Viele Angehörige stehen vor derselben Frage: Soll ich das Pflegegeld nehmen und selbst pflegen – oder einen ambulanten Pflegedienst kommen lassen? Die gute Nachricht: Sie müssen sich nicht entscheiden. Über die sogenannte Kombinationsleistung nutzen Sie beides zugleich. Dieser Ratgeber erklärt, wie die Aufteilung funktioniert, zeigt ein konkretes Rechenbeispiel für Pflegegrad 2 und sagt Ihnen, worauf Sie bei der Sechs-Monats-Bindung achten sollten. Alle Beträge geben den Stand 2026 wieder.
Was ist die Kombinationsleistung?
Bei häuslicher Pflege haben Sie ab Pflegegrad 2 zwei Grundoptionen: das Pflegegeld, wenn Angehörige oder andere private Pflegepersonen die Pflege übernehmen, oder die Pflegesachleistung, mit der ein ambulanter Pflegedienst seine Einsätze direkt mit der Pflegekasse abrechnet.
Die Kombinationsleistung ist der dritte Weg: Sie mischen beides. Der Pflegedienst übernimmt einen Teil der Versorgung, den Rest leisten Angehörige – und für diesen selbst gepflegten Anteil erhalten Sie weiterhin anteiliges Pflegegeld. Geregelt ist das in § 38 SGB XI. Wie die reine Sachleistung über den Dienst abgerechnet wird, erklärt der Beitrag zur Pflegesachleistung über den ambulanten Pflegedienst.
So funktioniert die Aufteilung
Entscheidend ist ein einfaches Prinzip: Pflegegeld und Sachleistung teilen sich denselben Topf von 100 Prozent. Je mehr Sie vom Sachleistungsbudget über den Pflegedienst ausschöpfen, desto weniger Pflegegeld bleibt – und umgekehrt.
- Nehmen Sie die Sachleistung nur teilweise in Anspruch, wird Ihr Pflegegeld um genau den Prozentsatz gekürzt, mit dem Sie die Sachleistung genutzt haben.
- Nutzt der Pflegedienst also 30 Prozent Ihres Sachleistungsbetrags, erhalten Sie 70 Prozent des Pflegegeldes.
Wichtig: Maßstab ist immer der Prozentsatz des Sachleistungsbudgets, nicht der Euro-Betrag des Pflegegeldes. Beide Werte unterscheiden sich je Pflegegrad.
Rechenbeispiel: Kombinationsleistung bei Pflegegrad 2
Bei Pflegegrad 2 stehen Ihnen 2026 zur Wahl: 347 Euro Pflegegeld oder bis zu 796 Euro Pflegesachleistung im Monat. Angenommen, ein Pflegedienst kommt mehrmals pro Woche und schöpft 40 Prozent des Sachleistungsbudgets aus:
| Genutzte Sachleistung | Wert der Pflegedienst-Einsätze | Restliches Pflegegeld | Ihre Pflegegeld-Auszahlung |
|---|---|---|---|
| 0 Prozent (nur Pflegegeld) | 0 Euro | 100 Prozent | 347,00 Euro |
| 40 Prozent | rund 318 Euro | 60 Prozent | 208,20 Euro |
| 60 Prozent | rund 478 Euro | 40 Prozent | 138,80 Euro |
| 100 Prozent (nur Sachleistung) | bis 796 Euro | 0 Prozent | 0,00 Euro |
In der 40-Prozent-Zeile heißt das konkret: Der Pflegedienst rechnet Leistungen im Wert von rund 318 Euro direkt mit der Kasse ab, und zusätzlich überweist Ihnen die Pflegekasse 208,20 Euro Pflegegeld für die Pflege durch Angehörige. Wie hoch Pflegegeld und Sachleistung in den anderen Pflegegraden ausfallen, zeigt die Übersicht zur Höhe des Pflegegeldes je Pflegegrad. Einen vollständigen Überblick über Pflegegrad 2 gibt der Ratgeber zu den Leistungen bei Pflegegrad 2; wie viel Geld dort insgesamt zusammenkommt, lesen Sie unter wie viel Geld bei Pflegegrad 2 zusteht.
Die Sechs-Monats-Bindung
Ein Punkt wird oft übersehen: An die gewählte Aufteilung sind Sie grundsätzlich sechs Monate gebunden (§ 38 SGB XI). Die Pflegekasse braucht diese Planungssicherheit, weil der Pflegedienst laufend abrechnet. Praktisch heißt das: Legen Sie sich nicht vorschnell auf ein hohes Sachleistungs-Verhältnis fest, solange noch unklar ist, wie oft der Dienst wirklich kommt.
Gut zu wissen: Rechnet der Pflegedienst in einem Monat weniger Einsätze ab als geplant, erhalten Sie für den ungenutzten Teil automatisch anteiliges Pflegegeld nach – die Abrechnung folgt dem tatsächlichen Verbrauch. Ändert sich Ihre Situation dauerhaft, können Sie nach Ablauf der sechs Monate neu aufteilen.
Für wen lohnt sich die Kombination?
Die Kombinationsleistung ist ideal, wenn Angehörige die Pflege im Kern selbst tragen, aber punktuell Entlastung brauchen – etwa für die Körperpflege am Morgen, an einzelnen Tagen oder wenn die Hauptpflegeperson berufstätig ist. Sie sichern sich fachliche Unterstützung durch den Dienst und verlieren trotzdem nicht das komplette Pflegegeld.
Weniger sinnvoll ist sie, wenn der Pflegedienst ohnehin fast die gesamte Versorgung übernimmt – dann bleibt vom Pflegegeld kaum etwas übrig, und die reine Sachleistung ist einfacher. Wer umgekehrt fast alles selbst leistet, fährt mit dem vollen Pflegegeld am besten.
Was die Kombination nicht berührt: Entlastungsbetrag und Pflegebox
Zwei Leistungen laufen unabhängig von Ihrer Aufteilung weiter und werden nicht angerechnet:
- Der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat für Alltagsunterstützung.
- Die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – bis zu 42 Euro im Monat als Pflegebox mit Einmalhandschuhen, Desinfektionsmitteln und Bettschutzeinlagen. Details im Ratgeber zur 42-Euro-Pauschale für Pflegehilfsmittel.
Egal, wie Sie Pflegegeld und Pflegedienst kombinieren: Diese 42 Euro stehen Ihnen zusätzlich zu – zuzahlungsfrei und ohne Rezept.
Häufige Fragen zur Kombinationsleistung
Was ist die Kombinationsleistung?
Wie wird das anteilige Pflegegeld berechnet?
Wie lange bin ich an die Aufteilung gebunden?
Ab welchem Pflegegrad gibt es die Kombinationsleistung?
Wird die Pflegebox auf die Kombinationsleistung angerechnet?
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Quelle
Kombinationsleistung (anteiliges Pflegegeld bei teilweiser Sachleistung): § 38 SGB XI – gesetze-im-internet.de. Angaben Stand 2026; die aktuellen Beträge und Ihre individuelle Aufteilung bestätigt Ihre Pflegekasse.
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