Pflegegeld ist die wohl bekannteste Leistung der Pflegeversicherung – und für viele Familien der finanzielle Kern der häuslichen Pflege. Es ist Geld, das die Pflegekasse direkt an die pflegebedürftige Person auszahlt, damit sie die Pflege zu Hause selbst organisieren kann, in der Regel mit Unterstützung von Angehörigen.
Dieser Ratgeber erklärt, wer Pflegegeld bekommt, wie hoch es je Pflegegrad ausfällt und worauf Sie bei Auszahlung, Beratungseinsatz und der Kombination mit einem Pflegedienst achten sollten. Alle Beträge geben den Stand 2026 wieder.
Auf einen Blick
- Pflegegeld gibt es ab Pflegegrad 2, wenn die Pflege zu Hause sichergestellt ist.
- Die Höhe reicht von 347 Euro bei Pflegegrad 2 bis 990 Euro im Monat bei Pflegegrad 5.
- Die Pflegekasse zahlt monatlich im Voraus – das Geld ist frei verfügbar und geht meist an die pflegenden Angehörigen.
- Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungseinsatz abrufen.
- Pflegegeld und Pflegesachleistung lassen sich als Kombinationsleistung mischen.
Was Pflegegeld ist
Pflegegeld ist eine Geldleistung nach § 37 SGB XI. Anders als die Pflegesachleistung, mit der ein ambulanter Pflegedienst bezahlt wird, ist Pflegegeld nicht zweckgebunden: Die pflegebedürftige Person erhält es selbst und darf frei darüber verfügen. Gedacht ist es als Anerkennung und finanzielle Unterstützung für die Pflege durch Angehörige, Nachbarn oder andere selbst organisierte Helfer.
Wer Pflegegeld bekommt
Zwei Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Erstens: ein anerkannter Pflegegrad 2 bis 5 – bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, wohl aber den Entlastungsbetrag und die Pflegebox. Zweitens: Die Pflege muss zu Hause sichergestellt sein, etwa durch Angehörige. Das Geld ist also an die häusliche Versorgung geknüpft, nicht an einen Kostennachweis.
Wie ein Pflegegrad überhaupt festgestellt wird, lesen Sie in unserem Ratgeber zu den Voraussetzungen und Punkten der Begutachtung bei Pflegegrad 3. Mit einem Pflegetagebuch bereiten Sie sich gut auf den Begutachtungstermin vor.
Wie hoch ist das Pflegegeld?
Die monatliche Höhe hängt allein vom Pflegegrad ab (Stand 2026):
- Pflegegrad 1: kein Pflegegeld
- Pflegegrad 2: 347 Euro
- Pflegegrad 3: 599 Euro
- Pflegegrad 4: 800 Euro
- Pflegegrad 5: 990 Euro
Diese Beträge gelten bundesweit einheitlich und werden unabhängig vom Einkommen gezahlt.
Auszahlung und Beratungseinsatz
Die Pflegekasse überweist das Pflegegeld monatlich im Voraus auf das Konto der pflegebedürftigen Person. Wird das Geld an Angehörige weitergegeben, ist das üblich und in der Regel steuerfrei.
Eine wichtige Pflicht ist mit dem Pflegegeld verbunden: der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI. Bei Pflegegrad 2 und 3 muss er halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich abgerufen werden. Dabei kommt eine Pflegefachkraft nach Hause und berät zur Pflegesituation. Wird der Termin versäumt, kann die Kasse das Pflegegeld kürzen oder aussetzen.
Pflegegeld mit einem Pflegedienst kombinieren
Pflegegeld und Pflegesachleistung schließen sich nicht aus. Wer einen ambulanten Pflegedienst nur teilweise in Anspruch nimmt, erhält den nicht genutzten Anteil als anteiliges Pflegegeld – die sogenannte Kombinationsleistung. Nutzt jemand zum Beispiel 60 Prozent der Sachleistung, bleiben 40 Prozent des Pflegegeldes übrig. So lässt sich die Versorgung flexibel zwischen Angehörigen und Pflegedienst aufteilen.
Zusätzlich steht Ihnen unabhängig davon der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat zu.
Häufige Fragen
Bekommt man bei Pflegegrad 1 Pflegegeld?
Nein. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld. Stattdessen stehen der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat und die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (bis 42 Euro) zur Verfügung.
Wird Pflegegeld auf das Einkommen angerechnet?
Nein. Pflegegeld ist einkommensunabhängig und wird nicht als Einkommen der Pflegeperson besteuert, solange es sich um die Pflege naher Angehöriger handelt.
Kann ich Pflegegeld und einen Pflegedienst gleichzeitig nutzen?
Ja, über die Kombinationsleistung. Der nicht genutzte Anteil der Pflegesachleistung wird anteilig als Pflegegeld ausgezahlt.
Ihre Pflegebox zusätzlich zum Pflegegeld
Ob Sie Pflegegeld beziehen oder einen Pflegedienst beauftragen: Die bis zu 42 Euro im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch stehen Ihnen zusätzlich zu. Warum Ihnen die Pflegebox trotz Pflegegeld zusteht, erklären wir im verlinkten Ratgeber.
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Quelle
Pflegegeld, Anspruch und Höhe: § 37 SGB XI; Beratungseinsatz: § 37 Abs. 3 SGB XI – gesetze-im-internet.de. Angaben Stand 2026; die aktuellen Beträge bestätigt Ihre Pflegekasse.
Weiterlesen: Pflegegeld ohne Pflegeperson, Pflegegeld-Auszahlung: Termine und Rhythmus und das Fallbeispiel zu Pflegegrad 4.
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