Pflegegeld, Sachleistung, Entlastungsbetrag, Kurzzeitpflege – die Pflegeversicherung kennt viele Leistungen, und schnell verliert man den Überblick. Dieser Ratgeber bündelt alle wichtigen Leistungen 2026 in einer Übersicht und erklärt, was hinter den Beträgen steht und wie Sie das Beste für Ihre Familie herausholen.
Auf einen Blick
- Die meisten Leistungen sind nach Pflegegrad gestaffelt – je höher der Grad, desto mehr.
- Pflegegeld und Sachleistung gibt es ab Pflegegrad 2, der Entlastungsbetrag und die Pflegebox schon ab Pflegegrad 1.
- Verhinderungs- und Kurzzeitpflege teilen sich einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro.
- Alle genannten Beträge sind Monatsbeträge (Stand 2026), sofern nicht anders angegeben.
Die Pflegeleistungen 2026 im Überblick
Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten monatlichen Leistungen der Pflegeversicherung je Pflegegrad (Stand 2026). Ein Strich bedeutet: In diesem Pflegegrad gibt es die Leistung nicht. Diese Beträge bleiben 2026 unverändert – wann sie das nächste Mal steigen, erklärt der Ratgeber zur Dynamisierung der Pflegeleistungen.
- Pflegegeld (ambulant): Pflegegrad 1 –, Pflegegrad 2 347 €, Pflegegrad 3 599 €, Pflegegrad 4 800 €, Pflegegrad 5 990 €.
- Pflegesachleistung: Pflegegrad 1 –, Pflegegrad 2 796 €, Pflegegrad 3 1.497 €, Pflegegrad 4 1.859 €, Pflegegrad 5 2.299 €.
- Tagespflege (teilstationär): Pflegegrad 1 –, Pflegegrad 2 796 €, Pflegegrad 3 1.497 €, Pflegegrad 4 1.859 €, Pflegegrad 5 2.299 €.
- Vollstationäre Pflege: Pflegegrad 1 131 € (Zuschuss), Pflegegrad 2 805 €, Pflegegrad 3 1.319 €, Pflegegrad 4 1.855 €, Pflegegrad 5 2.096 €.
- Entlastungsbetrag: in allen Pflegegraden 131 € im Monat (schon ab Pflegegrad 1).
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (Pflegebox): in allen Pflegegraden 42 € im Monat (schon ab Pflegegrad 1).
Hinzu kommen der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von 3.539 Euro (ab Pflegegrad 2) sowie Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen von bis zu 4.180 Euro je Maßnahme.
Pflegegeld und Pflegesachleistung
Pflegegeld erhalten Sie, wenn Angehörige oder andere private Pflegepersonen die Pflege übernehmen. Es wird frei ausgezahlt. Pflegesachleistung bezahlt einen ambulanten Pflegedienst, der direkt mit der Kasse abrechnet. Beides lässt sich als Kombinationsleistung mischen. Mehr dazu im Überblick zum Pflegegeld 2026 und im Ratgeber Was sind Pflegesachleistungen?.
Eine ausführliche Erklärung je Stufe finden Sie in den Einzel-Ratgebern zu den Leistungen bei Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5.
Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege
Der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat steht schon ab Pflegegrad 1 zu und ist für Angebote zur Unterstützung im Alltag gedacht. Wie Sie ihn ausschöpfen, erklärt der Ratgeber zum Entlastungsbetrag.
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege greifen, wenn die Pflegeperson ausfällt oder eine vorübergehende Versorgung nötig ist. Seit Mitte 2025 teilen sie sich einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro. Mehr dazu im Beitrag zur Kurzzeitpflege.
Leistungen bei Pflege im Heim
Bei vollstationärer Pflege zahlt die Pflegeversicherung den oben genannten Leistungsbetrag. Zusätzlich gibt es einen Leistungszuschlag zum Eigenanteil, der mit der Dauer des Heimaufenthalts steigt – von 15 Prozent im ersten Jahr bis 75 Prozent ab dem vierten Jahr. Den Rest tragen die Bewohner selbst. Weil die meisten Menschen aber zu Hause gepflegt werden möchten, lohnt sich der Blick in den Ratgeber häusliche Pflege organisieren.
Die Pflegebox: der Anspruch, den viele übersehen
Sie steht in fast jedem Pflegegrad zur Verfügung: die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch nach § 40 Abs. 2 SGB XI. Ab Pflegegrad 1 stehen Ihnen dafür bis zu 42 Euro im Monat zu – zuzahlungsfrei und ohne Rezept. Enthalten sind Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen und mehr. Details erklärt der Ratgeber zur 42-Euro-Pauschale für Pflegehilfsmittel.
So beantragen Sie die Leistungen
Alle Leistungen setzen einen anerkannten Pflegegrad voraus. Wie Sie ihn beantragen und sich auf die Begutachtung vorbereiten, zeigt Schritt für Schritt der Ratgeber Pflegegrad beantragen.
Häufige Fragen zu den Pflegeleistungen
Welche Leistungen gibt es schon bei Pflegegrad 1? Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, aber unter anderem 131 Euro Entlastungsbetrag, 42 Euro für die Pflegebox, Zuschüsse zum Wohnumfeld und eine kostenlose Pflegeberatung.
Sind die Beträge 2026 gestiegen? Die zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent erhöhten Beträge gelten unverändert im gesamten Jahr 2026.
Bekomme ich alle Leistungen gleichzeitig? Manche Leistungen schließen sich aus oder werden verrechnet, etwa Pflegegeld und Sachleistung. Entlastungsbetrag und Pflegebox gibt es dagegen zusätzlich.
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Ganz gleich, welchen Pflegegrad Sie haben: Ab Pflegegrad 1 steht Ihnen die kostenlose Pflegebox zu – Monat für Monat. Bei Fragen erreichen Sie uns unter info@meine-pflegebox.com. Jetzt Pflegebox beantragen und keinen Monatsanspruch verschenken.
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Haben Sie einen anerkannten Pflegegrad (1 bis 5)?
Warum jemand am Ende in Pflegegrad 2 und nicht in Pflegegrad 3 landet, entscheidet sich in der Begutachtung. Wie die sechs Module gewichtet werden und wo die Punktegrenzen verlaufen, erklärt der Ratgeber Pflegegrad: Punkte, Module und die fünf Stufen.
Reichen diese Beträge zusammen mit Rente und Erspartem nicht aus, greift die Sozialhilfe. Welches Vermögen dabei geschützt bleibt, erklärt der Beitrag Hilfe zur Pflege: Schonvermögen und Einkommensprüfung.
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