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Pflegegrad 5 zu Hause pflegen: Leistungen und Hilfsmittel

Pflegegrad 5 zu Hause pflegen: 990 Euro Pflegegeld oder 2.299 Euro Sachleistung, Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel und Wohnumbau – alle Leistungen 2026 im Überblick.

PRPflegeboxEU Redaktion
3. August 20267 Min. Lesezeit
Pflegegrad 5 zu Hause pflegen: Leistungen und Hilfsmittel

Pflegegrad 5 steht für den höchsten Pflegebedarf – und trotzdem entscheiden sich viele Familien bewusst dafür, den Menschen zu Hause zu pflegen. Das ist möglich, wenn Unterstützung, Leistungen und Hilfsmittel gut zusammenspielen. Dieser Ratgeber zeigt, welche Leistungen bei Pflegegrad 5 in der häuslichen Pflege zur Verfügung stehen und wie sich der Alltag organisieren lässt.

Auf einen Blick

  • Pflegegrad 5 bedeutet schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit – die häusliche Pflege ist mit Unterstützung möglich.
  • 2026 stehen zu Hause 990 Euro Pflegegeld oder 2.299 Euro Pflegesachleistung im Monat zur Verfügung – auch eine Kombination ist möglich.
  • Dazu kommen 131 Euro Entlastungsbetrag und bis zu 42 Euro im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.
  • Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gibt es einen gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro.
  • Hilfsmittel wie ein Pflegebett und ein barrierefreier Umbau erleichtern die Pflege zu Hause zusätzlich.

Was Pflegegrad 5 bedeutet

Pflegegrad 5 ist der höchste der fünf Pflegegrade. Er wird vergeben, wenn die Selbstständigkeit oder die Fähigkeiten eines Menschen schwerst beeinträchtigt sind und im Begutachtungsverfahren 90 bis 100 Punkte erreicht werden. In besonderen Fällen wird er auch bei außergewöhnlich hohem Pflegebedarf zuerkannt. In der Praxis brauchen Betroffene rund um die Uhr Unterstützung – bei der Körperpflege, beim Essen, bei der Bewegung und häufig auch bei der medizinischen Versorgung.

Welche Leistungen stehen bei Pflegegrad 5 zu Hause zu?

Für die häusliche Pflege bündelt die Pflegeversicherung mehrere Leistungen. Die folgenden Beträge gelten 2026:

Pflegegeld, Pflegesachleistung oder Kombination

  • Pflegegeld: 990 Euro im Monat. Es wird gezahlt, wenn Angehörige oder andere private Personen die Pflege übernehmen.
  • Pflegesachleistung: 2.299 Euro im Monat. Diesen Betrag rechnet ein zugelassener ambulanter Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse ab.
  • Kombinationsleistung: Wer beides mischt – etwa Pflege durch Angehörige und einen Pflegedienst –, erhält anteilig Pflegegeld für den nicht genutzten Sachleistungsanteil.

Welche Höhe für welchen Grad gilt, zeigt der Überblick zum Pflegegeld und seiner Höhe je Pflegegrad.

Entlastungsbetrag

Zusätzlich stehen 131 Euro im Monat als Entlastungsbetrag zur Verfügung, etwa für Betreuung, Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung durch anerkannte Angebote. Wie Sie ihn einsetzen, erklärt der Ratgeber zum Entlastungsbetrag richtig nutzen.

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Braucht die pflegende Person eine Auszeit oder fällt sie aus, springt die Verhinderungspflege ein. Seit der Reform gibt es dafür zusammen mit der Kurzzeitpflege einen gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro, der seit 2026 flexibel über das ganze Kalenderjahr genutzt werden kann.

Pflegehilfsmittel und die Pflegebox

Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – etwa Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen und Desinfektionsmittel – stehen bis zu 42 Euro im Monat zur Verfügung. Diese Pauschale gilt in allen Pflegegraden gleich. Welche Produkte bei hohem Pflegebedarf besonders wichtig sind, zeigt der Ratgeber zu den Pflegehilfsmitteln bei Pflegegrad 4 und 5.

Dazu kommen technische Hilfsmittel wie ein Pflegebett, ein Rollstuhl oder eine Anti-Dekubitus-Matratze, die je nach Zuständigkeit über die Pflege- oder Krankenkasse bereitgestellt werden.

Wohnumfeld verbessern

Damit die Pflege zu Hause gelingt, unterstützt die Pflegekasse auch einen barrierefreien Umbau – etwa eine bodengleiche Dusche, Haltegriffe oder die Verbreiterung von Türen. Für solche wohnumfeldverbessernden Maßnahmen gibt es einen Zuschuss, den Sie vor Beginn des Umbaus beantragen.

Den Pflegealltag zu Hause organisieren

Bei Pflegegrad 5 trägt selten eine Person allein die Pflege. Gut funktioniert meist ein Zusammenspiel aus mehreren Bausteinen: Angehörige übernehmen Nähe und Alltag, ein ambulanter Pflegedienst die pflegerische und medizinische Versorgung, und Entlastungsangebote schaffen Freiräume. Ein Pflegebett, die richtigen Hilfsmittel und eine gut sortierte Grundausstattung nehmen viel körperliche Last aus dem Tag. Wichtig ist, die eigenen Kräfte einzuteilen – und Hilfe anzunehmen, bevor die Belastung zu groß wird.

Aus dem Pflegealltag

Aus dem Pflegealltag zeigt sich: Wer alle Leistungen kennt und kombiniert, entlastet sich spürbar. Viele Angehörige erleben, dass gerade die Verhinderungspflege den Unterschied macht – ein paar freie Tage geben Kraft für die lange Strecke. Und eine gute Beratung, etwa im Pflegestützpunkt, hilft, keine Leistung liegen zu lassen.

Häufige Fragen

Wie viel Geld gibt es bei Pflegegrad 5 zu Hause?

2026 sind es 990 Euro Pflegegeld oder 2.299 Euro Pflegesachleistung im Monat, dazu 131 Euro Entlastungsbetrag und bis zu 42 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege stehen bis zu 3.539 Euro im Jahr bereit.

Kann man mit Pflegegrad 5 zu Hause gepflegt werden?

Ja. Auch bei höchstem Pflegebedarf ist die Pflege zu Hause möglich, wenn Angehörige, ein Pflegedienst und die passenden Hilfsmittel zusammenwirken und die Leistungen der Pflegekasse ausgeschöpft werden.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung?

Pflegegeld erhält die pflegebedürftige Person für die Pflege durch Angehörige. Die Pflegesachleistung rechnet ein zugelassener Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse ab. Beides lässt sich als Kombinationsleistung mischen.

Gut versorgt zu Hause

Die passende Grundversorgung entlastet den Pflegealltag jeden Tag. Ab Pflegegrad 1 – und damit auch bei Pflegegrad 5 – steht Ihnen die kostenlose Pflegebox mit bis zu 42 Euro im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zu. Weitere Hilfsmittel bei hohem Bedarf zeigt der Ratgeber zu den Pflegehilfsmitteln bei Pflegegrad 4 und 5.

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