Wenn ein ambulanter Pflegedienst die Pflege zu Hause übernimmt, zahlt die Pflegekasse dafür die sogenannte Pflegesachleistung. Sie ist neben dem Pflegegeld die zweite große Säule der häuslichen Pflege – und oft die Wahl, wenn Angehörige die Versorgung nicht allein stemmen können.
Dieser Ratgeber erklärt, was die Pflegesachleistung umfasst, wie hoch sie je Pflegegrad ausfällt und wie sie sich mit dem Pflegegeld kombinieren lässt. Alle Beträge geben den Stand 2026 wieder.
Auf einen Blick
- Mit der Pflegesachleistung bezahlt die Pflegekasse einen ambulanten Pflegedienst.
- Sie steht ab Pflegegrad 2 zu und reicht von 796 Euro bis 2.299 Euro im Monat.
- Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Kasse ab – Sie strecken nichts vor.
- Wird das Budget nicht ausgeschöpft, gibt es den Rest anteilig als Pflegegeld (Kombinationsleistung).
- Bei Pflegegrad 1 gibt es keine Sachleistung, aber Entlastungsbetrag und Pflegebox.
Was die Pflegesachleistung ist
Die Pflegesachleistung ist in § 36 SGB XI geregelt. Der Name führt etwas in die Irre: Es geht nicht um Sachen, sondern um Dienstleistungen. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst, der die pflegebedürftige Person zu Hause versorgt. Anders als beim frei verfügbaren Pflegegeld fließt hier kein Geld an die Familie, sondern direkt an den Dienst. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad; wie Sie sich mit einem Pflegetagebuch auf die Begutachtung vorbereiten, lesen Sie im verlinkten Ratgeber.
Welche Leistungen ein Pflegedienst übernimmt
Abgedeckt sind vor allem drei Bereiche: körperbezogene Pflegemaßnahmen wie Waschen, Anziehen und Hilfe bei der Bewegung – die klassische Grundpflege und Ganzkörperwäsche zu Hause –, pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie Unterstützung bei der Haushaltsführung. Was genau der Dienst leistet, wird in einem Pflegevertrag und über Leistungskomplexe festgehalten. Mehr dazu, was Betreuung umfasst, lesen Sie im Ratgeber zur Betreuung für Senioren.
Wie hoch ist die Pflegesachleistung?
Die monatlichen Höchstbeträge hängen vom Pflegegrad ab (Stand 2026):
- Pflegegrad 1: keine Sachleistung
- Pflegegrad 2: bis 796 Euro
- Pflegegrad 3: bis 1.497 Euro
- Pflegegrad 4: bis 1.859 Euro
- Pflegegrad 5: bis 2.299 Euro
Es handelt sich um Höchstbeträge: Genutzt und abgerechnet wird nur, was der Pflegedienst tatsächlich erbringt.
Abrechnung: direkt mit der Kasse
Ein großer Vorteil der Sachleistung ist die unkomplizierte Abrechnung. Der Pflegedienst rechnet die erbrachten Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab. Sie müssen also nichts vorstrecken und keine Rechnungen einreichen. Nur wenn die tatsächlichen Kosten über dem Höchstbetrag Ihres Pflegegrades liegen, zahlen Sie die Differenz selbst.
Kombinationsleistung mit Pflegegeld
Sie müssen sich nicht starr zwischen Pflegegeld und Pflegedienst entscheiden. Wird die Sachleistung nur teilweise genutzt, zahlt die Kasse den ungenutzten Anteil als anteiliges Pflegegeld aus. Nutzen Sie etwa 70 Prozent der Sachleistung, erhalten Sie 30 Prozent des Pflegegeldes. So lassen sich Angehörigenpflege und professioneller Dienst sinnvoll verbinden. Unabhängig davon steht Ihnen der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat zu.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung?
Pflegegeld ist frei verfügbares Geld für die selbst organisierte Pflege, meist durch Angehörige. Die Pflegesachleistung bezahlt einen professionellen Pflegedienst und wird direkt mit der Kasse abgerechnet.
Gibt es Pflegesachleistung schon bei Pflegegrad 1?
Nein. Ein Anspruch auf Pflegesachleistung besteht erst ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 stehen der Entlastungsbetrag und die Pflegebox zur Verfügung.
Kann ich den Pflegedienst frei wählen?
Ja, solange es sich um einen von der Pflegekasse zugelassenen Dienst handelt. Ein Wechsel ist möglich, wenn Sie mit der Versorgung nicht zufrieden sind.
Ihre Pflegebox zusätzlich zur Pflegesachleistung
Ob Angehörige, Pflegedienst oder beides: Die bis zu 42 Euro im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch stehen Ihnen zusätzlich zu. Warum Ihnen die Pflegebox trotz Pflegegeld und Pflegedienst zusteht, erklären wir im verlinkten Ratgeber.
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Quelle
Pflegesachleistung, Anspruch und Höhe: § 36 SGB XI; Kombinationsleistung: § 38 SGB XI – gesetze-im-internet.de. Angaben Stand 2026; die aktuellen Beträge bestätigt Ihre Pflegekasse.
Weiterlesen: Pflegegeld ohne Pflegeperson und das Fallbeispiel zu Pflegegrad 4.
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