Der Entlastungsbetrag ist eine der am häufigsten übersehenen Leistungen der Pflegeversicherung. 131 Euro im Monat stehen jedem Menschen mit Pflegegrad zu – bereits ab Pflegegrad 1. Viele lassen dieses Geld ungenutzt liegen, weil sie nicht wissen, wofür es gedacht ist und wie man es abruft.
Dieser Ratgeber erklärt, was der Entlastungsbetrag ist, wofür Sie ihn einsetzen dürfen und wie Sie verhindern, dass er verfällt. Alle Angaben geben den Stand 2026 wieder.
Auf einen Blick
- Der Entlastungsbetrag beträgt 131 Euro im Monat und steht ab Pflegegrad 1 zu.
- Er ist zweckgebunden: kein Bargeld, sondern Erstattung für anerkannte Entlastungsangebote.
- Typische Verwendung: Betreuungsdienste, Alltagshilfen, Tages- und Kurzzeitpflege.
- Nicht genutztes Geld lässt sich ansparen – Restbeträge des Vorjahres bis zum 30. Juni des Folgejahres.
- Sie zahlen die Leistung zunächst und reichen die Rechnung bei der Pflegekasse ein – oder der Anbieter rechnet direkt ab.
Was der Entlastungsbetrag ist
Der Entlastungsbetrag ist in § 45b SGB XI geregelt. Er soll pflegende Angehörige entlasten und die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person im Alltag stärken. Wichtig: Es handelt sich nicht um frei verfügbares Bargeld wie beim Pflegegeld, sondern um eine zweckgebundene Erstattung. Sie nehmen eine anerkannte Leistung in Anspruch und bekommen die Kosten bis zu 131 Euro im Monat von der Pflegekasse zurück.
Wer ihn bekommt
Den Entlastungsbetrag erhält jeder mit einem anerkannten Pflegegrad 1 bis 5, der zu Hause versorgt wird. Gerade bei Pflegegrad 1 ist er neben der Pflegebox oft die wichtigste Leistung überhaupt – welche Ansprüche dort sonst noch bestehen, zeigt der Ratgeber zu den Leistungen bei Pflegegrad 1.
Wofür Sie den Entlastungsbetrag einsetzen dürfen
Das Geld ist für anerkannte Angebote gedacht, die den Pflegealltag erleichtern. Dazu gehören典型:
- Angebote zur Unterstützung im Alltag – zum Beispiel eine stundenweise Haushaltshilfe oder ein anerkannter Betreuungsdienst
- Tages- und Nachtpflege
- Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege
- bei den Pflegegraden 2 bis 5 der ambulante Pflegedienst für Betreuung und Hauswirtschaft (nicht für die körperbezogene Grundpflege)
Wichtig ist, dass der Anbieter nach Landesrecht anerkannt ist. Bei privat organisierten Nachbarschaftshelfern lohnt der Blick auf die Regeln des jeweiligen Bundeslandes. Welche Betreuungs- und Entlastungsangebote es konkret gibt, lesen Sie im Ratgeber zur Betreuung für Senioren.
So rufen Sie das Geld ab
In der Praxis gibt es zwei Wege. Entweder rechnet der anerkannte Dienst direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – dann müssen Sie nichts vorstrecken. Oder Sie bezahlen die Leistung selbst und reichen die Rechnung bei der Kasse zur Erstattung ein. Bewahren Sie Belege gut auf und klären Sie vorab mit der Kasse, welcher Weg dort üblich ist.
Ansparen: So verfällt nichts
Nicht genutzte Beträge verfallen nicht sofort. Sie werden zunächst in die Folgemonate übertragen. Beträge aus einem Kalenderjahr können Sie sogar noch bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzen. Erst danach verfällt der Rest. Wer also über Monate nichts abgerufen hat, kann einen größeren Betrag gebündelt einsetzen – zum Beispiel für eine intensivere Betreuung in einer belastenden Phase.
Abgrenzung zu Pflegegeld und Pflegebox
Drei Leistungen werden oft verwechselt: Das Pflegegeld ist frei verfügbar, der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden, und die Pflegehilfsmittel-Pauschale von 42 Euro ist für Verbrauchsprodukte wie Handschuhe und Desinfektion reserviert. Alle drei bestehen nebeneinander und dürfen kombiniert werden.
Häufige Fragen
Kann ich mir den Entlastungsbetrag auszahlen lassen?
Nein. Der Entlastungsbetrag wird nicht bar ausgezahlt. Er dient ausschließlich der Erstattung von Kosten für anerkannte Entlastungsangebote.
Steht der Entlastungsbetrag auch bei Pflegegrad 1 zu?
Ja. Der Entlastungsbetrag gilt ab Pflegegrad 1 – dort ist er neben der Pflegebox sogar eine der zentralen Leistungen.
Was passiert mit nicht genutztem Geld?
Es wird in die Folgemonate übertragen. Restbeträge eines Jahres können Sie bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzen, danach verfallen sie.
Ihre Pflegebox – zusätzlich zum Entlastungsbetrag
Unabhängig vom Entlastungsbetrag stehen Ihnen bis zu 42 Euro im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zu. Stellen Sie Ihre kostenlose Box in wenigen Minuten unter meine-pflegebox.com zusammen oder schreiben Sie uns bei Fragen an info@meine-pflegebox.com.
Quelle
Entlastungsbetrag, Höhe und Verwendung: § 45b SGB XI – gesetze-im-internet.de. Angaben Stand 2026; die aktuellen Beträge bestätigt Ihre Pflegekasse.
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