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Pflegestufe 2 heute: So viel Geld gibt es bei Pflegegrad 2

Pflegestufe 2 wurde 2017 durch die Pflegegrade abgelöst. Wie viel Geld heute bei Pflegegrad 2 zusteht und welche Leistungen dazugehören, einfach erklärt.

PRPflegeboxEU Redaktion
7. August 20264 Min. Lesezeit
Pflegestufe 2 heute: So viel Geld gibt es bei Pflegegrad 2

Viele Angehörige suchen nach der „Pflegestufe 2" und wollen wissen, wie viel Geld ihnen zusteht. Die kurze Antwort: Pflegestufen gibt es seit 2017 nicht mehr – an ihre Stelle sind die Pflegegrade getreten. Wer heute „Pflegestufe 2" sagt, meint in aller Regel Pflegegrad 2. Dieser Ratgeber erklärt, was der Unterschied ist, wie viel Geld es 2026 bei Pflegegrad 2 gibt und welche Leistungen dazugehören.

Auf einen Blick

  • Pflegestufen wurden 2017 durch Pflegegrade ersetzt – „Pflegestufe 2" entspricht heute meist Pflegegrad 2.
  • Bei Pflegegrad 2 gibt es 347 Euro Pflegegeld oder bis zu 796 Euro Pflegesachleistung im Monat (Stand 2026).
  • Dazu kommen 131 Euro Entlastungsbetrag und 42 Euro für die Pflegebox – Monat für Monat.
  • Verhinderungs- und Kurzzeitpflege stehen mit einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro bereit.
  • Die Pflegebox gibt es zuzahlungsfrei und ohne Rezept.

Pflegestufe oder Pflegegrad – was gilt heute?

Bis Ende 2016 gab es drei Pflegestufen. Seit dem 1. Januar 2017 gelten stattdessen fünf Pflegegrade. Der Grund: Die Pflegestufen maßen vor allem den Zeitaufwand in Minuten. Die Pflegegrade schauen stattdessen darauf, wie selbstständig ein Mensch seinen Alltag noch bewältigt – körperlich wie geistig. Dadurch werden zum Beispiel Menschen mit Demenz deutlich besser erfasst.

Alle Menschen mit einer früheren Pflegestufe wurden automatisch in einen Pflegegrad übergeleitet – niemand musste einen neuen Antrag stellen. Wenn Sie heute „Pflegestufe 2" suchen, ist damit fast immer der aktuelle Pflegegrad 2 gemeint. Historisch wurde die alte Pflegestufe 2 je nach Alltagskompetenz in Pflegegrad 3 oder 4 übergeleitet – für die Frage „wie viel Geld bekomme ich heute" zählt aber der aktuelle Pflegegrad im Bescheid.

Wie wird Pflegegrad 2 festgestellt?

Ob Pflegegrad 2 vorliegt, entscheidet ein Gutachten. Bei gesetzlich Versicherten kommt der Medizinische Dienst, bei privat Versicherten Medicproof. Begutachtet werden sechs Lebensbereiche, aus denen eine Gesamtpunktzahl gebildet wird. Pflegegrad 2 wird bei 27 bis unter 47,5 Punkten vergeben und steht für eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.

Wie sich die höheren Stufen davon unterscheiden, zeigt der Überblick zu den Voraussetzungen für Pflegegrad 3. Und wenn Sie den Antrag noch vor sich haben, hilft der Ratgeber Pflegegrad beantragen.

Wie viel Geld gibt es bei Pflegegrad 2?

Für die Versorgung zu Hause haben Sie bei Pflegegrad 2 die Wahl:

  • Pflegegeld: 347 Euro im Monat. Es wird gezahlt, wenn Angehörige oder andere private Pflegepersonen die Pflege übernehmen. Das Geld können Sie frei verwenden. Eine häufige Alltagsfrage dabei ist, wie oft ein Mensch mit Pflegegrad 2 duschen sollte.
  • Pflegesachleistung: bis zu 796 Euro im Monat. Damit rechnet ein ambulanter Pflegedienst seine Einsätze direkt mit der Pflegekasse ab. Wie das läuft, erklärt der Beitrag zur Pflegesachleistung über den ambulanten Pflegedienst.
  • Kombinationsleistung. Sie können beides mischen; das Pflegegeld wird dann anteilig gekürzt. Wie die Kombinationsleistung im Detail funktioniert, zeigt ein Rechenbeispiel.

Einen vollständigen Überblick über alle Leistungen bei Pflegegrad 2 gibt der Ratgeber zu den Leistungen bei Pflegegrad 2. Wie hoch das Pflegegeld in allen Pflegegraden ausfällt, zeigt die Übersicht zum Pflegegeld 2026. Welche Geldleistungen speziell pflegenden Angehörigen zustehen, erklärt der Ratgeber zur Geldleistung bei Pflegegrad 2 für Angehörige.

Weitere Leistungen bei Pflegegrad 2

Neben Pflegegeld und Sachleistung stehen Ihnen zu:

  • Entlastungsbetrag: 131 Euro im Monat für Alltagsunterstützung. Wie Sie ihn nutzen, erklärt der Ratgeber zum Entlastungsbetrag.
  • Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: ein gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 Euro, wenn die Pflegeperson vertreten werden muss. Mehr dazu im Beitrag zur Kurzzeitpflege.
  • Tagespflege: bis zu 796 Euro im Monat, zusätzlich zum Pflegegeld.
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 42 Euro im Monat – die Pflegebox. Details im Ratgeber zur 42-Euro-Pauschale.
  • Technische Pflegehilfsmittel und Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (bis zu 4.180 Euro je Maßnahme).

Die Pflegebox bei Pflegegrad 2

Ein Anspruch geht oft unter: die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch nach § 40 Abs. 2 SGB XI. Schon ab Pflegegrad 1 – und damit auch bei Pflegegrad 2 – stehen Ihnen dafür bis zu 42 Euro im Monat zu. Enthalten sind zum Beispiel Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen. Bezahlt wird die Box direkt von der Pflegekasse, für Sie bleibt sie zuzahlungsfrei und ohne Rezept.

Häufige Fragen zu Pflegestufe 2 und Pflegegrad 2

Wie viel Geld bekommt man bei Pflegestufe 2 beziehungsweise Pflegegrad 2? Heute zählt der Pflegegrad. Bei Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse 347 Euro Pflegegeld im Monat oder bis zu 796 Euro Pflegesachleistung. Dazu kommen 131 Euro Entlastungsbetrag und 42 Euro für die Pflegebox.

Gibt es die Pflegestufe 2 noch? Nein. Seit dem 1. Januar 2017 gibt es statt der Pflegestufen fünf Pflegegrade. Frühere Pflegestufen wurden automatisch übergeleitet, ein neuer Antrag war nicht nötig.

Steht mir die Pflegebox bei Pflegegrad 2 zu? Ja. Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von 42 Euro im Monat besteht ab Pflegegrad 1 – zuzahlungsfrei, ohne Rezept und zusätzlich zu Pflegegeld und Sachleistung.

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Sie pflegen einen Angehörigen mit Pflegegrad 2? Dann sichern Sie sich die kostenlose Pflegebox – Monat für Monat, passend zu Ihrem Bedarf. Bei Fragen erreichen Sie uns unter info@meine-pflegebox.com. Jetzt Pflegebox beantragen und keinen Monatsanspruch verschenken.

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