Pflegegeld ist die wohl bekannteste Leistung der Pflegeversicherung – und für viele Familien der finanzielle Kern der häuslichen Pflege. Es ist Geld, das die Pflegekasse direkt an die pflegebedürftige Person auszahlt, damit sie die Pflege zu Hause selbst organisieren kann, in der Regel mit Unterstützung von Angehörigen.
Dieser Ratgeber erklärt, wer Pflegegeld bekommt, wie hoch es je Pflegegrad ausfällt und worauf Sie bei Auszahlung, Beratungseinsatz und der Kombination mit einem Pflegedienst achten sollten. Alle Beträge geben den Stand 2026 wieder.
Was Pflegegeld ist
Pflegegeld ist eine Geldleistung nach § 37 SGB XI. Anders als die Pflegesachleistung, mit der ein ambulanter Pflegedienst bezahlt wird, ist Pflegegeld nicht zweckgebunden: Die pflegebedürftige Person erhält es selbst und darf frei darüber verfügen. Gedacht ist es als Anerkennung und finanzielle Unterstützung für die Pflege durch Angehörige, Nachbarn oder andere selbst organisierte Helfer.
Wer Pflegegeld bekommt
Zwei Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Erstens: ein anerkannter Pflegegrad 2 bis 5 – bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, wohl aber den Entlastungsbetrag und die Pflegebox. Zweitens: Die Pflege muss zu Hause sichergestellt sein, etwa durch Angehörige. Das Geld ist also an die häusliche Versorgung geknüpft, nicht an einen Kostennachweis.
Wie ein Pflegegrad überhaupt festgestellt wird, lesen Sie in unserem Ratgeber zu den Voraussetzungen und Punkten der Begutachtung bei Pflegegrad 3. Mit einem Pflegetagebuch bereiten Sie sich gut auf den Begutachtungstermin vor.
Wie hoch ist das Pflegegeld?
Die monatliche Höhe hängt allein vom Pflegegrad ab und gilt bundesweit einheitlich, unabhängig vom Einkommen (Stand 2026):
| Pflegegrad | Pflegegeld im Monat |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | kein Pflegegeld |
| Pflegegrad 2 | 347 Euro |
| Pflegegrad 3 | 599 Euro |
| Pflegegrad 4 | 800 Euro |
| Pflegegrad 5 | 990 Euro |
Diese Beträge wurden zuletzt zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent angehoben und gelten unverändert auch 2026. Warum die nächste Erhöhung erst 2028 greift und wie sich ihre Höhe berechnet, erklärt der Ratgeber zur Dynamisierung des Pflegegeldes. Was speziell bei Pflegegrad 3 gilt, vertieft der Ratgeber Pflegegeld bei Pflegegrad 3.
Diese Beträge gelten seit dem 1. Januar 2025 unverändert. Warum es 2026 keine Anpassung gibt und wie die nächste Erhöhung berechnet wird, erklärt der Ratgeber Wird das Pflegegeld erhöht?.
Auszahlung und Beratungseinsatz
Die Pflegekasse überweist das Pflegegeld monatlich im Voraus auf das Konto der pflegebedürftigen Person. Wird das Geld an Angehörige weitergegeben, ist das üblich und in der Regel steuerfrei. Mehr zum genauen Rhythmus lesen Sie im Ratgeber zur Pflegegeld-Auszahlung mit Terminen.
Eine wichtige Pflicht ist mit dem Pflegegeld verbunden: der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI. Seit dem 1. Januar 2026 muss er bei den Pflegegraden 2 bis 5 halbjährlich abgerufen werden; bei Pflegegrad 4 und 5 ist zusätzlich eine vierteljährliche Beratung möglich. Dabei kommt eine Pflegefachkraft nach Hause und berät zur Pflegesituation – das dient auch dazu, Überlastung der Angehörigen früh zu erkennen. Wird der Termin versäumt, kann die Kasse das Pflegegeld kürzen oder aussetzen.
Was mit dem Pflegegeld bei Abwesenheit passiert
Auch wenn die Pflege zeitweise nicht zu Hause stattfindet, muss das Pflegegeld nicht sofort wegfallen:
- Bei einem Krankenhausaufenthalt oder einer stationären Reha wird das volle Pflegegeld für bis zu vier Wochen weitergezahlt. Details dazu erklärt der Ratgeber Pflegegeld bei Krankenhausaufenthalt.
- Während einer Verhinderungspflege (Vertretung der Pflegeperson) läuft das halbe Pflegegeld für bis zu sechs Wochen im Jahr weiter.
- Während einer Kurzzeitpflege wird das halbe Pflegegeld für bis zu acht Wochen im Jahr weitergezahlt.
So entsteht keine Versorgungslücke, wenn die Hauptpflegeperson einmal ausfällt oder selbst Erholung braucht.
Pflegegeld mit einem Pflegedienst kombinieren
Pflegegeld und Pflegesachleistung schließen sich nicht aus. Wer einen ambulanten Pflegedienst nur teilweise in Anspruch nimmt, erhält den nicht genutzten Anteil als anteiliges Pflegegeld – die sogenannte Kombinationsleistung.
Ein Beispiel für Pflegegrad 3: Die Pflegesachleistung beträgt bis zu 1.497 Euro, das Pflegegeld 599 Euro. Nutzt die Familie den Pflegedienst zu 60 Prozent (also für rund 898 Euro), bleiben 40 Prozent des Pflegegeldes übrig – das sind etwa 240 Euro, die zusätzlich ausgezahlt werden. So lässt sich die Versorgung flexibel zwischen Angehörigen und Pflegedienst aufteilen. An die einmal gewählte Aufteilung ist man in der Regel sechs Monate gebunden.
Zusätzlich steht Ihnen unabhängig davon der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat zu.
Pflegegeld und die Absicherung der Pflegeperson
Wer regelmäßig pflegt, ist über die Pflegeversicherung mit abgesichert: Für Angehörige, die eine Person mit mindestens Pflegegrad 2 wenigstens zehn Stunden pro Woche an mindestens zwei Tagen pflegen und daneben nicht mehr als 30 Stunden erwerbstätig sind, zahlt die Pflegekasse Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Springt ein Angehöriger kurzfristig ein, um die Pflege zu organisieren, kann außerdem das Pflegeunterstützungsgeld einen Verdienstausfall abfedern. Pflegegeld ist damit oft nur ein Baustein der finanziellen Absicherung rund um die häusliche Pflege.
Übrigens muss die Pflege nicht zwingend durch die Familie geleistet werden: Auch wer keine Angehörigen in der Nähe hat, kann unter bestimmten Bedingungen Pflegegeld beziehen, solange die häusliche Versorgung sichergestellt ist. Wie das im Einzelfall aussieht, erklärt der Ratgeber Pflegegeld ohne Pflegeperson.
Häufige Fragen zum Pflegegeld
Bekommt man bei Pflegegrad 1 Pflegegeld?
Wird Pflegegeld auf das Einkommen angerechnet?
Kann ich Pflegegeld und einen Pflegedienst gleichzeitig nutzen?
Wie oft muss der Beratungseinsatz stattfinden?
Läuft das Pflegegeld im Krankenhaus weiter?
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Haben Sie einen anerkannten Pflegegrad (1 bis 5)?
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Ob Sie Pflegegeld beziehen oder einen Pflegedienst beauftragen: Die bis zu 42 Euro im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch stehen Ihnen zusätzlich zu. Warum Ihnen die Pflegebox trotz Pflegegeld zusteht, erklären wir im verlinkten Ratgeber.
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Quelle
Pflegegeld, Anspruch und Höhe: § 37 SGB XI; Beratungseinsatz: § 37 Abs. 3 SGB XI – gesetze-im-internet.de. Angaben Stand 2026; die aktuellen Beträge bestätigt Ihre Pflegekasse.
Weiterlesen: Pflegegeld ohne Pflegeperson, Pflegegeld beantragen: Anspruch und Ablauf, Pflegegeld-Auszahlung: Termine und Rhythmus und das Fallbeispiel zu Pflegegrad 4.
Mehr dazu: Was die Pflegekasse für eine polnische Pflegekraft zahlt und welche Leistungen bei Pflegegrad 5 zu Hause zur Verfügung stehen. Für pflegende Angehörige lohnt außerdem der Überblick zur Geldleistung bei Pflegegrad 2.
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