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Pflegestufe 1 heute: Voraussetzungen und Leistungen bei Pflegegrad 1

Pflegestufe 1 wurde 2017 durch die Pflegegrade ersetzt. Was heute Pflegegrad 1 bedeutet, welche Voraussetzungen gelten und welche Leistungen zustehen.

PRPflegeboxEU Redaktion
7. August 20263 Min. Lesezeit
Pflegestufe 1 heute: Voraussetzungen und Leistungen bei Pflegegrad 1

Wer heute nach der „Pflegestufe 1" sucht, meint fast immer den heutigen Pflegegrad 1. Denn Pflegestufen gibt es seit 2017 nicht mehr – sie wurden durch die fünf Pflegegrade ersetzt. Pflegegrad 1 ist die niedrigste Stufe und funktioniert anders als die höheren Grade: Es gibt zwar kein monatliches Pflegegeld, dafür aber mehrere sehr nützliche Leistungen, die viele Familien nicht kennen. Dieser Ratgeber erklärt die Voraussetzungen und was Ihnen 2026 zusteht.

Auf einen Blick

  • Pflegestufen wurden 2017 durch Pflegegrade ersetzt – „Pflegestufe 1" entspricht heute meist Pflegegrad 1.
  • Pflegegrad 1 wird bei 12,5 bis unter 27 Punkten im Begutachtungsverfahren vergeben.
  • Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistung – aber andere Leistungen.
  • Dazu zählen 131 Euro Entlastungsbetrag und 42 Euro für die Pflegebox – Monat für Monat.
  • Die Pflegebox gibt es zuzahlungsfrei und ohne Rezept.

Pflegestufe oder Pflegegrad – was gilt heute?

Bis Ende 2016 gab es drei Pflegestufen. Seit dem 1. Januar 2017 gelten stattdessen fünf Pflegegrade. Die Pflegestufen maßen vor allem den Zeitaufwand in Minuten; die Pflegegrade schauen darauf, wie selbstständig ein Mensch seinen Alltag noch bewältigt. Dadurch werden zum Beispiel beginnende Demenz oder psychische Einschränkungen besser erfasst.

Wichtig: Pflegegrad 1 ist neu und hat in den alten Pflegestufen keine direkte Entsprechung. Er wurde gerade dafür geschaffen, Menschen mit geringem Hilfebedarf früh zu unterstützen. Wenn Sie also „Pflegestufe 1" suchen, geht es in aller Regel um den aktuellen Pflegegrad 1.

Voraussetzungen: So wird Pflegegrad 1 festgestellt

Ob Pflegegrad 1 vorliegt, entscheidet ein Gutachten. Bei gesetzlich Versicherten kommt der Medizinische Dienst, bei privat Versicherten Medicproof. Begutachtet werden sechs Lebensbereiche: Mobilität, geistige und kommunikative Fähigkeiten, Verhalten und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen sowie Gestaltung des Alltagslebens.

Aus diesen Modulen wird eine Gesamtpunktzahl gebildet. Pflegegrad 1 wird bei 12,5 bis unter 27 Punkten vergeben und steht für eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Einen ausführlichen Überblick gibt der Ratgeber zu den Voraussetzungen und Leistungen bei Pflegegrad 1. Wie der Antrag abläuft, erklärt der Beitrag Pflegegrad beantragen.

Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 1?

Anders als bei den höheren Graden gibt es bei Pflegegrad 1 kein monatliches Pflegegeld und keine Pflegesachleistung. Dafür stehen Ihnen mehrere andere Leistungen zu:

  • Entlastungsbetrag: 131 Euro im Monat für Angebote zur Unterstützung im Alltag, etwa Betreuung oder Haushaltshilfe. Wie Sie ihn richtig einsetzen, erklärt der Ratgeber zum Entlastungsbetrag.
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 42 Euro im Monat – die Pflegebox mit Handschuhen, Desinfektion, Bettschutzeinlagen und mehr.
  • Zuschuss zum Hausnotruf sowie technische Pflegehilfsmittel wie ein Pflegebett.
  • Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen von bis zu 4.180 Euro je Maßnahme, etwa für einen barrierefreien Umbau.
  • Kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI und Pflegekurse für Angehörige.

Wie sich der nächsthöhere Grad davon unterscheidet, zeigt der Überblick zu den Leistungen bei Pflegegrad 2. Wie der Alltag mit Pflegegrad 1 konkret aussieht, zeigt das Fallbeispiel zu Pflegegrad 1.

Die Pflegebox bei Pflegegrad 1

Gerade bei Pflegegrad 1 ist die Pflegebox oft die wertvollste Leistung, weil andere Geldleistungen fehlen. Die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch nach § 40 Abs. 2 SGB XI stehen Ihnen schon ab Pflegegrad 1 mit bis zu 42 Euro im Monat zu. Bezahlt wird die Box direkt von der Pflegekasse; für Sie bleibt sie zuzahlungsfrei und ohne Rezept.

Enthalten sind zum Beispiel Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen und Mundschutz. Details erklärt der Ratgeber zur 42-Euro-Pauschale für Pflegehilfsmittel.

Häufige Fragen zu Pflegestufe 1 und Pflegegrad 1

Was bekommt man bei Pflegestufe 1 beziehungsweise Pflegegrad 1? Heute zählt der Pflegegrad. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, aber unter anderem 131 Euro Entlastungsbetrag im Monat, 42 Euro für die Pflegebox, Zuschüsse zum Wohnumfeld und eine kostenlose Pflegeberatung.

Ab wie vielen Punkten bekommt man Pflegegrad 1? Pflegegrad 1 wird bei 12,5 bis unter 27 Gesamtpunkten im Begutachtungsverfahren des Medizinischen Dienstes oder von Medicproof vergeben.

Steht mir die Pflegebox bei Pflegegrad 1 zu? Ja. Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von 42 Euro im Monat besteht schon ab Pflegegrad 1 – zuzahlungsfrei und ohne Rezept. Wie viel Geld Ihnen bei „Pflegestufe 1" heute konkret zusteht, rechnet der Ratgeber Pflegestufe 1: wie viel Geld? vor.

Ihre Pflegebox bei Pflegegrad 1 sichern

Sie oder ein Angehöriger haben Pflegegrad 1? Dann nutzen Sie den Anspruch, der am leichtesten untergeht: die kostenlose Pflegebox – Monat für Monat, passend zu Ihrem Bedarf. Bei Fragen erreichen Sie uns unter info@meine-pflegebox.com. Jetzt Pflegebox beantragen und keinen Monatsanspruch verfallen lassen.

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