Viele Familien, die einen Angehörigen zu Hause pflegen, kennen die 42 Euro gar nicht – oder lassen sie jeden Monat ungenutzt verfallen. Dabei ist die Pflegehilfsmittel-Pauschale eine der wenigen Leistungen, die wirklich unkompliziert ist: kein Eigenanteil, keine komplizierte Abrechnung, schon ab Pflegegrad 1. In diesem Ratgeber erklären wir, was die 42 Euro abdecken, wer Anspruch hat und worauf Sie achten sollten, damit kein Geld liegen bleibt.
Was sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind Produkte, die in der häuslichen Pflege regelmäßig gebraucht und danach entsorgt werden. Sie erleichtern die Pflege, schützen vor Infektionen und machen den Alltag hygienischer. Dazu zählen typischerweise:
- Einmalhandschuhe für die tägliche Pflege
- Händedesinfektionsmittel und Flächendesinfektion
- saugende Bettschutzeinlagen zum einmaligen Gebrauch
- medizinische Mund-Nasen-Schutzmasken
- Einmal-Schutzschürzen
- Fingerlinge
Anders als technische Hilfsmittel wie ein Pflegebett oder ein Rollstuhl werden diese Produkte verbraucht und immer wieder neu benötigt. Genau dafür gibt es die monatliche Pauschale.
Wer hat Anspruch auf die 42 Euro?
Anspruch hat jede pflegebedürftige Person mit einem anerkannten Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause gepflegt wird – egal, ob die Pflege durch Angehörige, einen ambulanten Pflegedienst oder beide gemeinsam erfolgt. Schon der niedrigste Pflegegrad reicht aus. Das ist bemerkenswert, weil es bei Pflegegrad 1 weder Pflegegeld noch Pflegesachleistungen gibt. Wie viel Ihnen bei diesem Pflegegrad sonst noch zusteht, lesen Sie in unserem Ratgeber zur Pflegebox bei Pflegegrad 1.
Wichtig: Der Anspruch besteht nur in der häuslichen Versorgung. Wer dauerhaft in einem Pflegeheim lebt, hat keinen Anspruch auf diese Pauschale, weil dort die Einrichtung für die Versorgung sorgt.
So kommen Sie an die Pauschale – zwei Wege
Es gibt zwei übliche Wege, die Leistung in Anspruch zu nehmen.
Weg 1 – Erstattung gegen Beleg: Sie kaufen die Pflegehilfsmittel selbst, sammeln die Quittungen und reichen sie bei der Pflegekasse ein. Das funktioniert, bedeutet aber Vorkasse und Papierkram.
Weg 2 – Direkte Abrechnung über einen Vertragspartner: Sie bestellen Ihre Pflegehilfsmittel bei einem Anbieter, der direkt mit der Pflegekasse abrechnet – zum Beispiel über eine Pflegebox. Sie zahlen nichts, bekommen die Produkte monatlich nach Hause geliefert und müssen sich um keine Belege kümmern. Für die meisten Familien ist das der entspanntere Weg; Sie können eine Pflegebox unkompliziert anfordern und den Inhalt an Ihren Bedarf anpassen.
Den Inhalt an den echten Bedarf anpassen
Nicht jeder Haushalt braucht dasselbe. Bei Inkontinenz stehen Bettschutzeinlagen im Vordergrund, bei der Pflege ansteckungsgefährdeter Personen eher Handschuhe und Desinfektion. Gute Hygiene fängt bei den Händen an – warum Händehygiene in der Pflege so entscheidend ist, haben wir an anderer Stelle ausführlich beschrieben. Achten Sie darauf, die monatliche Zusammenstellung regelmäßig zu überprüfen, statt jeden Monat dieselbe Standardbox zu beziehen. So nutzen Sie die 42 Euro dort, wo sie wirklich gebraucht werden.
Lohnt sich der Aufwand?
42 Euro klingen nach wenig. Über ein Jahr sind es aber mehr als 500 Euro, die Familien sonst aus eigener Tasche zahlen würden – für Produkte, die ohnehin Monat für Monat gebraucht werden. Der Antrag ist einmalig und einfach, danach läuft die Versorgung von selbst. Genau deshalb lohnt es sich, die Pauschale konsequent zu nutzen.
Häufige Fragen zur Pflegehilfsmittel-Pauschale
Bekomme ich die 42 Euro bar ausgezahlt?
Gilt der Anspruch auch bei Pflegegrad 1?
Kann ich nicht genutztes Budget ansparen?
Habe ich auch im Pflegeheim Anspruch?
Was kostet mich die Pflegebox?
Fazit
Die Pflegehilfsmittel-Pauschale nach § 40 Abs. 2 SGB XI ist unkompliziert, kostenfrei und steht schon ab Pflegegrad 1 zur Verfügung. Der einzige echte Fehler ist, sie ungenutzt zu lassen. Wer die Versorgung einmal über einen Vertragspartner einrichtet, hat Monat für Monat die wichtigsten Verbrauchsmaterialien zu Hause – ohne Vorkasse und ohne Papierkram.
Schlagwörter: Pflegehilfsmittel · 42 Euro Pauschale · Pflegehilfsmittel zum Verbrauch · § 40 SGB XI · Pflegegrad 1 · Pflegebox
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