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Pflegehilfsmittel-Liste: Was Ihnen zusteht und was in die Pflegebox gehört

Die vollständige Liste der zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel, Ihr Anspruch auf 42 Euro pro Monat ab Pflegegrad 1 und der Unterschied zwischen Pflegekasse und Krankenkasse.

PRPflegeboxEU Redaktion
3. August 20264 Min. Lesezeit

Was Pflegehilfsmittel überhaupt sind

Wenn ein Angehöriger zu Hause gepflegt wird, tauchen im Alltag schnell Dinge auf, die regelmäßig gebraucht und ebenso regelmäßig aufgebraucht werden: Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, eine Unterlage fürs Bett. Genau diese Produkte fasst der Gesetzgeber unter dem Begriff Pflegehilfsmittel zusammen – geregelt in § 40 SGB XI. Der Punkt, den viele nicht kennen: Ein großer Teil davon wird von der Pflegekasse bezahlt, ohne dass Sie in Vorleistung gehen müssen.

Dieser Artikel gibt Ihnen die vollständige Liste an die Hand – welche Produkte dazugehören, wer Anspruch hat und wie Sie ganz praktisch an die monatliche Lieferung kommen.

Die zwei Gruppen: zum Verbrauch und technisch

Pflegehilfsmittel teilen sich in zwei Gruppen, die unterschiedlich funktionieren:

  • Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind Produkte, die nur einmal genutzt oder schnell verbraucht werden. Für sie gibt es eine feste monatliche Pauschale. Sie bilden den Kern der klassischen Pflegebox.
  • Technische Pflegehilfsmittel sind langlebige Geräte wie ein Pflegebett oder ein Hausnotruf. Sie werden meist leihweise gestellt.

Der größte praktische Unterschied liegt im Geld: Die Verbrauchsprodukte gibt es als Pauschale und ohne Rezept, die technischen Geräte werden einzeln beantragt.

Pflegehilfsmittel-Liste: die zum Verbrauch bestimmten Produkte

Das sind die Produktgruppen, die Ihnen als monatliche Pflegebox zustehen:

  • Saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch – schützen Matratze und Polster, etwa bei Inkontinenz oder nächtlichem Schwitzen.
  • Waschbare Bettschutzeinlagen – die wiederverwendbare Alternative, sinnvoll bei planbarem Dauerbedarf.
  • Einmalhandschuhe – für die Grund- und Körperpflege, den Verbandwechsel oder den Umgang mit Ausscheidungen.
  • Fingerlinge – für kleine, punktuelle Handgriffe, bei denen kein ganzer Handschuh nötig ist.
  • Mund-Nasen-Schutz – schützt pflegende Person und Pflegebedürftigen gegenseitig, besonders bei Infekten.
  • Schutzschürzen – als Einmal- oder waschbare Variante, wenn die Kleidung geschützt werden soll.
  • Händedesinfektionsmittel – der wichtigste Baustein der Hygiene in der häuslichen Pflege.
  • Flächendesinfektionsmittel – für Pflegehilfen, Nachttisch, Toilettenstuhl und andere Kontaktflächen.

Diese Zusammenstellung lässt sich an den tatsächlichen Bedarf anpassen. Wenn zum Beispiel kaum Handschuhe, dafür aber mehr Bettschutz gebraucht wird, können Sie die Box umstellen. Wie das geht, lesen Sie in unserem Ratgeber Pflegebox ändern: Inhalt und Menge anpassen.

Ihr Anspruch: 42 Euro pro Monat ab Pflegegrad 1

Für die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel übernimmt die Pflegekasse eine Pauschale von 42 Euro pro Monat. Die wichtigsten Voraussetzungen im Überblick:

  • Es muss ein anerkannter Pflegegrad (1 bis 5) vorliegen. Anders als bei vielen anderen Leistungen zählt hier schon Pflegegrad 1.
  • Die Person wird zu Hause gepflegt – also in der eigenen Wohnung, bei Angehörigen oder in einer Wohngemeinschaft. In der vollstationären Pflege im Heim besteht dieser Anspruch nicht.
  • Es braucht kein Rezept vom Arzt. Die Pflegekasse genehmigt den Bedarf über einen einfachen Antrag.

In der Praxis läuft die Versorgung als Sachleistung: Ein zugelassener Anbieter liefert die Box und rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Sie zahlen nichts, solange der Warenwert innerhalb der Pauschale bleibt. Wie die Beantragung konkret bei einer bestimmten Kasse aussieht, zeigen wir am Beispiel Pflegebox über die AOK beantragen.

Technische Pflegehilfsmittel: Pflegebett, Hausnotruf und Co.

Neben den Verbrauchsprodukten gibt es die technischen Pflegehilfsmittel. Dazu zählen unter anderem:

  • Pflegebetten und Betterhöhungen
  • Hausnotrufsysteme
  • Lagerungshilfen gegen Wundliegen
  • Hilfen zur Körperpflege wie Duschhocker oder Badewannenlifter

Diese Geräte werden in der Regel leihweise überlassen. Bei einer Anschaffung fällt oft eine gesetzliche Zuzahlung an. Anders als die Pflegebox werden sie einzeln beantragt und häufig vom Medizinischen Dienst oder der Pflegeberatung eingeschätzt.

Pflegehilfsmittel oder Hilfsmittel? Der wichtige Unterschied

Ein häufiger Irrtum betrifft die Frage, wer was zahlt. Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI übernimmt die Pflegekasse. Klassische Hilfsmittel nach § 33 SGB V – etwa aufsaugendes Inkontinenzmaterial in größerer Menge – laufen dagegen über die Krankenkasse und brauchen ein ärztliches Rezept.

Das ist kein Widerspruch: Beide Wege können sich ergänzen. Wer dauerhaft viel Inkontinenzmaterial benötigt, ist mit der Rezeptversorgung oft besser bedient als mit der 42-Euro-Box. Die Details erklärt unser Beitrag Inkontinenzmaterial auf Rezept über § 33 SGB V.

So kommen Sie an Ihre Pflegebox

In drei Schritten:

  1. Pflegegrad prüfen. Liegt ein Pflegegrad ab 1 vor und findet die Pflege zu Hause statt, ist die Grundvoraussetzung erfüllt.
  2. Produkte auswählen. Stellen Sie die Box nach echtem Bedarf zusammen – lieber ehrlich schätzen als die Standardauswahl übernehmen. Handschuhe in der falschen Größe kommen sonst Monat für Monat unbenutzt an.
  3. Antrag stellen. Ein Anbieter übernimmt in der Regel den Papierkram mit der Pflegekasse. Danach kommt die Lieferung automatisch, meist monatlich.

Sie sind unsicher, welche Produkte für Ihre Situation sinnvoll sind? Schreiben Sie uns an info@meine-pflegebox.com – wir helfen bei der Zusammenstellung weiter.

Häufige Fragen

Bekomme ich die Pflegehilfsmittel auch mit Pflegegrad 1? Ja. Die 42-Euro-Pauschale für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel gibt es bereits ab Pflegegrad 1, sofern die Pflege zu Hause erfolgt.

Muss ich die 42 Euro auslegen und dann zurückfordern? In der Regel nicht. Bei der Sachleistung liefert der Anbieter und rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Sie gehen nicht in Vorleistung.

Verfällt der Betrag, wenn ich ihn in einem Monat nicht nutze? Die Pauschale ist eine Monatsleistung. Nicht genutzte Beträge lassen sich nicht ansparen, deshalb lohnt sich eine Box, die zum tatsächlichen Verbrauch passt.

Zählt Inkontinenzmaterial zur Pflegebox? Kleinere Mengen an Unterlagen ja, die eigentliche aufsaugende Versorgung läuft aber über das ärztliche Rezept nach § 33 SGB V und damit über die Krankenkasse.

Einen genaueren Blick auf die Produkte bei höherem Pflegegrad gibt unser Ratgeber Pflegehilfsmittel bei Pflegegrad 3.

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