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Pflegegrad: Punkte, Module und die fünf Stufen verständlich erklärt

Der Pflegegrad misst Selbstständigkeit, nicht Diagnosen. Wie aus sechs Modulen ein Punktwert wird, wo die Grenzen der fünf Grade liegen und an welchen drei Stellen Familien regelmäßig Punkte verschenken.

PRPflegeboxEU Redaktion
27. August 20266 Min. Lesezeit
Pflegegrad: Punkte, Module und die fünf Stufen verständlich erklärt

„Pflegegrad 2" steht im Bescheid – und niemand in der Familie weiß, wie diese Zahl zustande gekommen ist. Genau hier steigen die meisten Angehörigen aus, dabei ist der Weg dorthin nachvollziehbar. Ein Pflegegrad misst nicht, wie krank jemand ist, sondern wie selbstständig er im Alltag noch zurechtkommt. Aus sechs Lebensbereichen entsteht ein Punktwert zwischen 0 und 100, und dieser Wert entscheidet über die Stufe – und damit über Geld, Sachleistungen und Hilfsmittel. Dieser Ratgeber erklärt die Mechanik dahinter: welche sechs Module zählen, warum eines davon fast die Hälfte des Ergebnisses ausmacht, wo die Grenzen zwischen den fünf Graden verlaufen und an welchen drei Stellen Familien regelmäßig Punkte verschenken.

Ältere Frau und ihre erwachsene Tochter sitzen am Küchentisch und gehen gemeinsam ein Formular durch

Was ein Pflegegrad wirklich misst

Der häufigste Irrtum steckt schon in der Frage „Welchen Pflegegrad bekommt man bei Demenz?". Eine Diagnose allein vergibt keine Punkte. Seit 2017 gilt ein einheitlicher Maßstab: Wie selbstständig ist dieser Mensch in seinem Alltag noch – und wo braucht er die Hilfe eines anderen?

Zwei Beispiele aus derselben Praxis machen den Unterschied greifbar. Ein 81-Jähriger mit fortgeschrittener Arthrose braucht morgens 40 Minuten, um aus dem Bett in den Sessel zu kommen, wäscht sich danach aber selbst, kocht, telefoniert und verwaltet seine Medikamente eigenständig. Eine 76-Jährige mit beginnender Demenz läuft dagegen problemlos die Treppe hinunter – vergisst aber, sich anzuziehen, die Herdplatte auszuschalten und ihre Tabletten zu nehmen. Die zweite Situation ergibt in der Begutachtung meist den höheren Wert, obwohl die Frau körperlich fitter wirkt. Der Grund: Nicht die Krankheit wird bewertet, sondern der Umfang der nötigen Unterstützung.

Rechtlich steht das in § 14 SGB XI: Pflegebedürftig ist, wer gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit hat und deshalb dauerhaft – voraussichtlich für mindestens sechs Monate – auf Hilfe angewiesen ist.

Die sechs Module und ihr sehr unterschiedliches Stimmrecht

Die Begutachtung geht sechs Lebensbereiche durch. Man kann sie sich wie sechs Personen in einem Gremium vorstellen, die alle mitstimmen – aber mit sehr unterschiedlichem Stimmgewicht.

ModulWas beurteilt wirdGewicht
1 MobilitätAufstehen, Umsetzen, Fortbewegen in der Wohnung, Treppensteigen10 %
2 Kognitive und kommunikative FähigkeitenOrientierung, Erinnern, Gespräche führen, Entscheidungen treffenzusammen 15 % –
3 Verhaltensweisen und psychische Problemlagennächtliche Unruhe, Ängste, Abwehr bei der Pflegenur der höhere der beiden Werte zählt
4 SelbstversorgungWaschen, Anziehen, Essen und Trinken, Toilettengang40 %
5 Umgang mit krankheitsbedingten AnforderungenMedikamente, Verbände, Blutzucker messen, Arzt- und Therapietermine20 %
6 Gestaltung des Alltagslebens und sozialer KontakteTagesablauf einteilen, sich beschäftigen, Kontakte pflegen15 %

Diese Verteilung erklärt viele überraschende Bescheide. Familien bereiten sich fast immer auf Modul 1 und 4 vor – Treppe, Waschen, Anziehen. Die Module 5 und 6 machen zusammen aber 35 Prozent aus, und genau dort liegt die Arbeit, die Angehörige selten als „Pflege" verbuchen: das Sortieren der Wochenbox, die Fahrt zur Kontrolle beim Kardiologen, das dreimal tägliche Erinnern ans Trinken, das Strukturieren eines Tages, der sonst im Sessel verschwinden würde.

Auffällig ist auch die Sonderregel bei den Modulen 2 und 3: Sie werden beide erhoben, aber nur der höhere Einzelwert fließt ins Ergebnis ein. Wer bei der Begutachtung nächtliche Unruhe schildert, verdrängt damit unter Umständen die Punkte für die Orientierungsprobleme – beides zusammen zählt nicht doppelt.

Die vollständigen Punktbereiche je Modul – also welche Modulsumme welche Stufe ergibt und wie viele gewichtete Punkte daraus folgen – stehen in der Punkte-Tabelle nach § 15 SGB XI.

Von Punkten zum Grad: die fünf Stufen

Am Ende steht ein einziger Wert. Er entscheidet, in welche Stufe der Bescheid fällt:

PflegegradGewichtete GesamtpunkteWie das Gesetz es nennt
Pflegegrad 112,5 bis unter 27geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 227 bis unter 47,5erhebliche Beeinträchtigung
Pflegegrad 347,5 bis unter 70schwere Beeinträchtigung
Pflegegrad 470 bis unter 90schwerste Beeinträchtigung
Pflegegrad 590 bis 100schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Unter 12,5 Punkten wird kein Pflegegrad vergeben. Und es gibt eine Ausnahme nach oben: Bei einer sogenannten besonderen Bedarfskonstellation – etwa wenn beide Arme und beide Beine dauerhaft nicht gebrauchsfähig sind – kann Pflegegrad 5 auch mit weniger als 90 Punkten anerkannt werden.

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Eine Beispielrechnung, wie sie im Gutachten steht

Die Modulpunkte werden nicht einfach addiert. Jeder Bereich wird zunächst in gewichtete Punkte umgerechnet – und erst diese Werte ergeben zusammen die Gesamtsumme. Wie knapp es dabei zugehen kann, zeigt ein typischer Fall.

Frau Kessler ist 79, lebt allein im ersten Stock und hat nach einem Schlaganfall eine halbseitige Schwäche. Ihr Gutachten könnte so aussehen:

ModulGewichtete Punkte
Mobilität5,0
Kognitive Fähigkeiten beziehungsweise Verhalten (höherer Wert)3,75
Selbstversorgung20,0
Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen10,0
Gestaltung des Alltagslebens7,5
Gesamt46,25

46,25 Punkte bedeuten Pflegegrad 2 – 1,25 Punkte unter der Grenze zu Pflegegrad 3. In Euro gerechnet ist dieser Abstand alles andere als symbolisch: Das Pflegegeld liegt bei Pflegegrad 2 bei 347 Euro, bei Pflegegrad 3 bei 599 Euro. Das sind 252 Euro im Monat oder gut 3.000 Euro im Jahr, die an anderthalb Punkten hängen.

Genau deshalb lohnt sich die Vorbereitung. Nicht, um etwas zu übertreiben – sondern damit der Alltag vollständig auf dem Tisch liegt. Wie sich das dokumentieren lässt, zeigt der Ratgeber zum Pflegetagebuch für die Begutachtung.

Drei Stellen, an denen Familien regelmäßig Punkte verschenken

Der gute Tag. Viele Pflegebedürftige reißen sich beim Termin zusammen, stehen zügig auf und beantworten alles freundlich – und der Gutachter sieht eine Selbstständigkeit, die es an fünf von sieben Tagen nicht gibt. Hilfreich ist ein nüchterner Satz wie „Heute ist ein guter Tag, gestern hat das Anziehen 35 Minuten gedauert" plus eine Woche schriftlicher Notizen.

Der blinde Fleck bei den Modulen 5 und 6. Wer nur über Körperpflege spricht, lässt 35 Prozent des Ergebnisses ungenutzt. Medikamentengabe, Wundversorgung, Begleitung zu Terminen, Tagesstruktur und soziale Kontakte gehören ins Gespräch.

Der ungenutzte Widerspruch. Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Fordern Sie dafür zuerst das vollständige Gutachten an – erst dort steht, in welchem Modul die Punkte gefehlt haben. Ohne diesen Blick ins Gutachten ist jeder Widerspruch ein Schuss ins Blaue.

Was der Grad im Alltag konkret bringt

Ab Pflegegrad 1 stehen unter anderem der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat und die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von 42 Euro monatlich zur Verfügung – beides wird oft jahrelang nicht abgerufen. Ab Pflegegrad 2 kommen Pflegegeld und Pflegesachleistung hinzu, ab dann steigen die Beträge mit jeder Stufe. Welche Leistung in welchem Grad wie hoch ausfällt, fasst der Überblick über die Pflegeleistungen 2026 zusammen.

Wenn noch kein Pflegegrad vorliegt: Der Antrag ist formlos möglich, die Pflegekasse muss in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden. Wie das Verfahren Schritt für Schritt abläuft, steht im Ratgeber Pflegegrad beantragen. Und wenn im Bescheid „unbefristet" steht, heißt das nicht „für immer unveränderlich" – was dahintersteckt, erklärt der Beitrag zum unbefristeten Pflegegrad.

Häufige Fragen

Wie viele Punkte brauche ich für Pflegegrad 2?
Für Pflegegrad 2 sind mindestens 27 gewichtete Gesamtpunkte nötig; ab 47,5 Punkten beginnt Pflegegrad 3. Maßgeblich ist die gewichtete Summe aus allen Modulen, nicht die Rohpunktzahl eines einzelnen Bereichs.
Entscheidet die Diagnose über den Pflegegrad?
Nein. Bewertet wird ausschließlich die Selbstständigkeit im Alltag. Zwei Menschen mit derselben Diagnose können in unterschiedlichen Pflegegraden landen, weil sie unterschiedlich viel Unterstützung benötigen.
Wer führt die Begutachtung durch?
Bei gesetzlich Versicherten der Medizinische Dienst, bei privat Versicherten das Unternehmen MEDICPROOF. Der Termin findet in der Regel im häuslichen Umfeld statt.
Zählen die Minuten wie früher bei den Pflegestufen?
Nein. Der Zeitaufwand in Minuten war das Kriterium der alten Pflegestufen bis Ende 2016. Seit 2017 zählen ausschließlich die sechs Module und ihre gewichteten Punkte.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegrad und Pflegestufe?
Pflegestufen gibt es seit 2017 nicht mehr. Wer damals eine Pflegestufe hatte, wurde automatisch in einen Pflegegrad übergeleitet und musste dafür keinen neuen Antrag stellen.
Kann ein Pflegegrad wieder herabgestuft werden?
Ja, bei einer Wiederholungsbegutachtung ist das grundsätzlich möglich, wenn sich die Selbstständigkeit deutlich verbessert hat. In der Praxis ist eine Höherstufung nach einer Verschlechterung der häufigere Fall.

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