Der Rentenbescheid kommt mit einer kleinen Erhöhung, die Nebenkostenabrechnung mit einer größeren. Und das Pflegegeld? Steht auf dem Kontoauszug seit Januar 2025 unverändert da. Viele pflegende Angehörige fragen deshalb zu Recht: Wird das Pflegegeld überhaupt noch erhöht – und wenn ja, wann?
Die Antwort steckt in einem einzigen, sehr kurzen Paragrafen: § 30 SGB XI. Er passt auf eine halbe Seite und entscheidet trotzdem über mehrere hundert Euro im Jahr. Dieser Ratgeber erklärt, was dort steht, warum 2026 eine Nullrunde bleibt, wie sich die nächste Erhöhung berechnet – und was Sie in der Zwischenzeit tun können, damit Ihnen kein Geld entgeht, das Ihnen ohnehin zusteht.
Die kurze Antwort: 2026 bleibt alles beim Alten
Das Pflegegeld nach § 37 SGB XI wird 2026 nicht angehoben. Es gelten weiterhin die Beträge, die zum 1. Januar 2025 in Kraft getreten sind:
| Pflegegrad | Pflegegeld monatlich |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | kein Pflegegeld |
| Pflegegrad 2 | 347 Euro |
| Pflegegrad 3 | 599 Euro |
| Pflegegrad 4 | 800 Euro |
| Pflegegrad 5 | 990 Euro |
Wenn Sie also zum Jahreswechsel auf einen höheren Betrag gewartet haben: Der Kontoauszug hat recht, nicht Ihre Erinnerung. Eine ausführliche Erklärung, wer Pflegegeld bekommt und wie die Auszahlung läuft, finden Sie im Ratgeber Pflegegeld: Höhe je Pflegegrad und Voraussetzungen.
Was im Gesetz tatsächlich steht
Zwei Jahreszahlen, sonst nichts. Der Paragraf nennt genau zwei Termine – 2025 und 2028 – und dazwischen liegt eine Lücke von drei Jahren. Diese Lücke ist kein Versehen und keine Sparmaßnahme, die kurzfristig zurückgenommen werden könnte. Sie ist so im Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz angelegt, das den Paragrafen im Sommer 2023 neu gefasst hat.
Warum „Dynamisierung" nicht „jährliche Erhöhung" bedeutet
Das Wort klingt nach Bewegung, nach einem Betrag, der automatisch mitwächst. Genau das ist er nicht. Dynamisierung heißt in der Pflegeversicherung: Der Gesetzgeber legt einzelne Stichtage fest, an denen die Beträge springen. Zwischen diesen Stichtagen steht der Betrag still – egal, wie sich die Preise entwickeln.
Für Angehörige ist noch ein zweiter Punkt wichtig, weil er häufig missverstanden wird: Aus der Dynamisierungsregel lässt sich kein persönlicher Anspruch ableiten. Vor der Neufassung 2023 sah § 30 SGB XI vor, dass die Bundesregierung alle drei Jahre prüft, ob die Leistungsbeträge angepasst werden. Sozialgerichte haben dazu klargestellt, dass Versicherte aus dieser Prüfpflicht kein eigenes Recht auf eine Erhöhung herleiten können. Ein Widerspruch mit der Begründung „die Beträge müssten längst höher sein" führt deshalb nicht weiter. Widerspruch lohnt sich beim Pflegegrad, nicht beim Betrag, der zu diesem Pflegegrad gehört.
Wie hoch die Erhöhung 2028 ausfällt
Hier wird es rechnerisch interessant, denn § 30 SGB XI nennt keinen Prozentsatz, sondern eine Formel mit zwei Größen:
- Der kumulierte Anstieg der Kerninflationsrate in den letzten drei Kalenderjahren, für die zum Zeitpunkt der Erhöhung Daten vorliegen.
- Der Anstieg der Bruttolohn- und Gehaltssumme je abhängig beschäftigtem Arbeitnehmer im selben Zeitraum.
Maßgeblich ist der Anstieg der Preise – aber gedeckelt durch die Löhne. Steigen die Preise um 9 Prozent und die Löhne nur um 6, gibt es 6 Prozent. Steigen die Löhne um 9 und die Preise um 6, gibt es 6 Prozent. Es gewinnt immer der kleinere der beiden Werte.
Deshalb kann Ihnen heute niemand seriös sagen, wie viel Pflegegeld es ab 2028 gibt. Wer eine konkrete Zahl für 2028 nennt, rät. Die neuen Beträge macht das Bundesgesundheitsministerium erst im Bundesanzeiger bekannt, wenn die Daten vorliegen.
Was drei Jahre Stillstand real bedeuten
Rechnen wir es an einem Beispiel durch. Herr Kowalski hat Pflegegrad 3 und wird von seiner Tochter zu Hause versorgt. Er bekommt 599 Euro Pflegegeld im Monat – seit Januar 2025, und weiter bis Ende 2027.
Nehmen wir für die Rechnung eine Preissteigerung von 2 Prozent pro Jahr an. Das ist eine Annahme, keine Prognose; die tatsächliche Rate kann höher oder niedriger liegen. Nach drei Jahren sind die 599 Euro dann noch etwa 564 Euro in der Kaufkraft von Anfang 2025 wert. Das sind rund 35 Euro weniger Wert pro Monat – oder gut 420 Euro auf das Jahr gerechnet.
Bei Pflegegrad 2 fällt der Effekt kleiner aus, weil der Betrag kleiner ist: Aus 347 Euro werden rechnerisch rund 327 Euro Kaufkraft, also etwa 20 Euro weniger im Monat.
Diese Lücke schließt die Erhöhung 2028 im Nachhinein nicht. Sie setzt auf dem alten Betrag auf und gleicht die Teuerung der Vorjahre allenfalls für die Zukunft aus – das verlorene Geld der Jahre 2025 bis 2027 kommt nicht zurück. Genau deshalb lohnt es sich, jetzt in die anderen Töpfe zu schauen.
Vier Leistungen, in denen häufig Geld liegen bleibt
Das Pflegegeld ist nur eine von mehreren Leistungen. Die anderen sind ebenfalls eingefroren – aber sie werden in vielen Haushalten gar nicht oder nur teilweise abgerufen. Das ist der Hebel, den Sie heute in der Hand haben.
Was Sie jetzt prüfen sollten
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Besonders auffällig ist der erste Punkt. Die Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch nach § 40 SGB XI beträgt 42 Euro monatlich und steht schon ab Pflegegrad 1 zu – für Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel und Ähnliches. Wer sie nicht abruft, verschenkt bis zu 504 Euro im Jahr. Anders als beim Entlastungsbetrag lässt sich diese Pauschale nicht ansparen: Was im Monat nicht genutzt wird, ist weg.
Auch der Entlastungsbetrag von 131 Euro bleibt in vielen Haushalten unangetastet, weil unklar ist, wofür er verwendet werden darf. Und wer regelmäßig einen Pflegedienst einbindet, sollte prüfen, ob die Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistung günstiger ist als das reine Pflegegeld. Einen Überblick über sämtliche Beträge gibt die Tabelle im Beitrag Pflegeleistungen im Überblick.
Der wirksamste Hebel ist aber oft ein anderer: Wenn sich der Zustand Ihres Angehörigen seit der letzten Begutachtung verschlechtert hat, bringt ein Höherstufungsantrag deutlich mehr als jede Dynamisierung. Der Sprung von Pflegegrad 2 auf 3 sind 252 Euro mehr im Monat – ein Vielfaches dessen, was eine Erhöhung um wenige Prozent bringen würde. Wie Sie das vorbereiten, lesen Sie im Ratgeber Pflegegrad beantragen.
Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Pflegegeld-Erhöhung
Wird das Pflegegeld 2026 erhöht?
Wann wurde das Pflegegeld zuletzt erhöht?
Wann kommt die nächste Erhöhung?
Wie hoch wird die Erhöhung 2028 sein?
Kann ich Widerspruch einlegen, weil das Pflegegeld zu niedrig ist?
Steigt mit dem Pflegegeld auch die 42-Euro-Pauschale für Pflegehilfsmittel?
Das Wichtigste in einem Satz
Auf eine Erhöhung zu warten, hilft bis 2028 nicht weiter – zu prüfen, welche der bestehenden Leistungen Sie noch nicht ausschöpfen, dagegen sofort.
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