Wenn der Wocheneinkauf zur Hürde wird – weil das Tragen schwerfällt, der Weg zu weit ist oder das Gehen unsicher geworden ist –, ist eine Einkaufshilfe eine große Entlastung. Sie lässt sich privat organisieren, und ein Teil der Kosten kann sogar über die Pflegekasse abgerechnet werden.
Dieser Ratgeber zeigt, welche Formen der Einkaufshilfe es gibt, was sie kosten und wie der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat dabei hilft.
Auf einen Blick
- Einkaufshilfe reicht von der Begleitung zum Supermarkt bis zur Lieferung nach Hause.
- Privat organisieren lässt sie sich über Familie und Nachbarn, anerkannte Alltagsbegleiter, ambulante Dienste oder Lieferdienste.
- Mit Pflegegrad steht der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat zur Verfügung – für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag.
- Der Entlastungsbetrag wird nicht bar ausgezahlt, sondern über Rechnungen abgerechnet.
- Welche Angebote anerkannt sind, regelt jedes Bundesland selbst.
Welche Formen der Einkaufshilfe es gibt
„Einkaufshilfe" kann ganz Unterschiedliches bedeuten. Für die Wahl kommt es darauf an, wie viel Unterstützung nötig ist und ob der Kontakt und der Weg nach draußen erwünscht sind:
- Familie und Nachbarn: die einfachste Form – jemand aus dem Umfeld übernimmt den Einkauf oder begleitet dabei.
- Nachbarschaftshilfe und anerkannte Alltagsbegleiter: organisierte Helferinnen und Helfer, die stundenweise beim Einkauf unterstützen. In vielen Bundesländern sind sie als Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt.
- Ambulanter Pflege- oder Betreuungsdienst: übernimmt Einkäufe im Rahmen der Betreuungsleistungen.
- Lieferdienste und Online-Supermärkte: die Ware kommt bis an die Wohnungstür, ganz ohne eigenen Weg.
Oft ist eine Kombination sinnvoll: die begleitete Einkaufstour für den Kontakt und die Bewegung, der Lieferdienst für schwere Vorräte wie Getränke.
Was kostet eine private Einkaufshilfe?
Die Kosten hängen stark von der Form ab:
- Nachbarschaftshilfe und Alltagsbegleitung: meist zwischen etwa 15 und 30 Euro pro Stunde, je nach Region und Anbieter.
- Ambulanter Dienst: Betreuungsleistungen werden nach Zeit abgerechnet und liegen in der Regel höher.
- Lieferdienste: Der Einkauf selbst kostet wie im Laden, dazu kommt eine Liefergebühr, häufig zwischen 3 und 10 Euro. Viele Supermärkte liefern ab einem bestimmten Bestellwert günstiger oder kostenlos.
- Familie und Nachbarn: oft unentgeltlich – ein kleines Dankeschön für Aufwand und Fahrtkosten ist trotzdem fair.
Zuschüsse: Wie der Entlastungsbetrag hilft
Wer einen anerkannten Pflegegrad hat (Pflegegrad 1 bis 5), erhält von der Pflegekasse den Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat (§ 45b SGB XI). Er ist zweckgebunden und kann für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden – dazu gehören ausdrücklich auch Einkäufe und die Einkaufsbegleitung.
Wichtig sind dabei einige Punkte:
- Nur anerkannte Angebote: Abgerechnet werden können nur Angebote, die nach dem Recht Ihres Bundeslandes zugelassen sind. In vielen Ländern lassen sich auch einzelne Nachbarschaftshelfer anerkennen – die Regeln legt jedes Bundesland selbst fest.
- Keine Barauszahlung: Das Geld wird nicht ausgezahlt, sondern über Rechnungen des Anbieters mit der Pflegekasse verrechnet.
- Nicht verfallen lassen: Nicht genutzte Beträge eines Jahres können bis zum 30. Juni des Folgejahres eingesetzt werden, danach verfallen sie.
Wie Sie diese 131 Euro Schritt für Schritt einsetzen, erklärt unser Ratgeber zum Entlastungsbetrag richtig nutzen.
Einkaufsbegleitung oder Lieferung – was passt?
Beide Wege haben ihren Wert. Die Einkaufsbegleitung bringt Bewegung, frische Luft und soziale Kontakte – für viele ältere Menschen ist der Gang zum Markt ein wichtiger Teil des Tages. Die Lieferung ist ideal bei starker Einschränkung, schlechtem Wetter oder für schwere Vorräte. Wer beides kombiniert, behält die schönen Seiten des Einkaufens und nimmt sich die Last der schweren Taschen.
So finden Sie eine passende Einkaufshilfe
- Fragen Sie beim Pflegestützpunkt oder der Pflegeberatung nach anerkannten Angeboten in Ihrer Nähe.
- Die Pflegekasse kann Ihnen eine Liste der im Bundesland anerkannten Angebote nennen.
- Kirchengemeinden, Sozialverbände und Nachbarschaftsvereine vermitteln oft verlässliche Helferinnen und Helfer.
- Klären Sie vorab, ob der Anbieter über den Entlastungsbetrag abrechnen kann – das spart bares Geld.
Aus dem Pflegealltag
Aus dem Pflegealltag zeigt sich: Am besten angenommen wird Hilfe, die nicht bevormundet. Viele Angehörige erleben, dass die begleitete Einkaufstour besser ankommt als der fertig gelieferte Karton – weil die Person selbst auswählen darf, was in den Wagen kommt. Dieses Stück Selbstbestimmung ist oft wichtiger als die reine Zeitersparnis.
Häufige Fragen
Zahlt die Pflegekasse eine Einkaufshilfe?
Mit anerkanntem Pflegegrad können Sie den Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag nutzen – dazu zählen auch Einkäufe. Voraussetzung ist, dass der Anbieter nach Landesrecht anerkannt ist und über Rechnung abrechnet.
Was kostet eine Einkaufshilfe für Senioren?
Anerkannte Alltagsbegleitung kostet meist etwa 15 bis 30 Euro pro Stunde. Lieferdienste berechnen den Einkauf wie im Laden plus eine Liefergebühr von oft 3 bis 10 Euro. Hilfe aus der Familie ist in der Regel kostenlos.
Was ist der Unterschied zwischen Einkaufshilfe und Haushaltshilfe?
Die Einkaufshilfe kümmert sich um Besorgungen und den Einkauf, die Haushaltshilfe übernimmt darüber hinaus Aufgaben wie Putzen, Wäsche und Kochen. Beide lassen sich über den Entlastungsbetrag mitfinanzieren, wenn der Anbieter anerkannt ist.
Gut versorgt zu Hause
Eine verlässliche Einkaufshilfe ist ein wichtiger Baustein, damit das Leben zu Hause leichter gelingt. Weitere Wege der Unterstützung zeigen unsere Ratgeber zur Betreuung für Senioren und zur Haushaltshilfe für Senioren stundenweise.
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