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Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Die komplette Liste 2026 (42 Euro im Monat)

Die vollständige Liste der Pflegehilfsmittel zum Verbrauch für 2026: Produkte, Anspruch ab Pflegegrad 1 und wie Sie die 42 Euro pro Monat ohne Zuzahlung erhalten.

PRPflegeboxEU Redaktion
13. Juli 20265 Min. Lesezeit
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Die komplette Liste 2026 (42 Euro im Monat)

Wenn ein Angehöriger zu Hause gepflegt wird, geht ständig etwas zur Neige: Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen. Viele Familien kaufen diese Dinge Monat für Monat aus eigener Tasche – und wissen nicht, dass die Pflegekasse genau dafür bis zu 42 Euro im Monat übernimmt. In diesem Ratgeber finden Sie die vollständige Liste der Pflegehilfsmittel zum Verbrauch für 2026, wer Anspruch hat, welche Produkte in der Praxis wirklich gebraucht werden und wie Sie ohne Zuzahlung an Ihre monatliche Box kommen.

Was sind "Pflegehilfsmittel zum Verbrauch"?

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind Produkte, die in der häuslichen Pflege regelmäßig benötigt und dabei aufgebraucht werden – anders als technische Pflegehilfsmittel wie ein Pflegebett, das dauerhaft genutzt wird. Geregelt ist der Anspruch in § 40 Absatz 2 SGB XI. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für diese Produkte seit dem 1. Januar 2025 bis zu einem Betrag von 42 Euro pro Monat (vorher 40 Euro). Dieser Betrag gilt auch 2026 unverändert weiter.

Wichtig: Es handelt sich um eine Sachleistung, nicht um eine Geldleistung. Die 42 Euro werden also nicht ausgezahlt, sondern in Form der gelieferten Produkte verrechnet. Übrig gebliebenes Budget lässt sich auch nicht ansparen – nicht genutzte Monate verfallen.

Die komplette Liste 2026: Diese Produkte sind enthalten

Welche Produkte konkret in die monatliche Versorgung gehören, richtet sich nach dem Pflegehilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes. Üblich ist eine Kombination aus diesen Kategorien:

  • Einmalhandschuhe – zum hygienischen Schutz bei der Körperpflege, beim Wechseln von Einlagen oder bei der Wundversorgung. Meist der größte Posten im Monatsbedarf.
  • Fingerlinge – für kleinere, punktuelle Anwendungen.
  • Händedesinfektionsmittel – zur hygienischen Händedesinfektion vor und nach der Pflege.
  • Flächendesinfektionsmittel – für Pflegehilfsmittel, Nachttisch, Toilettenstuhl und andere Oberflächen.
  • Mundschutz – wenn ein Infektionsschutz für pflegende Person oder Pflegebedürftigen nötig ist.
  • Schutzschürzen – als Einmalprodukt oder wiederverwendbar, um Kleidung bei der Pflege zu schützen.
  • Saugende Bettschutzeinlagen – als Einmaleinlagen, um Bett und Matratze trocken zu halten.

Die meisten Anbieter stellen aus diesen Kategorien eine monatliche Box zusammen, die sich am individuellen Bedarf orientieren lässt.

Aus der Praxis: Was wirklich am häufigsten gebraucht wird

Die Liste zeigt, was möglich ist – aber was brauchen Familien im Alltag tatsächlich? Wir haben beim ambulanten Pflegedienst nuvie nachgefragt, welche Produkte Klienten und Angehörige am häufigsten anfragen. Die Antwort: „Am meisten wird nach Handschuhen und Desinfektion gefragt, aber auch Bettschutzeinlagen sind sehr gefragt."

Umgekehrt gibt es Produkte aus der Standardliste, die seltener gebraucht werden. Hier nennt nuvie vor allem die Fingerlinge – sie werden nur selten angefragt. Das heißt nicht, dass sie überflüssig sind, aber für viele Haushalte lohnt es sich eher, das Budget auf Handschuhe, Desinfektion und Bettschutz zu konzentrieren.

Worauf der Pflegedienst Angehörige besonders hinweist: dass sich die Box flexibel anpassen lässt. „Wir beraten vollständig und weisen auch darauf hin, dass man die Inhalte der Box so oft wechseln kann, wie man möchte." Genau das ist der praktische Hebel, um die 42 Euro nicht zu verschenken: Statt jeden Monat dieselbe Standardbox zu nehmen, stellen Sie die Produkte auf Ihren tatsächlichen Verbrauch um. Wie das konkret geht, lesen Sie im Beitrag Pflegebox individuell zusammenstellen.

Wer hat Anspruch auf die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?

Den Anspruch haben Sie unter drei Voraussetzungen:

  • Es liegt ein anerkannter Pflegegrad vor – und zwar bereits ab Pflegegrad 1. Schon mit dem niedrigsten Pflegegrad steht Ihnen die volle monatliche Pauschale zu. Der Betrag ändert sich auch bei höheren Graden nicht; mehr dazu lesen Sie in unseren Beiträgen zur Pflegebox bei Pflegegrad 1 und zu den Pflegehilfsmitteln bei Pflegegrad 2.
  • Die Person wird zu Hause gepflegt – also in der eigenen Wohnung, bei Angehörigen oder in einer Pflege-Wohngemeinschaft. Der Anspruch gilt für die häusliche Versorgung, nicht für die vollstationäre Pflege im Heim.
  • Die Pflege erfolgt zumindest teilweise durch Angehörige, Bekannte oder ehrenamtliche Pflegepersonen. Auch wenn zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst unterstützt, bleibt der Anspruch bestehen.

So beantragen Sie die monatliche Box – Schritt für Schritt

Der Weg zu den kostenlosen Pflegehilfsmitteln ist unkomplizierter, als viele denken:

  1. Anbieter auswählen. Sie entscheiden, über welchen Anbieter Sie Ihre monatliche Box beziehen möchten.
  2. Antrag ausfüllen. Sie geben Name, Pflegegrad, Pflegekasse und Versichertennummer an. Den eigentlichen Antrag auf Kostenübernahme reicht der Anbieter in der Regel direkt bei Ihrer Pflegekasse ein.
  3. Genehmigung abwarten. Die Pflegekasse bestätigt die Kostenübernahme. Das müssen Sie nur einmal erledigen, nicht jeden Monat neu.
  4. Box monatlich erhalten. Anschließend kommt die Versorgung regelmäßig nach Hause – ohne Zuzahlung, solange der Bedarf den Betrag von 42 Euro nicht übersteigt.

Den vollständigen Ablauf mit allen nötigen Angaben haben wir im Beitrag Pflegehilfsmittel beantragen: Schritt für Schritt zusammengefasst. Wie das Angebot konkret aussieht, zeigt unsere Übersicht zur Pflegebox von meine-pflegebox.com.

Häufige Fragen zu Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch

Kostet mich die monatliche Box wirklich nichts? Solange Ihr Bedarf innerhalb der 42 Euro pro Monat bleibt, zahlen Sie nichts dazu. Erst Produkte darüber hinaus müssten Sie selbst tragen.

Kann ich mir die 42 Euro auch auszahlen lassen? Nein. Es handelt sich um eine Sachleistung – die Pflegekasse übernimmt die Produkte, zahlt aber keinen Geldbetrag aus.

Was passiert, wenn ich einen Monat nichts brauche? Nicht genutztes Budget verfällt am Monatsende und lässt sich nicht ansammeln.

Bekomme ich die Hilfsmittel auch bei Pflegegrad 1? Ja. Der Anspruch besteht ab Pflegegrad 1 in voller Höhe.

Kann ich die Box an meinen Bedarf anpassen? Ja. Die Zusammenstellung lässt sich jederzeit und so oft wie gewünscht anpassen – etwa mehr Handschuhe und weniger Schürzen oder Fingerlinge.

Auf einen Blick

  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch werden in der häuslichen Pflege benötigt und aufgebraucht.
  • Die Pflegekasse übernimmt bis zu 42 Euro im Monat (§ 40 Abs. 2 SGB XI, Stand 2026).
  • Typische Produkte: Einmalhandschuhe, Fingerlinge, Hände- und Flächendesinfektion, Mundschutz, Schutzschürzen, Bettschutzeinlagen.
  • Am meisten gefragt: Handschuhe, Desinfektion und Bettschutzeinlagen; Fingerlinge eher selten.
  • Anspruch besteht ab Pflegegrad 1 bei häuslicher Pflege; es ist eine Sachleistung – keine Auszahlung, kein Ansparen.

Quelle: § 40 Abs. 2 SGB XI (gesetze-im-internet.de); Pflegehilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes. Stand: 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung durch Ihre Pflegekasse.

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