Die Pflegebox kommt unregelmäßig, der Inhalt passt nicht zum Bedarf oder der Service am Telefon ist mühsam – Gründe, mit dem aktuellen Anbieter der monatlichen Pflegehilfsmittel zu hadern, gibt es einige. Viele Angehörige glauben dann, sie säßen fest. Das stimmt nicht: Den Anbieter Ihrer Pflegebox können Sie wechseln, und zwar einfacher, als die meisten denken. In diesem Beitrag erklären wir, wie der Wechsel abläuft, worauf Sie achten sollten und warum dabei keine Versorgungslücke entstehen muss.
Warum ein Wechsel überhaupt möglich ist
Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch gehört Ihnen, nicht dem Anbieter. Nach § 40 Abs. 2 SGB XI übernimmt die Pflegekasse für pflegebedürftige Menschen in häuslicher Pflege die Kosten für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel – bis zu 42 Euro im Monat. Welcher Anbieter diese Box zusammenstellt und liefert, entscheiden allein Sie. Es gibt keine Mindestlaufzeit und keine Kündigungsfrist im klassischen Sinne, weil Sie keinen kostenpflichtigen Vertrag eingehen.
Wer grundsätzlich noch unsicher ist, ob überhaupt ein Anspruch besteht, findet die Voraussetzungen in unserem Beitrag zur Pflegebox bei Pflegegrad 1 – schon ab dem niedrigsten Pflegegrad steht Ihnen die Versorgung zu.
Der Wechsel in drei Schritten
Der Ablauf ist überschaubar. In den meisten Fällen müssen Sie sich nur beim neuen Anbieter anmelden – um den Rest kümmert dieser sich.
Wichtig ist allein die Reihenfolge am Übergang: Die Pflegekasse zahlt die Pauschale nur einmal pro Monat. Stimmen Sie den Start der neuen Lieferung deshalb so ab, dass nicht im selben Monat zwei Boxen abgerechnet werden. Seriöse Anbieter fragen das von sich aus ab.
Worauf Sie beim neuen Anbieter achten sollten
Nicht jede Pflegebox ist gleich. Drei Punkte lohnen den genauen Blick. Erstens die Anpassbarkeit: Können Sie den Inhalt jeden Monat an den tatsächlichen Bedarf anpassen, oder bekommen Sie immer dasselbe Standardpaket? Zweitens die Produktqualität: Gerade bei Hygiene-Artikeln wie Desinfektionsmitteln und Handschuhen zahlt sich Markenqualität aus – warum gute Händehygiene in der Pflege so entscheidend ist, lesen Sie in unserem Beitrag dazu, warum Sterillium zur Marke des Jahrhunderts gewählt wurde. Drittens der Service: Ein gut erreichbarer Ansprechpartner und eine zuverlässige, pünktliche Lieferung machen im Alltag den größten Unterschied.

Was bei der alten Box passiert
Um die alte Box müssen Sie sich kaum kümmern. Da Sie keinen kostenpflichtigen Abovertrag haben, reicht meist eine kurze formlose Mitteilung an den bisherigen Anbieter, dass Sie keine weiteren Lieferungen wünschen. Eine echte Kündigungsfrist gibt es in der Regel nicht. Falls Sie unsicher sind, ob bei Ihrem alten Anbieter doch besondere Bedingungen gelten, werfen Sie einen kurzen Blick in die dortigen Unterlagen – im Normalfall endet die Versorgung einfach mit der letzten von Ihnen veranlassten Bestellung.
Damit am Übergang nichts fehlt, hilft ein wenig Organisation zu Hause: Ein fester Platz für die Pflegehilfsmittel und eine kleine Bedarfsliste sorgen dafür, dass Sie rechtzeitig merken, wann die neue Lieferung anlaufen muss.
Fazit: Ein Wechsel lohnt sich, wenn der Service nicht stimmt
Sie sind niemandem ausgeliefert: Die monatliche Pflegebox können Sie jederzeit bei einem anderen Anbieter beziehen – kostenlos, ohne Risiko und ohne Versorgungslücke. Entscheidend ist nur, den Übergang sauber abzustimmen, damit die 42-Euro-Pauschale im Wechselmonat nicht doppelt beansprucht wird. Wenn Inhalt, Qualität oder Service nicht mehr passen, ist der Wechsel ein kleiner Schritt mit großer Wirkung für den Pflegealltag.
Häufige Fragen zum Anbieterwechsel
Kostet mich der Wechsel des Pflegebox-Anbieters etwas?
Muss ich beim alten Anbieter kündigen?
Entsteht beim Wechsel eine Versorgungslücke?
Wer klärt die Kostenübernahme mit der Pflegekasse?
Ab welchem Pflegegrad steht mir die Pflegebox zu?
Schlagwörter: Pflegebox · Anbieter wechseln · Pflegehilfsmittel zum Verbrauch · § 40 SGB XI · Pflegegrad 1 · pflegehilfsmittel
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