Bei Pflegegrad 4 und 5 verschiebt sich der Pflegealltag oft komplett: Die Versorgung wird umfangreicher, viele Menschen sind überwiegend bettlägerig, und die Angehörigen tragen eine große Last. Umso wichtiger ist es, jede Unterstützung zu nutzen, die zusteht. Eine davon steckt in der Pflegebox – und wird gerade bei schwerer Pflegebedürftigkeit erstaunlich oft übersehen.
Dieser Ratgeber erklärt, was Ihnen bei Pflegegrad 4 und 5 an Pflegehilfsmitteln zusteht, warum die 42-Euro-Pauschale in diesen Pflegegraden dieselbe ist wie bei Pflegegrad 1 – und was sich im Alltag trotzdem grundlegend ändert. Außerdem zeigen wir, wie sich die Box mit anderen Hilfsmitteln sinnvoll ergänzt und worauf Sie bei einer geplanten Reform ab 2027 achten sollten.
Auf einen Blick
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI) stehen Ihnen mit bis zu 42 Euro im Monat zu – bei Pflegegrad 4 und 5 genauso wie ab Pflegegrad 1.
- Der Betrag ist für alle Pflegegrade gleich hoch; was sich ändert, ist der Bedarf: mehr Handschuhe, mehr Bettschutz, mehr Desinfektion.
- Die Pauschale gilt nur in häuslicher Pflege – nicht bei vollstationärer Versorgung im Pflegeheim.
- Kein Rezept, keine Zuzahlung: Es genügt der anerkannte Pflegegrad und ein einmaliger Antrag über einen zugelassenen Anbieter.
- Neben der Box gibt es bei hohem Pflegebedarf weitere Hilfsmittel wie Pflegebett, Pflegerollstuhl oder Hausnotruf – diese laufen über einen anderen Anspruch.
Was Pflegegrad 4 und 5 im Alltag bedeuten
Pflegegrad 4 steht für eine schwere, Pflegegrad 5 für eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. In der Praxis heißt das: Die pflegebedürftige Person kann viele Dinge des täglichen Lebens nicht mehr allein bewältigen und braucht rund um die Uhr Unterstützung. Häufig geht es um Menschen, die überwiegend im Bett liegen, bei der Körperpflege vollständig auf Hilfe angewiesen sind, unter Inkontinenz leiden oder wegen einer fortgeschrittenen Demenz durchgehend Begleitung brauchen.
Für die Angehörigen verändert sich damit fast alles. Die Pflege wird zeitintensiver, körperlich anstrengender und emotional fordernder. Und der Verbrauch an Hygiene- und Schutzmaterial steigt spürbar: Wo bei einem niedrigeren Pflegegrad vielleicht ein paar Handschuhe pro Tag reichen, sind es bei schwerer Pflegebedürftigkeit oft mehrere Wechsel bei jeder einzelnen Versorgung. Genau hier setzt die Pflegebox an.
Die 42-Euro-Pauschale: bei Pflegegrad 4 und 5 dieselbe – und trotzdem anders
Ein Punkt sorgt immer wieder für Verwirrung: Viele erwarten, dass mit einem höheren Pflegegrad automatisch auch mehr Geld für Pflegehilfsmittel fließt. Das ist bei der Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch nicht der Fall. Der Anspruch nach § 40 Abs. 2 SGB XI beträgt bei Pflegegrad 4 und 5 bis zu 42 Euro im Monat – exakt so viel wie schon ab Pflegegrad 1. Der Betrag wurde zum 1. Januar 2025 von 40 auf 42 Euro angehoben und gilt seither einheitlich für alle fünf Pflegegrade.
Warum ist das trotzdem kein Widerspruch? Weil sich nicht der Betrag ändert, sondern das, was Sie damit tun. Bei schwerer Pflegebedürftigkeit ist der Bedarf an genau den Produkten, die die Box abdeckt, deutlich höher. Die 42 Euro sind damit nicht „zu wenig, weil der Pflegegrad hoch ist" – sie sind eine feste Grundausstattung, die Sie bei Pflegegrad 4 und 5 in der Regel voll ausschöpfen sollten, statt sie verfallen zu lassen.
Wichtig ist die Voraussetzung, die für alle Pflegegrade gleich gilt: Der Anspruch besteht nur in häuslicher Pflege. Wer zu Hause, bei Angehörigen oder in einer ambulant betreuten Pflege-Wohngemeinschaft versorgt wird, hat Anspruch auf die Box. Wer dagegen vollstationär in einem Pflegeheim lebt, hat ihn nicht – dort ist die Versorgung mit Verbrauchsmaterial anders geregelt.
Was bei hohem Pflegebedarf in die Box gehört
Die Liste der Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ist bei allen Pflegegraden identisch, aber die sinnvolle Zusammenstellung sieht bei Pflegegrad 4 und 5 anders aus als bei einem leichten Pflegegrad. Diese Produktgruppen sind in der Regel besonders gefragt:
- Einmalhandschuhe. Bei jeder Versorgung mehrfach im Einsatz – beim Waschen, beim Wechsel von Inkontinenzmaterial, bei der Wundpflege. Bei schwerer Pflegebedürftigkeit ist das oft die mengenmäßig größte Position. Worauf es bei Material und Größe ankommt, lesen Sie im Ratgeber zu Einmalhandschuhen in der häuslichen Pflege.
- Bettschutzeinlagen. Für Menschen, die überwiegend liegen, sind saugende Unterlagen ein zentraler Baustein, um Bett und Haut zu schützen. Wie Sie den Bedarf richtig einschätzen, zeigt der Beitrag zu Bettschutzeinlagen im Pflegealltag.
- Händedesinfektionsmittel. Bei enger Pflege und geschwächtem Immunsystem der pflegebedürftigen Person ist konsequente Händehygiene besonders wichtig.
- Mund-Nasen-Schutz und Schutzschürzen. Sinnvoll überall dort, wo Infektionsschutz zählt oder mit Ausscheidungen und Sekreten gearbeitet wird.
- Flächendesinfektion, Fingerlinge und Einmallätzchen runden die Box je nach individuellem Bedarf ab.
Der große Vorteil: Sie müssen die 42 Euro nicht gleichmäßig auf alle Produktgruppen verteilen. Sie stellen die Box so zusammen, wie es Ihr Alltag verlangt. Wenn bei Ihnen vor allem Handschuhe und Bettschutz gebraucht werden, füllen Sie die Box überwiegend damit. Eine komplette Übersicht aller Produktgruppen finden Sie in der kompletten Liste der Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.
Der Unterschied: Verbrauch, Technik und Hilfsmittel der Krankenkasse
Gerade bei Pflegegrad 4 und 5 lohnt es sich, drei Dinge sauber auseinanderzuhalten, die im Alltag oft in einen Topf geworfen werden.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind die Produkte aus der Box – Handschuhe, Bettschutz, Desinfektion. Sie werden benutzt und weggeworfen und laufen über die 42-Euro-Pauschale.
Technische Pflegehilfsmittel sind langlebige Geräte, die die Pflege zu Hause erst ermöglichen: ein Pflegebett, ein Pflegerollstuhl, ein Hausnotruf oder ein Lifter. Diese werden in der Regel leihweise über die Pflegekasse gestellt und laufen über einen eigenen Anspruch nach § 40 SGB XI – nicht über die 42-Euro-Pauschale. Wie sich beide Kategorien unterscheiden, erklärt der Beitrag zu technischen Pflegehilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch.
Hilfsmittel der Krankenkasse sind noch einmal etwas anderes: Inkontinenzprodukte etwa – also Windeln, Vorlagen oder Windelhosen – zählen medizinisch zu den Hilfsmitteln nach dem SGB V und laufen über die Krankenkasse, meist mit ärztlicher Verordnung. Sie gehören nicht in die 42-Euro-Box und werden separat versorgt. Gerade bei schwerer Inkontinenz im Rahmen von Pflegegrad 4 und 5 ist dieser Unterschied bares Geld wert, weil beide Ansprüche nebeneinander bestehen.
Kurz gesagt: Die Pflegebox ist ein Baustein von mehreren. Bei hohem Pflegebedarf sollten Sie alle Ansprüche kennen, damit Sie nichts verschenken – und nichts doppelt selbst bezahlen.
So kommen Sie an die Box – Schritt für Schritt
Der Weg zur Pflegebox ist auch bei Pflegegrad 4 und 5 unkompliziert und für Sie kostenlos:
- Anspruch prüfen. Es braucht einen anerkannten Pflegegrad (den haben Sie) und die Versorgung zu Hause. Mehr als das ist für die Verbrauchspauschale nicht nötig.
- Anbieter wählen und Antrag stellen. Sie stellen einmalig einen Antrag über einen zugelassenen Pflegebox-Anbieter und geben an, welche Produkte Sie brauchen. Den grundsätzlichen Ablauf beim Beantragen von Pflegehilfsmitteln haben wir Schritt für Schritt beschrieben.
- Box zusammenstellen. Sie wählen die Produkte passend zu Ihrem Bedarf – bei schwerer Pflegebedürftigkeit meist mit Schwerpunkt auf Handschuhen und Bettschutz.
- Monatlich liefern lassen. Die Box kommt regelmäßig nach Hause. Der Anbieter rechnet direkt mit der Pflegekasse ab, für Sie fällt keine Zuzahlung an.
Ein praktischer Hinweis: Nicht genutztes Budget lässt sich nicht ansparen und nicht in den nächsten Monat übertragen. Wer die 42 Euro Monat für Monat ausschöpft, holt das Maximum aus dem Anspruch – gerade bei hohem Verbrauch lohnt sich das besonders.
Häufiger Irrtum: „Bei Pflegegrad 5 brauche ich die Box nicht mehr"
Ein Missverständnis begegnet uns bei Angehörigen von schwer pflegebedürftigen Menschen immer wieder: die Annahme, dass bei so viel Pflegeaufwand ein Pflegedienst „ohnehin alles mitbringt" oder die Box im großen Ganzen keine Rolle mehr spiele. Beides stimmt so nicht.
Auch wenn ein ambulanter Pflegedienst regelmäßig kommt, bleibt der Anspruch auf die Pflegebox bei Ihnen. Die Verbrauchsmaterialien, die der Dienst bei der Versorgung nutzt, und die Box schließen sich nicht aus – im Gegenteil, gerade bei mehreren Versorgungen am Tag ist ausreichend Material Gold wert. Und der finanzielle Wert von 42 Euro monatlich summiert sich über ein Jahr auf über 500 Euro, die Sie sonst aus eigener Tasche zahlen würden. Das ist kein Kleingeld, sondern eine echte Entlastung für Haushalte, die durch die Pflege ohnehin stark gefordert sind.
Ausblick: Was sich ab 2027 ändern könnte
Ein Wort zur Zukunft, weil es gerade bei einem grundlegenden Ratgeber dazugehört. Das Bundesgesundheitsministerium hat 2026 Reformpläne vorgelegt (Referentenentwurf zur Pflegeversicherung), nach denen der eigenständige Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch nach § 40 Abs. 2 SGB XI ab dem 1. Januar 2027 in ein neues Entlastungsbudget überführt werden soll.
Wichtig für Sie: Das ist bislang ein Plan, noch kein geltendes Recht. Bis zu einer Verabschiedung und dem Inkrafttreten gilt die bisherige Regelung unverändert weiter – die 42 Euro monatlich stehen Ihnen also aktuell in vollem Umfang zu. Sollte die Reform kommen, würden wir diesen Beitrag aktualisieren. Bis dahin gilt: Nutzen Sie den bestehenden Anspruch, solange er in dieser Form besteht.
Häufige Fragen zu Pflegehilfsmitteln bei Pflegegrad 4 und 5
Bekomme ich bei Pflegegrad 4 oder 5 mehr als 42 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?
Nein. Die Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch beträgt bei allen Pflegegraden – von 1 bis 5 – einheitlich bis zu 42 Euro im Monat. Was sich mit steigendem Pflegegrad ändert, ist nicht der Betrag, sondern der tatsächliche Bedarf an Material.
Steht mir die Pflegebox auch zu, wenn ein Pflegedienst kommt?
Ja. Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bleibt bestehen, unabhängig davon, ob Sie selbst pflegen oder ein ambulanter Dienst unterstützt. Solange die Versorgung als häusliche Pflege gilt, haben Sie Anspruch auf die Box.
Zählen Windeln und Inkontinenzmaterial zur 42-Euro-Pauschale?
Nein. Aufsaugende Inkontinenzprodukte gelten medizinisch als Hilfsmittel und laufen über die Krankenkasse, in der Regel mit ärztlicher Verordnung. Die 42-Euro-Box deckt Pflegehilfsmittel zum Verbrauch wie Handschuhe, Bettschutzeinlagen und Desinfektionsmittel ab. Beide Ansprüche bestehen nebeneinander.
Brauche ich für die Pflegebox bei Pflegegrad 4 oder 5 ein Rezept?
Nein. Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ist keine ärztliche Verordnung nötig. Es genügt der anerkannte Pflegegrad und ein einmaliger Antrag über einen zugelassenen Anbieter, der die Box dann monatlich liefert.
Was ist der Unterschied zwischen der Pflegebox und einem Pflegebett?
Die Pflegebox enthält Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und läuft über die 42-Euro-Pauschale. Ein Pflegebett ist ein technisches Pflegehilfsmittel, das leihweise über die Pflegekasse gestellt wird und über einen eigenen Anspruch läuft – nicht über die Pauschale. Bei Pflegegrad 4 und 5 sind häufig beide Wege relevant.
Kann ich nicht genutztes Budget ansparen?
Nein. Nicht abgerufene Beträge verfallen am Monatsende und lassen sich nicht in den Folgemonat übertragen. Gerade bei hohem Verbrauch lohnt es sich deshalb, die 42 Euro Monat für Monat auszuschöpfen.
Quelle
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in der häuslichen Pflege: § 40 Abs. 2 SGB XI – gesetze-im-internet.de. Höhe der Pauschale (42 Euro/Monat, seit 1. Januar 2025) und Reformausblick nach dem Referentenentwurf zur Pflegeversicherung; Angaben Stand 2026.
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Schlagwörter: Pflegehilfsmittel Pflegegrad 4 · Pflegehilfsmittel Pflegegrad 5 · Pflegehilfsmittel zum Verbrauch · § 40 SGB XI · 42 Euro Pauschale · Pflegebox · häusliche Pflege
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