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Fußpflege über den Entlastungsbetrag bezahlen: was geht und was nicht

Viele fragen, ob sich Fußpflege über den Entlastungsbetrag bezahlen lässt. Wir klären den Unterschied zwischen medizinischer und kosmetischer Fußpflege – und wer zahlt.

PRPflegeboxEU Redaktion
5. August 20262 Min. Lesezeit
Fußpflege über den Entlastungsbetrag bezahlen: was geht und was nicht

Regelmäßige Fußpflege tut im Alter gut und beugt Problemen vor. Doch wer zahlt sie? Viele Angehörige fragen sich, ob sich Fußpflege über den Entlastungsbetrag der Pflegekasse abrechnen lässt. Die Antwort hängt davon ab, um welche Art von Fußpflege es geht. Dieser Ratgeber schafft Klarheit.

Medizinische und kosmetische Fußpflege – der Unterschied

Der wichtigste Punkt zuerst: Fußpflege ist nicht gleich Fußpflege. Die medizinische Fußpflege – fachlich Podologie – wird von speziell ausgebildeten Podologinnen und Podologen durchgeführt. Sie behandelt krankhafte Veränderungen an Füßen und Nägeln. Die kosmetische Fußpflege dagegen dient der Pflege und dem Wohlbefinden, etwa dem Kürzen der Nägel und dem Entfernen von Hornhaut, ohne medizinische Behandlung.

Diese Unterscheidung entscheidet darüber, wer die Kosten trägt.

Wann die Krankenkasse zahlt

Medizinische Fußpflege kann bei bestimmten Erkrankungen zur Leistung der Krankenkasse werden – zum Beispiel beim diabetischen Fußsyndrom oder anderen Erkrankungen, die die Füße schädigen. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung. Die Ärztin oder der Arzt entscheidet, ob eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Wichtig: Das läuft über die Krankenkasse, nicht über die Pflegekasse – und ist unabhängig vom Pflegegrad.

Und der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat nach § 45b SGB XI ist zweckgebunden: Er ist für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag vorgesehen – etwa Alltagsbegleitung, Betreuung oder Haushaltshilfe. Eine reine Fußpflege ist meist kein solches anerkanntes Angebot und lässt sich daher in der Regel nicht direkt darüber abrechnen.

Es gibt aber Ausnahmen: Bietet ein nach Landesrecht anerkannter Betreuungs- oder Haushaltsdienst die Fußpflege als Teil seines Angebots an, kann eine Abrechnung im Einzelfall möglich sein. Weil die Anerkennung von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt ist, gilt hier immer: vorher mit der Pflegekasse klären. Wie Sie den Betrag insgesamt sinnvoll einsetzen, zeigt der Ratgeber zum Entlastungsbetrag richtig nutzen.

Kosmetische Fußpflege: privat, aber sinnvoll

Wird die Fußpflege rein aus Pflege- und Wohlfühlgründen gemacht, zahlen Sie sie privat. Für viele ältere Menschen ist sie trotzdem wertvoll: Gepflegte Füße beugen Druckstellen und Entzündungen vor und erhalten die Beweglichkeit. Wer ohnehin eine Alltagsbegleitung über den Entlastungsbetrag nutzt, kann Begleitung zum Fußpflegetermin oft darüber abdecken – auch wenn die Behandlung selbst privat bleibt.

Häufige Fragen

Zahlt die Pflegekasse Fußpflege?
In der Regel nicht direkt. Der Entlastungsbetrag ist für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag gedacht; reine Fußpflege gehört meist nicht dazu. Medizinische Fußpflege läuft auf Verordnung über die Krankenkasse.
Was kostet medizinische Fußpflege ohne Verordnung?
Ohne Verordnung tragen Sie die Kosten privat. Die Preise unterscheiden sich je nach Anbieter und Aufwand; fragen Sie vorab nach einer Preisübersicht.
Wer bekommt Podologie auf Rezept?
Menschen mit bestimmten Erkrankungen wie einem diabetischen Fußsyndrom, wenn die Ärztin oder der Arzt eine medizinische Notwendigkeit feststellt und eine Verordnung ausstellt.

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