Alle Artikel

Pflegegrad Punkte Tabelle: So wird aus Punkten Ihr Pflegegrad

Im Gutachten stehen zwei Sorten von Zahlen, und die eigene Addition geht nie auf. Die vollständige Punkte-Tabelle nach § 15 SGB XI – mit Beispielrechnung und der Frage, an welcher Stelle ein einziger Punkt am meisten bewegt.

PRPflegeboxEU Redaktion
27. August 20269 Min. Lesezeit
Pflegegrad Punkte Tabelle: So wird aus Punkten Ihr Pflegegrad

Wer das Gutachten der Pflegekasse zum ersten Mal aufschlägt, sucht die Zahl – und findet dann zwei Sorten davon. In den einzelnen Modulen stehen glatte Werte wie 8 oder 14. Ganz unten steht eine Zahl mit Komma, 43,75 zum Beispiel, und daneben der Pflegegrad. Wer die oberen Zahlen zusammenzählt, kommt nie auf die untere. Das ist kein Rechenfehler der Gutachterin, sondern die Logik des Systems: Zwischen Ihren Einzelpunkten und dem Pflegegrad liegt ein Umrechnungsschritt, den kaum jemand erklärt bekommt. Dieser Beitrag zeigt die vollständige Punkte-Tabelle nach § 15 SGB XI – und dabei auch, an welcher Stelle im Gutachten ein einziger Punkt am meisten bewegt.

Erwachsene Tochter und ihre ältere Mutter sitzen am Esstisch vor einem Laptop und besprechen etwas

Was passiert, wenn die Gesamtpunktzahl unter 12,5 bleibt, erklärt der Beitrag Pflegegrad 0: warum es ihn nicht gibt.

Warum Ihre eigene Rechnung nie aufgeht

Der häufigste Anruf in Pflegeberatungen nach einem Bescheid klingt sinngemäß so: „Ich habe die Punkte aus dem Gutachten zusammengezählt und komme auf 61. Im Bescheid stehen 43,75. Wer hat sich da verrechnet?"

Niemand. Die beiden Zahlen messen nicht dasselbe.

Im Gutachten stehen zunächst Einzelpunkte. Sie werden pro Modul aufaddiert und beschreiben, wie viele Kriterien in diesem Bereich wie stark beeinträchtigt sind. Diese Modulsummen wandern aber nicht direkt in das Ergebnis. Jede Modulsumme wird zuerst einer von fünf Schweregrad-Stufen zugeordnet – keine, geringe, erhebliche, schwere, schwerste Beeinträchtigung – und erst diese Stufe bekommt einen gewichteten Punktwert. Nur die gewichteten Punkte werden addiert. Ihre Summe heißt Gesamtpunkte, und sie liegt immer zwischen 0 und 100.

Das erklärt auch, warum die Zahl im Bescheid Nachkommastellen hat: Die gewichteten Werte sind teilweise Viertelschritte wie 3,75 oder 11,25. Aus krummen Einzelpunkten werden also erst Stufen, dann feste Werte.

Die sechs Module und wie stark sie zählen

Das Begutachtungsinstrument bildet sechs Lebensbereiche ab. Entscheidend ist nicht, wie viele Kriterien ein Modul enthält, sondern mit welchem Prozentsatz es in das Gesamtergebnis eingeht:

ModulBereichGewichtung
Modul 1Mobilität10 %
Modul 2Kognitive und kommunikative Fähigkeitenzusammen 15 %
Modul 3Verhaltensweisen und psychische Problemlagenzusammen 15 %
Modul 4Selbstversorgung40 %
Modul 5Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen20 %
Modul 6Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte15 %

Zwei Dinge fallen sofort auf. Erstens: Selbstversorgung dominiert. Waschen, Ankleiden, Essen, Toilettengang – dieser eine Bereich entscheidet über 40 Prozent des Ergebnisses. Zweitens: Mobilität wiegt am leichtesten. Gerade sie ist für Angehörige aber das Sichtbarste, weil man sie beobachten kann. Wer beim Begutachtungstermin vor allem über Gehstrecken und Treppen spricht, verhandelt über den kleinsten Hebel im ganzen Verfahren.

Es gibt außerdem zwei Module, die zwar erhoben, aber nicht bepunktet werden: außerhäusliche Aktivitäten und Haushaltsführung. Sie fließen in die Versorgungsplanung ein, nicht in den Pflegegrad. Wer dort viel dokumentiert, verbessert die Beratung, nicht die Einstufung.

Die Punkte-Tabelle: von Einzelpunkten zur Stufe

Diese Tabelle zeigt, welche Modulsumme in welche Schweregrad-Stufe fällt. Sie stammt aus Anlage 2 zu § 15 SGB XI:

Modulkeinegeringeerheblicheschwereschwerste
1 Mobilität0–12–34–56–910–15
2 Kognition und Kommunikation0–12–56–1011–1617–33
3 Verhaltensweisen01–23–45–67–65
4 Selbstversorgung0–23–78–1819–3637–54
5 Krankheitsbedingte Anforderungen012–34–56–15
6 Alltagsleben und soziale Kontakte01–34–67–1112–18

Und das ist die zweite Hälfte: Welche gewichteten Punkte die jeweilige Stufe wert ist.

Modulkeinegeringeerheblicheschwereschwerste
1 Mobilität02,557,510
2 oder 3 (höherer Wert)03,757,511,2515
4 Selbstversorgung010203040
5 Krankheitsbedingte Anforderungen05101520
6 Alltagsleben und soziale Kontakte03,757,511,2515

Von den Gesamtpunkten zum Pflegegrad

Die gewichteten Punkte aller Module werden addiert. Aus der Summe folgt der Pflegegrad unmittelbar:

GesamtpunktePflegegradBezeichnung im Gesetz
ab 12,5 bis unter 27Pflegegrad 1geringe Beeinträchtigungen
ab 27 bis unter 47,5Pflegegrad 2erhebliche Beeinträchtigungen
ab 47,5 bis unter 70Pflegegrad 3schwere Beeinträchtigungen
ab 70 bis unter 90Pflegegrad 4schwerste Beeinträchtigungen
ab 90 bis 100Pflegegrad 5schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen

Unter 12,5 Gesamtpunkten wird kein Pflegegrad festgestellt. Das ist die Schwelle, an der viele Erstanträge scheitern – und zugleich die niedrigste Hürde des ganzen Systems, denn 12,5 Punkte erreicht bereits, wer in der Selbstversorgung „geringe" Beeinträchtigungen hat und in einem weiteren Modul knapp darüber liegt.

Beispielrechnung: Wie aus verstreuten Punkten Pflegegrad 3 wird

Zahlen werden greifbarer an einem Fall. Angenommen, bei einer 84-jährigen Frau mit fortgeschrittener Arthrose und beginnender Vergesslichkeit ergibt die Begutachtung folgende Modulsummen:

ModulEinzelpunkteStufeGewichtete Punkte
1 Mobilität7schwere7,5
2 Kognition und Kommunikation8erhebliche
3 Verhaltensweisen2geringe
Höherer Wert aus 2 oder 3(Modul 2)erhebliche7,5
4 Selbstversorgung21schwere30
5 Krankheitsbedingte Anforderungen3erhebliche10
6 Alltagsleben und soziale Kontakte5erhebliche7,5
Gesamtpunkte62,5

62,5 Punkte liegen im Bereich ab 47,5 bis unter 70 – also Pflegegrad 3. Die addierten Einzelpunkte hätten 41 ergeben, eine Zahl, die im Bescheid nirgends auftaucht.

Aufschlussreich ist der Vergleich zweier Module in diesem Beispiel. Modul 1 und Modul 6 bringen beide 7,5 Punkte. Für die 7,5 Punkte aus der Mobilität brauchte es aber 7 Einzelpunkte, für dieselben 7,5 Punkte im Alltagsleben genügten 5. Und wäre die Selbstversorgung nur um zwei Einzelpunkte schlechter bewertet worden – 19 statt 21 wären noch dieselbe Stufe gewesen, 37 statt 21 dagegen die nächste –, hätte allein dieses Modul zehn weitere Punkte gebracht.

Wo ein einziger Punkt am meisten bewegt

Genau hier liegt die praktisch wichtigste Erkenntnis aus der Tabelle, und sie steht in keinem Formular: Punkte wirken nur an den Schwellen.

Innerhalb einer Stufe ändert ein zusätzlicher Einzelpunkt gar nichts. In Modul 4 macht es keinen Unterschied, ob 8 oder 18 Einzelpunkte erreicht werden – beides ergibt 20 gewichtete Punkte. Der Sprung von 18 auf 19 dagegen bringt zehn Punkte auf einen Schlag und kann für sich genommen über einen ganzen Pflegegrad entscheiden.

Daraus folgt für die Vorbereitung etwas anderes, als man erwartet. Es lohnt sich nicht, überall ein bisschen mehr zu dokumentieren. Es lohnt sich, die Bereiche mit dem größten Gewicht vollständig zu dokumentieren – vor allem die Selbstversorgung und den Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen, die zusammen 60 Prozent tragen. Wer dort einen ganzen Themenbereich vergisst, etwa die tägliche Medikamentengabe oder das Anziehen von Kompressionsstrümpfen, verliert leicht eine komplette Stufe.

Was die Tabelle nicht abbildet

Drei Sonderfälle durchbrechen die reine Punktelogik.

Besondere Bedarfskonstellationen. Nach § 15 Abs. 4 SGB XI kann Pflegegrad 5 auch dann zuerkannt werden, wenn die Gesamtpunkte unter 90 liegen – bei einem außergewöhnlich hohen Hilfebedarf mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung. Die Voraussetzungen konkretisiert der Medizinische Dienst Bund in seinen Richtlinien.

Kinder bis 18 Monate. Für sie gelten eigene Schwellen: Dieselbe Punktzahl führt jeweils einen Pflegegrad höher. Ab 12,5 Punkten gibt es hier bereits Pflegegrad 2, ab 70 Punkten Pflegegrad 5.

Ältere Kinder. Bei ihnen werden die Beeinträchtigungen mit altersentsprechend entwickelten Kindern verglichen, im Übrigen gilt die normale Systematik.

Was Sie mit der Tabelle konkret anfangen können

Die Punkte-Tabelle ist kein Instrument, um das Ergebnis vorherzusagen – die Vergabe der Einzelpunkte bleibt eine fachliche Einschätzung vor Ort. Sie ist aber ein sehr gutes Instrument, um ein vorliegendes Gutachten zu prüfen. Drei Fragen lassen sich damit beantworten:

  • Wurde jede Modulsumme der richtigen Stufe zugeordnet? Das ist reine Rechenarbeit und in der Tabelle nachvollziehbar.
  • Fehlt in einem der schwer gewichteten Module ein Bereich, den Sie im Alltag erleben?
  • Wie weit ist es bis zur nächsten Schwelle? Zwei Punkte Abstand rechtfertigen einen genaueren Blick, 15 Punkte Abstand eher nicht.

Wie Sie den Alltag so festhalten, dass er in der Begutachtung ankommt, zeigt der Ratgeber zum Pflegetagebuch für die Begutachtung. Den formalen Weg von der Antragstellung bis zum Bescheid beschreibt der Beitrag Pflegegrad beantragen. Und wenn Sie die Punktlogik an einem konkreten Grad nachvollziehen möchten, lohnt der Blick auf die Voraussetzungen und Punkte bei Pflegegrad 3.

Was ein Pflegegrad darüber hinaus bedeutet und welche Leistungen an den einzelnen Stufen hängen, fasst der Überblick zum Pflegegrad zusammen.

Ihre Leistungen bei Pflegegrad 2

Monatlich

761 €

Geschätzt jährlich

9.821 €

Inkl. 689 € Entlastungs-/Einmalbetrag pro Jahr.

Häufige Fragen

Wie viele Punkte braucht man für welchen Pflegegrad?
Ab 12,5 Gesamtpunkten Pflegegrad 1, ab 27 Pflegegrad 2, ab 47,5 Pflegegrad 3, ab 70 Pflegegrad 4 und ab 90 Pflegegrad 5. Maßgeblich sind immer die gewichteten Gesamtpunkte, nicht die addierten Einzelpunkte aus den Modulen.
Warum stimmt meine eigene Addition der Punkte nicht mit dem Bescheid überein?
Weil zwischen beiden Zahlen eine Umrechnung liegt. Jede Modulsumme wird zuerst einer von fünf Schweregrad-Stufen zugeordnet, und erst diese Stufe erhält einen festen gewichteten Punktwert. Nur diese gewichteten Werte werden addiert.
Welches Modul zählt am meisten?
Die Selbstversorgung mit 40 Prozent. Sie kann allein bis zu 40 der 100 möglichen Gesamtpunkte beisteuern. Am wenigsten zählt die Mobilität mit 10 Prozent.
Werden Modul 2 und Modul 3 addiert?
Nein. Für beide Module zusammen wird nur ein gewichteter Wert vergeben, und zwar der höhere der beiden. Gemeinsam können sie deshalb höchstens 15 Punkte ergeben.
Kann es Pflegegrad 5 auch mit weniger als 90 Punkten geben?
Ja. Bei besonderen Bedarfskonstellationen mit außergewöhnlich hohem Hilfebedarf ist eine Zuordnung zu Pflegegrad 5 nach § 15 Abs. 4 SGB XI auch unterhalb von 90 Gesamtpunkten möglich.
Gelten für Kinder dieselben Punktgrenzen?
Für Kinder bis 18 Monate nicht. Dort führt dieselbe Punktzahl jeweils zu einem um eine Stufe höheren Pflegegrad. Bei älteren Kindern gelten die normalen Grenzen, die Beeinträchtigungen werden aber mit altersentsprechend entwickelten Kindern verglichen.
Zählen außerhäusliche Aktivitäten und Haushaltsführung mit?
Sie werden bei der Begutachtung erhoben, aber nicht bepunktet. Sie dienen der Versorgungs- und Pflegeplanung und haben keinen Einfluss auf den Pflegegrad.

Sobald ein Pflegegrad anerkannt ist, stehen unabhängig von der Punktzahl monatlich Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zu – bereits ab Pflegegrad 1 und ohne Zuzahlung. Was dazugehört, zeigt der Beitrag zur Pflegebox bei Pflegegrad 1.

Wie sich diese Punktelogik bei einer konkreten Erkrankung auswirkt und welches Modul dabei den Ausschlag gibt, zeigt der Beitrag Welcher Pflegegrad bei Polyneuropathie.

Brauchen Sie eine Pflegebox – kostenlos und ohne Vorkasse?

Wir übernehmen den Antrag bei Ihrer Pflegekasse und liefern monatlich bis zu 42 € Pflegehilfsmittel direkt zu Ihnen nach Hause. Jederzeit kündbar, ohne Papierkram.

Teilen Sie diesen Artikel

Weiterlesen