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Pflegegrad 3: Voraussetzungen, Punkte und Leistungen

Pflegegrad 3 setzt 47,5 bis unter 70 Punkte im Gutachten voraus. So läuft die Begutachtung – und diese Leistungen stehen Ihnen dann zu.

PRPflegeboxEU Redaktion
3. August 20266 Min. Lesezeit
Pflegegrad 3: Voraussetzungen, Punkte und Leistungen

Pflegegrad 3 steht für eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Wer ihn erhält, braucht in vielen Bereichen des Alltags regelmäßig Hilfe – beim Waschen, Anziehen, bei der Bewegung oder im Umgang mit dem eigenen Haushalt. Ob Pflegegrad 3 zuerkannt wird, entscheidet ein Gutachten anhand eines festen Punktesystems.

Dieser Ratgeber erklärt verständlich, welche Voraussetzungen für Pflegegrad 3 gelten, wie die Begutachtung abläuft und welche Leistungen Ihnen anschließend zustehen. Alle Beträge geben den Stand 2026 wieder.

Auf einen Blick

  • Pflegegrad 3 erhält, wer im Gutachten 47,5 bis unter 70 Punkte erreicht.
  • Bewertet werden sechs Lebensbereiche (Module), am stärksten zählt die Selbstversorgung.
  • Bei Pflegegrad 3 gibt es unter anderem 599 Euro Pflegegeld oder 1.497 Euro Pflegesachleistung im Monat.
  • Zusätzlich stehen der Entlastungsbetrag von 131 Euro und bis zu 42 Euro für die Pflegebox bereit.
  • Die Einstufung nimmt der Medizinische Dienst (bei Privatversicherten Medicproof) im Auftrag der Pflegekasse vor.

Was Pflegegrad 3 bedeutet

Seit 2017 gibt es fünf Pflegegrade, die die früheren Pflegestufen abgelöst haben. Sie bilden ab, wie selbstständig ein Mensch seinen Alltag noch bewältigt. Pflegegrad 3 liegt in der Mitte und bedeutet eine schwere Beeinträchtigung: Betroffene benötigen bei vielen täglichen Verrichtungen Unterstützung, können aber häufig noch zu Hause versorgt werden.

Voraussetzungen: die Punkte im Begutachtungsverfahren

Grundlage der Einstufung ist das Neue Begutachtungsassessment (NBA). Dabei vergibt die Gutachterin oder der Gutachter Punkte für den Grad der Selbstständigkeit. Je unselbstständiger jemand ist, desto mehr Punkte – und desto höher der Pflegegrad. Die Grenzen sind bundesweit gleich:

  • Pflegegrad 1: 12,5 bis unter 27 Punkte
  • Pflegegrad 2: 27 bis unter 47,5 Punkte
  • Pflegegrad 3: 47,5 bis unter 70 Punkte
  • Pflegegrad 4: 70 bis unter 90 Punkte
  • Pflegegrad 5: 90 bis 100 Punkte

Für Pflegegrad 3 müssen also mindestens 47,5 und weniger als 70 Punkte erreicht werden.

Die sechs Module der Begutachtung

Die Punkte stammen aus sechs Lebensbereichen, die unterschiedlich stark gewichtet sind:

  • Mobilität – wie gut sich jemand bewegen und die Lage im Bett ändern kann (10 %)
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten sowie Verhalten und psychische Problemlagen – hier zählt der höhere der beiden Werte (15 %)
  • Selbstversorgung – Waschen, Anziehen, Essen, Toilettengang (40 %)
  • Umgang mit Krankheit und Therapie – zum Beispiel Medikamente, Arztbesuche (20 %)
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15 %)

Die Selbstversorgung wiegt mit 40 Prozent am schwersten. Nicht mehr entscheidend sind starre „Pflegeminuten" wie zu Zeiten der alten Pflegestufen, sondern der Grad der Selbstständigkeit.

Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 3?

Mit Pflegegrad 3 steht Ihnen ein ganzes Bündel an Leistungen zu (Stand 2026):

  • Pflegegeld: 599 Euro im Monat, wenn Angehörige die Pflege übernehmen
  • Pflegesachleistung: bis 1.497 Euro im Monat für einen ambulanten Pflegedienst
  • Entlastungsbetrag: 131 Euro im Monat für Alltagsunterstützung
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis 42 Euro im Monat (die Pflegebox)
  • Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: gemeinsamer Jahresbetrag bis 3.539 Euro
  • Zuschüsse für Wohnraumanpassung und einen Hausnotruf

Pflegegeld und Pflegesachleistung lassen sich auch anteilig kombinieren. Welche Hilfsmittel konkret dazugehören, lesen Sie in unserem Ratgeber zu Pflegehilfsmitteln bei Pflegegrad 3.

Pflegegrad 3 beantragen

Der Antrag läuft formlos über die Pflegekasse, die zur Krankenkasse gehört. Danach meldet sich der Medizinische Dienst zu einem Begutachtungstermin an. Ein geführtes Pflegetagebuch und die Anwesenheit einer vertrauten Person helfen, den tatsächlichen Hilfebedarf realistisch darzustellen. Reicht das Ergebnis nicht aus, ist ein Widerspruch möglich.

Häufige Fragen

Wie viele Punkte braucht man für Pflegegrad 3?

Für Pflegegrad 3 sind 47,5 bis unter 70 Punkte im Begutachtungsverfahren nötig.

Wie viel Geld bekommt man bei Pflegegrad 3?

Bei häuslicher Pflege durch Angehörige gibt es 599 Euro Pflegegeld im Monat, alternativ bis zu 1.497 Euro Pflegesachleistung für einen Pflegedienst – dazu Entlastungsbetrag und Pflegebox.

Was ändert sich von Pflegegrad 2 zu Pflegegrad 3?

Die Leistungen steigen deutlich, weil ein höherer Hilfebedarf anerkannt ist. Einen Vergleich der Pflegehilfsmittel finden Sie in unseren Ratgebern zu Pflegegrad 2 und Pflegegrad 4 und 5.

Ihre Pflegebox bei Pflegegrad 3

Unabhängig davon, ob Sie Pflegegeld oder einen Pflegedienst wählen: Die bis zu 42 Euro im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch stehen Ihnen zusätzlich zu. Warum Ihnen die Pflegebox trotz Pflegegeld zusteht, erklären wir im verlinkten Ratgeber.

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