Alle Artikel

Pflegegrad 2: Leistungen, Geld und Voraussetzungen im Überblick (2026)

Pflegegrad 2 ist der häufigste Pflegegrad in Deutschland. Dieser Ratgeber erklärt, welche Leistungen und Geldbeträge 2026 zustehen, wie die Einstufung abläuft und wie Sie sich die kostenlose Pflegebox sichern.

PRPflegeboxEU Redaktion
3. August 20266 Min. Lesezeit

Pflegegrad 2 ist der am häufigsten vergebene Pflegegrad in Deutschland – und für viele Familien der erste Schritt in die organisierte häusliche Pflege. Mit ihm entsteht eine ganze Reihe von Ansprüchen: Pflegegeld, Sachleistungen, Entlastungsbetrag und die kostenlose Pflegebox mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch.

Dieser Ratgeber gibt Ihnen einen verständlichen Überblick: Was bedeutet Pflegegrad 2, wie wird er festgestellt, welche Leistungen und Geldbeträge stehen Ihnen 2026 zu – und wie sichern Sie sich die monatliche Unterstützung, die Ihnen zusteht.

Auf einen Blick

  • Pflegegrad 2 bedeutet eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (27 bis unter 47,5 Punkte im Begutachtungsverfahren).
  • Es gibt 347 Euro Pflegegeld oder bis zu 796 Euro Pflegesachleistung im Monat (Stand 2026).
  • Dazu kommen unter anderem 131 Euro Entlastungsbetrag und 42 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – die Pflegebox.
  • Verhinderungs- und Kurzzeitpflege stehen ab Pflegegrad 2 mit einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro zur Verfügung.
  • Die Pflegebox gibt es zuzahlungsfrei und ohne Rezept – zusätzlich zu allen anderen Leistungen.

Was bedeutet Pflegegrad 2?

Pflegegrad 2 steht für eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Betroffene brauchen im Alltag regelmäßig Unterstützung – etwa beim Waschen, Ankleiden, bei der Ernährung oder der Bewältigung des Tagesablaufs –, können vieles aber noch mit Hilfe bewältigen.

Seit 2017 lösen die fünf Pflegegrade die früheren drei Pflegestufen ab. Maßgeblich ist nicht mehr allein der Zeitaufwand für die Pflege, sondern wie selbstständig ein Mensch seinen Alltag noch bewältigen kann. Pflegegrad 2 ist dabei die Einstiegsstufe in die substanziellen Geldleistungen: Erst ab hier zahlt die Pflegekasse Pflegegeld und Sachleistungen. Pflegegrad 1 umfasst nur ausgewählte Leistungen – welche das sind, lesen Sie im Ratgeber zur Pflegebox bei Pflegegrad 1.

Voraussetzungen: So wird Pflegegrad 2 festgestellt

Über den Pflegegrad entscheidet ein Gutachten. Bei gesetzlich Versicherten kommt der Medizinische Dienst (MD), bei privat Versicherten Medicproof. Die Gutachterin oder der Gutachter bewertet die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen, den sogenannten Modulen:

  • Mobilität – etwa Aufstehen, Gehen, Treppensteigen
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten – Orientierung, Gedächtnis, Verstehen
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung – Waschen, Anziehen, Essen
  • Bewältigung von krankheits- und therapiebedingten Anforderungen – etwa Medikamente, Arztbesuche
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Aus den Modulen ergibt sich eine gewichtete Gesamtpunktzahl von 0 bis 100. Pflegegrad 2 wird bei 27 bis unter 47,5 Punkten vergeben. Wie Sie den Grad beantragen, erklärt Schritt für Schritt der Ratgeber Pflegebox beantragen, in dem auch der Weg zur Einstufung beschrieben ist.

Diese Leistungen stehen Ihnen bei Pflegegrad 2 zu (2026)

Mit Pflegegrad 2 öffnet sich ein breites Leistungspaket. Die wichtigsten Bausteine:

  • Pflegegeld: 347 Euro im Monat. Wird die Pflege von Angehörigen oder anderen privaten Personen übernommen, zahlt die Pflegekasse dieses Geld direkt an die pflegebedürftige Person aus – zur freien Verwendung.
  • Pflegesachleistung: bis zu 796 Euro im Monat. Übernimmt ein ambulanter Pflegedienst die Versorgung, rechnet dieser direkt mit der Pflegekasse ab.
  • Kombinationsleistung. Sie können Pflegegeld und Sachleistung mischen. Nutzen Sie zum Beispiel den Pflegedienst nur teilweise, wird das Pflegegeld anteilig gekürzt.
  • Entlastungsbetrag: 131 Euro im Monat. Zweckgebunden für Angebote zur Unterstützung im Alltag, Tagespflege oder anerkannte Betreuungsdienste.
  • Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: 3.539 Euro im Jahr. Seit Juli 2025 stehen beide Leistungen ab Pflegegrad 2 in einem gemeinsamen Jahresbetrag zur Verfügung – flexibel einsetzbar, wenn die Pflegeperson ausfällt oder eine vorübergehende Vollzeitversorgung nötig wird.
  • Tages- und Nachtpflege. Für die teilstationäre Betreuung gibt es ein eigenes Budget nach § 41 SGB XI (bei Pflegegrad 2 bis zu 721 Euro im Monat), das die häusliche Pflege ergänzt.
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 42 Euro im Monat. Handschuhe, Desinfektion, Bettschutzeinlagen und mehr – die kostenlose Pflegebox. Dazu gleich mehr.
  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: bis zu 4.180 Euro je Maßnahme. Etwa für einen barrierefreien Umbau des Bades oder einen Treppenlift.
  • Hausnotruf und Pflegeberatung. Die Kosten für einen Hausnotruf werden bezuschusst, und Sie haben Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.

Pflegegeld oder Pflegesachleistung – was passt zu Ihnen?

Die Grundentscheidung lautet: Wer pflegt? Wird die Versorgung im Kreis der Familie geleistet, ist das Pflegegeld der passende Weg. Kommt ein ambulanter Pflegedienst ins Haus, greift die Pflegesachleistung, die höher ausfällt. Viele Familien wählen bewusst die Kombination – etwa Angehörige für den Alltag und den Pflegedienst für die Körperpflege am Morgen. Wichtig zu wissen: Die Pflegebox und der Entlastungsbetrag stehen Ihnen in jedem Fall zu, unabhängig davon, wie Sie sich hier entscheiden.

Die kostenlose Pflegebox: 42 Euro Pflegehilfsmittel im Monat

Ein Anspruch geht im Leistungsdschungel oft unter, dabei ist er besonders unkompliziert: Ab Pflegegrad 1 – und damit auch bei Pflegegrad 2 – übernimmt die Pflegekasse Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu einem Wert von 42 Euro im Monat. Grundlage ist § 40 Absatz 2 SGB XI. Voraussetzung ist lediglich, dass die Pflege zu Hause stattfindet – durch Angehörige, Bekannte oder einen Pflegedienst.

In der Pflegebox sind zum Beispiel Einmalhandschuhe, Händedesinfektion, Flächendesinfektion, Bettschutzeinlagen, Mundschutz und Schutzschürzen enthalten. Welche Produkte konkret zur Auswahl stehen, zeigt die komplette Liste der Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Die Leistung ist für Sie zuzahlungsfrei, wird als Sachleistung direkt mit der Pflegekasse abgerechnet und braucht kein Rezept. Wie Sie die 42 Euro Monat für Monat voll ausschöpfen, erklärt der Beitrag zur 42-Euro-Pflegehilfsmittel-Pauschale. Welche Besonderheiten speziell bei Pflegegrad 2 gelten, lesen Sie unter Pflegehilfsmittel bei Pflegegrad 2.

Antrag stellen und Höherstufung

Reicht Pflegegrad 1 nicht mehr aus, stellen Sie formlos einen Antrag auf Einstufung bei der Pflegekasse – ein Anruf oder ein kurzes Schreiben genügt, um das Verfahren in Gang zu setzen. Danach folgt der Begutachtungstermin. Verschlechtert sich die Pflegesituation später weiter, ist jederzeit ein Antrag auf Höherstufung möglich. Was der nächste Grad bringt und wie sich die Punktegrenzen unterscheiden, lesen Sie im Ratgeber Pflegegrad 3: Voraussetzungen, Punkte und Leistungen.

Ein Tipp aus der Praxis: Führen Sie vor der Begutachtung einige Tage ein Pflegetagebuch. Es hilft, den tatsächlichen Unterstützungsbedarf realistisch darzustellen, und beugt einer zu niedrigen Einstufung vor.

Häufige Fragen zu Pflegegrad 2

Wie viel Geld bekommt man bei Pflegegrad 2?

Bei häuslicher Pflege durch Angehörige zahlt die Pflegekasse 347 Euro Pflegegeld im Monat. Übernimmt ein Pflegedienst die Versorgung, stehen bis zu 796 Euro Pflegesachleistung zur Verfügung. Dazu kommen 131 Euro Entlastungsbetrag und 42 Euro für die Pflegebox.

Ab wie vielen Punkten bekommt man Pflegegrad 2?

Pflegegrad 2 wird bei 27 bis unter 47,5 Gesamtpunkten im Begutachtungsverfahren des Medizinischen Dienstes oder von Medicproof vergeben.

Steht mir die Pflegebox bei Pflegegrad 2 zu?

Ja. Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von 42 Euro im Monat besteht ab Pflegegrad 1 und damit auch bei Pflegegrad 2 – zuzahlungsfrei, ohne Rezept und zusätzlich zu Pflegegeld und Sachleistung.

Kann ich Pflegegeld und Pflegedienst kombinieren?

Ja. Bei der Kombinationsleistung nutzen Sie beides gleichzeitig. Das Pflegegeld wird dann anteilig zu dem Umfang gekürzt, in dem Sie die Sachleistung des Pflegedienstes in Anspruch nehmen.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegestufe 2 und Pflegegrad 2?

Pflegestufen gibt es seit 2017 nicht mehr. Wer damals Pflegestufe 1 mit eingeschränkter Alltagskompetenz hatte, wurde in der Regel automatisch in Pflegegrad 2 überführt. Heute ist ausschließlich der Pflegegrad maßgeblich.

Quellen

Leistungsbeträge der Pflegeversicherung (Pflegegeld, Pflegesachleistung, Entlastungsbetrag, Kurzzeit- und Verhinderungspflege): §§ 37, 36, 45b, 42, 39 SGB XI – gesetze-im-internet.de. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (bis zu 42 Euro im Monat, ab Pflegegrad 1, häusliche Pflege): § 40 Abs. 2 SGB XI – gesetze-im-internet.de. Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (3.539 Euro ab Pflegegrad 2, seit 1. Juli 2025): § 42a SGB XI. Angaben Stand 2026; sie ersetzen keine individuelle Pflegeberatung.

Bleiben Sie informiert

Möchten Sie verständliche Informationen rund um Pflegegrade, Pflegehilfsmittel und die Pflege zu Hause erhalten? Mit unserem kostenlosen Newsletter verpassen Sie keinen neuen Beitrag. Jetzt zum Newsletter anmelden und Hilfreiches für den Pflegealltag bekommen. Bei Fragen zur Pflegebox erreichen Sie uns unter info@meine-pflegebox.com – oder Sie erfahren direkt, wie die Pflegebox von meine-pflegebox.com funktioniert.

Das könnte Sie auch interessieren

Schlagwörter: Pflegegrad 2 · Pflegegeld · Pflegesachleistung · Entlastungsbetrag · Verhinderungspflege · Pflegehilfsmittel zum Verbrauch · Pflegebox · § 40 SGB XI · häusliche Pflege

Start › Blog › Pflegegrad › Pflegegrad 2: Leistungen und Geld

Weiterlesen: Haushaltshilfe bei Pflegegrad 2: diese Möglichkeiten haben Sie.

Brauchen Sie eine Pflegebox – kostenlos und ohne Vorkasse?

Wir übernehmen den Antrag bei Ihrer Pflegekasse und liefern monatlich bis zu 42 € Pflegehilfsmittel direkt zu Ihnen nach Hause. Jederzeit kündbar, ohne Papierkram.

Teilen Sie diesen Artikel

Weiterlesen