbst leicht erkältet ist und den pflegebedürftigen Menschen nicht anstecken möchte.

Die FFP2-Maske sitzt enger an und filtert auch feinste Partikel aus der eingeatmeten Luft. Sie schützt damit zusätzlich den Träger selbst. Sinnvoll ist sie, wenn ein erhöhtes Ansteckungsrisiko besteht, etwa wenn die pflegebedürftige Person eine ansteckende Atemwegserkrankung hat, wenn das Immunsystem stark geschwächt ist oder wenn in der Region gerade viele Infektionen kursieren.

Eine einfache Faustregel: Geht es darum, den anderen zu schützen, genügt meist die OP-Maske. Geht es auch um den eigenen Schutz bei höherem Risiko, ist die FFP2-Maske die bessere Wahl.

Masken richtig tragen und entsorgen

Eine Maske wirkt nur, wenn sie korrekt sitzt. Diese Punkte machen den Unterschied:

  • Vor dem Aufsetzen die Hände desinfizieren. Sonst tragen Sie Keime direkt an die Maske.
  • Mund, Nase und Kinn vollständig bedecken. Den Nasenbügel an die Nasenform anpassen, damit keine Lücke bleibt. Bei FFP2-Masken sollte die Maske an den Rändern dicht abschließen.
  • Die Maske nicht ständig anfassen oder unter die Nase ziehen. Jede Berührung verteilt Keime.
  • Feuchte Masken wechseln. Eine durchfeuchtete OP-Maske verliert ihre Wirkung. In der Regel ist eine OP-Maske ein Einmalprodukt für wenige Stunden.
  • Nach dem Abnehmen sofort entsorgen und anschließend die Hände waschen oder desinfizieren.

Wer Masken und Händedesinfektion zusammen denkt, schützt am wirksamsten. Wie Sie Hände und Flächen richtig desinfizieren, lesen Sie ausführlich in unserem Ratgeber zur Händehygiene in der Pflege.

Masken sind Teil der kostenlosen Pflegebox

Viele Familien kaufen Masken im Drogeriemarkt, ohne zu wissen, dass sie ihnen längst zustehen. Medizinische Gesichtsmasken und FFP2-Masken gehören zur sogenannten Produktgruppe 54 im Hilfsmittelverzeichnis, den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch. Dazu zählen außerdem Einmalhandschuhe, Hände- und Flächendesinfektion, Bettschutzeinlagen, Schutzschürzen, Fingerlinge und Schutzservietten.

Für all diese Produkte zusammen übernimmt die Pflegekasse bis zu 42 Euro im Monat. Sie zahlen dafür nichts, brauchen kein Rezept und keinen Eigenanteil.

Wichtig zu wissen: Die 42 Euro sind eine Sachleistung, kein Geldbetrag, den Sie sich auszahlen lassen könnten. Sie erhalten also die Produkte, nicht das Geld. Und der Betrag gilt für alle Produkte zusammen, nicht je Produkt. Sie können also frei kombinieren, solange Sie im Monat unter 42 Euro bleiben, zum Beispiel ein Teil Masken, ein Teil Handschuhe, ein Teil Desinfektion.

Wer hat Anspruch?

Die Voraussetzungen sind unkompliziert:

  • ein anerkannter Pflegegrad von 1 bis 5. Schon Pflegegrad 1 reicht aus.
  • die Pflege findet zu Hause statt, also in der eigenen Wohnung, bei Angehörigen oder in einer Pflege-Wohngemeinschaft. Wer vollstationär im Heim lebt, hat keinen Anspruch auf diese Pauschale.

Was viele überrascht: Der Anspruch besteht unabhängig davon, ob ein Pflegedienst kommt oder ob ausschließlich Angehörige pflegen. Auch wer die Pflege allein in der Familie stemmt, bekommt die Pflegebox.

Mehr dazu, was Ihnen schon ab dem niedrigsten Pflegegrad zusteht, lesen Sie in unserem Ratgeber zur Pflegebox bei Pflegegrad 1.

So kommen Sie Monat für Monat an Ihre Masken

Damit die Masken zuverlässig ankommen, ohne dass Sie jeden Monat neu daran denken müssen, läuft die Versorgung am einfachsten über einen Pflegebox-Anbieter:

  1. Box zusammenstellen. Sie wählen einmal aus, welche Produkte Sie brauchen, zum Beispiel mit einem höheren Anteil Masken, wenn gerade Erkältungszeit ist.
  2. Antrag ausfüllen. Der Anbieter erstellt den Antrag an Ihre Pflegekasse, Sie unterschreiben nur. Den Rest erledigt der Anbieter direkt mit der Kasse.
  3. Monatlich liefern lassen. Nach der Genehmigung kommt die Box regelmäßig nach Hause, ohne dass Sie in Vorleistung gehen.

Der große Vorteil: Sie rechnen nichts selbst mit der Pflegekasse ab und müssen keine Quittungen sammeln. Und Sie können den Inhalt anpassen, wenn sich Ihr Bedarf ändert.

Häufige Fehler, die Sie sich sparen können

  • Masken teuer selbst kaufen, obwohl sie zustehen. Wer einen Pflegegrad hat und zu Hause pflegt, sollte die 42-Euro-Pauschale nutzen.
  • FFP2 für alles verwenden. FFP2-Masken sind anstrengender zu tragen. Für den reinen Fremdschutz reicht die leichtere OP-Maske.
  • Masken zu lange tragen. Eine durchfeuchtete Maske bringt wenig. Lieber rechtzeitig wechseln.
  • Das Monatsbudget verfallen lassen. Nicht genutzte 42 Euro werden in der Regel nicht angespart. Wer regelmäßig liefern lässt, schöpft den Anspruch sinnvoll aus.

Ein Mund-Nasen-Schutz ist kein großes Thema, bis er gebraucht wird. Mit der richtigen Maske zur richtigen Gelegenheit und der kostenlosen Versorgung über die Pflegebox sind Sie für die nächste Erkältungswelle gut vorbereitet, ohne unnötig Geld auszugeben.

Masken richtig lagern und haltbar halten

Damit die Masken im Bedarfsfall auch wirken, kommt es auf die richtige Aufbewahrung an. Lagern Sie Masken trocken, staubfrei und vor Sonnenlicht geschützt, am besten in der Originalverpackung. Eine offene Schachtel auf der Fensterbank im feuchten Bad ist der falsche Ort, weil Feuchtigkeit und Schmutz das Material angreifen.

Achten Sie auf das Haltbarkeitsdatum, das vor allem bei FFP2-Masken eine Rolle spielt: Mit der Zeit kann das Material an Filterleistung verlieren. Wer regelmäßig über die Pflegebox nachbestellt, hat ohnehin frische Ware im Haus und muss keine Vorräte horten.

Praktisch ist es, einen kleinen festen Platz für die Schutzausstattung einzurichten, etwa eine Schublade, in der Masken, Handschuhe und Desinfektionsmittel griffbereit zusammenliegen. So sind Sie im Ernstfall sofort handlungsfähig, statt erst suchen zu müssen, und behalten zugleich den Überblick, was nachbestellt werden muss.

Auf einen Blick

  • OP-Masken schützen vor allem das Gegenüber, FFP2-Masken zusätzlich den Träger selbst.
  • Beide Maskenarten gehören zur Produktgruppe 54 und sind Teil der Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.
  • Die Pflegekasse übernimmt bis zu 42 Euro im Monat für alle Verbrauchsprodukte zusammen.
  • Voraussetzung sind ein Pflegegrad von 1 bis 5 und Pflege zu Hause.
  • Die 42 Euro sind eine Sachleistung und werden nicht ausgezahlt.
  • Am einfachsten kommen die Masken über eine monatliche Pflegebox ins Haus.

Quelle: § 40 Abs. 2 SGB XI (Pflegehilfsmittel zum Verbrauch), nachzulesen unter gesetze-im-internet.de.

Häufige Fragen

Sind FFP2- und OP-Masken in der Pflegebox enthalten? Ja. Medizinische Gesichtsmasken und FFP2-Masken gehören zur Produktgruppe 54 und können über die Pflegebox im Rahmen der 42 Euro im Monat bezogen werden.

Welche Maske brauche ich in der häuslichen Pflege? Für den Schutz des Gegenübers genügt meist die OP-Maske. Bei erhöhtem Ansteckungsrisiko oder geschwächtem Immunsystem ist die FFP2-Maske die bessere Wahl.

Muss ich für die Masken etwas zuzahlen? Nein. Im Rahmen der 42 Euro im Monat fällt kein Eigenanteil an, und Sie brauchen kein Rezept.

Kann ich mir die 42 Euro auszahlen lassen, wenn ich nur Masken möchte? Nein. Es handelt sich um eine Sachleistung. Sie erhalten Produkte im Wert von bis zu 42 Euro, nicht das Geld.

Ab welchem Pflegegrad bekomme ich die Masken? Schon ab Pflegegrad 1, solange die Pflege zu Hause stattfindet.


Bleiben Sie informiert: In unserem Newsletter zeigen wir Ihnen, welche Pflegehilfsmittel Ihnen zustehen und wie Sie sie ohne Aufwand bekommen. Jetzt zum Newsletter anmelden.

Ihre kostenlose Pflegebox: Stellen Sie sich Ihre monatliche Box mit Masken, Handschuhen und Desinfektion einfach zusammen, wir kümmern uns um den Antrag bei der Pflegekasse. Pflegebox anfordern.

Das könnte Sie auch interessieren


Schlagwörter: Mund-Nasen-Schutz, OP-Maske, FFP2-Maske, Pflegebox, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, 42 Euro, häusliche Pflege, Produktgruppe 54

Pfad: StartseiteBlogPflegehilfsmittel › Mund-Nasen-Schutz in der häuslichen Pflege

Brauchen Sie eine Pflegebox – kostenlos und ohne Vorkasse?

Wir übernehmen den Antrag bei Ihrer Pflegekasse und liefern monatlich bis zu 42 € Pflegehilfsmittel direkt zu Ihnen nach Hause. Jederzeit kündbar, ohne Papierkram.

Teilen Sie diesen Artikel

Weiterlesen

Sterillium® ist 2025 erneut "Marke des Jahrhunderts" - warum Händehygiene in der Pflege so entscheidend ist
2 Min. Lesezeit

Sterillium® ist 2025 erneut "Marke des Jahrhunderts" - warum Händehygiene in der Pflege so entscheidend ist

PflegeboxEU Redaktion · 27. Jan. 2026Lesen
Pflegebox für Ehepaare: Wenn zwei Pflegebedürftige im selben Haushalt leben
Pflegehilfsmittel7 Min. Lesezeit

Pflegebox für Ehepaare: Wenn zwei Pflegebedürftige im selben Haushalt leben

PflegeboxEU Redaktion · 18. Juli 2026Lesen
Pflegebox-Antrag abgelehnt oder verzögert: Gründe und was Sie jetzt tun können
Pflegehilfsmittel6 Min. Lesezeit

Pflegebox-Antrag abgelehnt oder verzögert: Gründe und was Sie jetzt tun können

PflegeboxEU Redaktion · 18. Juli 2026Lesen