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Alltagsbegleiter über die Pflegekasse abrechnen: den Entlastungsbetrag richtig nutzen

Ein Alltagsbegleiter hilft beim Einkaufen, im Haushalt und bei der Begleitung – und lässt sich über den Entlastungsbetrag abrechnen. So funktioniert es Schritt für Schritt.

PRPflegeboxEU Redaktion
5. August 20262 Min. Lesezeit
Alltagsbegleiter über die Pflegekasse abrechnen: den Entlastungsbetrag richtig nutzen

Ein Alltagsbegleiter kann im Pflegealltag viel abnehmen: Einkaufen, im Haushalt helfen, zum Arzt begleiten oder einfach Zeit schenken. Das Beste daran: Die Pflegekasse beteiligt sich an den Kosten – über den sogenannten Entlastungsbetrag. Viele Familien wissen aber nicht, wie die Abrechnung genau läuft. Dieser Ratgeber erklärt es Schritt für Schritt.

Was ist der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI ist eine zweckgebundene Leistung von 131 Euro pro Monat. Anspruch haben alle Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad, die zu Hause versorgt werden – schon ab Pflegegrad 1. Das Geld wird nicht ausgezahlt, sondern für bestimmte anerkannte Leistungen verwendet, die pflegende Angehörige entlasten. Dazu gehört auch die Alltagsbegleitung. Wie sich der Betrag über verschiedene Angebote hinweg optimal einsetzen lässt, zeigt unser Ratgeber zum Entlastungsbetrag richtig nutzen.

Wofür ein Alltagsbegleiter da ist

Ein Alltagsbegleiter – oft auch Betreuungskraft genannt – unterstützt im täglichen Leben, ohne dass eine pflegerische Ausbildung wie beim Pflegedienst nötig ist. Typische Aufgaben sind Begleitung beim Einkaufen und zu Terminen, Hilfe im Haushalt, gemeinsame Spaziergänge oder Beschäftigung und Gespräch. Damit entlastet er vor allem Angehörige, die nicht rund um die Uhr vor Ort sein können. Ein konkretes Beispiel, wie sich eine solche Begleitung in den Alltag einfügt, zeigt unser Fallbeispiel zu Pflegegrad 1.

Die Voraussetzung: ein anerkanntes Angebot

Damit die Pflegekasse zahlt, muss der Alltagsbegleiter Teil eines nach Landesrecht anerkannten „Angebots zur Unterstützung im Alltag" sein. Das ist der wichtigste Punkt – und der häufigste Grund, warum eine Abrechnung scheitert. Fragen Sie den Anbieter deshalb immer vorab, ob er anerkannt ist. Eine private Nachbarschaftshilfe ohne Anerkennung lässt sich in der Regel nicht über den Entlastungsbetrag abrechnen.

So rechnen Sie ab – Schritt für Schritt

Am bequemsten ist die direkte Abrechnung zwischen Anbieter und Pflegekasse: Dann müssen Sie nicht in Vorleistung gehen. Ist das nicht möglich, sammeln Sie die Rechnungen und reichen sie – am besten monatlich – bei der Pflegekasse ein.

Lässt sich der Betrag mit anderen Leistungen kombinieren?

Ja. Der Entlastungsbetrag steht zusätzlich zu Pflegegeld und Pflegesachleistung zur Verfügung. Bei Pflegegrad 1, wo es noch kein Pflegegeld gibt, ist er sogar eine der wichtigsten Geldleistungen überhaupt. Wer daneben einen ambulanten Dienst nutzt, findet die Unterschiede im Beitrag zur Pflegesachleistung über den ambulanten Pflegedienst.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Entlastungsbetrag 2026?
Er beträgt 131 Euro pro Monat und steht ab Pflegegrad 1 zur Verfügung, solange die Person zu Hause versorgt wird.
Wird der Entlastungsbetrag ausgezahlt?
Nein. Er ist zweckgebunden und wird nur für anerkannte Angebote wie eine Alltagsbegleitung verwendet – entweder per Beleg-Erstattung oder direkter Abrechnung.
Kann ich einen privaten Helfer über den Entlastungsbetrag bezahlen?
Nur, wenn dieser Teil eines nach Landesrecht anerkannten Angebots zur Unterstützung im Alltag ist. Eine reine Privatperson ohne Anerkennung wird in der Regel nicht erstattet.

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