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Pflegegrad 1: Voraussetzungen, Leistungen und wie viel Geld es gibt

Pflegegrad 1 ist die niedrigste Stufe – bringt aber konkrete Leistungen. Voraussetzungen, Leistungen und wie viel Geld Ihnen 2026 zusteht.

PRPflegeboxEU Redaktion
4. August 20263 Min. Lesezeit
Pflegegrad 1: Voraussetzungen, Leistungen und wie viel Geld es gibt

Wer zum ersten Mal mit dem Thema Pflege zu tun hat, landet oft zuerst beim Pflegegrad 1. Er ist die niedrigste von fünf Stufen – und trotzdem verbinden sich damit konkrete Leistungen, die im Alltag spürbar entlasten. Dieser Ratgeber erklärt, welche Voraussetzungen für Pflegegrad 1 gelten, wie die Einstufung abläuft, welche Leistungen 2026 zur Verfügung stehen und wie viel Geld tatsächlich fließt.

Was bedeutet Pflegegrad 1?

Pflegegrad 1 steht für eine „geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit". Er wurde 2017 mit der Umstellung von den früheren Pflegestufen auf die heutigen Pflegegrade eingeführt und hat keine direkte Entsprechung im alten System – die frühere „Pflegestufe 1" entspricht heute eher dem Pflegegrad 2. Menschen mit Pflegegrad 1 können ihren Alltag meist noch weitgehend selbst bewältigen, brauchen aber in einzelnen Bereichen Unterstützung.

Anders als bei den höheren Pflegegraden steht bei Pflegegrad 1 nicht die umfassende Pflege im Vordergrund, sondern die Vorbeugung: Die Leistungen sollen helfen, die vorhandene Selbstständigkeit möglichst lange zu erhalten.

Voraussetzungen: Wie wird Pflegegrad 1 festgestellt?

Ob ein Pflegegrad vorliegt, entscheidet ein Gutachten. Bei gesetzlich Versicherten kommt der Medizinische Dienst (MD), bei privat Versicherten Medicproof. Grundlage ist ein Punktesystem, das die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen („Modulen") bewertet – etwa Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Selbstversorgung und die Gestaltung des Alltags.

Aus den Modulen ergibt sich eine Gesamtpunktzahl zwischen 0 und 100. Für Pflegegrad 1 sind mindestens 12,5 und weniger als 27 Punkte nötig. Wichtig: Es zählt nicht eine einzelne Diagnose, sondern wie stark der Alltag tatsächlich eingeschränkt ist. Wer sich auf die Begutachtung vorbereitet, dokumentiert den Hilfebedarf am besten vorab – ein Pflegetagebuch für die Begutachtung hilft dabei, nichts zu vergessen.

Den Antrag stellen Sie formlos bei der Pflegekasse, die bei der Krankenkasse angesiedelt ist. Nach dem Antrag folgt der Begutachtungstermin, danach der Bescheid.

Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 1?

Pflegegrad 1 ist bewusst anders aufgebaut als die höheren Grade. Das klassische Pflegegeld und die Pflegesachleistung durch einen ambulanten Dienst gibt es hier noch nicht. Dafür stehen mehrere andere Leistungen zur Verfügung:

  • Entlastungsbetrag: 131 Euro pro Monat für zugelassene Angebote wie Betreuungsdienste, Tagespflege oder anerkannte Haushaltshilfe. Mehr dazu im Ratgeber Entlastungsbetrag richtig nutzen.
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 42 Euro im Monat für Produkte wie Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen oder Desinfektionsmittel – bequem als monatliche Pflegebox bei Pflegegrad 1.
  • Zuschuss für Wohnraumanpassung: bis zu 4.180 Euro je Maßnahme, etwa für einen barrierefreien Badumbau.
  • Hausnotruf: Zuschuss zu einem Notrufsystem für mehr Sicherheit allein zu Hause.
  • Pflegeberatung nach § 7a SGB XI: kostenfrei und unabhängig.
  • Pflegekurse für Angehörige.

Damit ist Pflegegrad 1 vor allem ein Baustein, um zu Hause sicher und selbstständig zu bleiben.

Wie viel Geld gibt es bei Pflegegrad 1?

Weil es kein Pflegegeld gibt, fließt bei Pflegegrad 1 kein Betrag frei aufs Konto. Die Leistungen sind zweckgebunden – sie werden entweder direkt bezahlt (Pflegebox) oder gegen Nachweis erstattet (Entlastungsbetrag). Rechnerisch stehen aber Monat für Monat immerhin 131 Euro Entlastungsbetrag plus 42 Euro für Pflegehilfsmittel bereit, also 173 Euro, die viele Familien gar nicht vollständig ausschöpfen.

Ein wichtiger Hinweis: Nicht genutzter Entlastungsbetrag verfällt nicht sofort. Beträge aus dem laufenden Jahr können bis zum 30. Juni des Folgejahres nachgeholt werden. Die 42 Euro für Pflegehilfsmittel dagegen verfallen am Monatsende – hier lohnt es sich, die Pflegebox regelmäßig zu beziehen.

Von Pflegegrad 1 zu einem höheren Pflegegrad

Verschlechtert sich die Situation, können Sie jederzeit einen Antrag auf Höherstufung stellen. Ab Pflegegrad 2 kommen dann Pflegegeld und Pflegesachleistung hinzu – ein deutlicher Sprung. Welche Leistungen dort gelten, lesen Sie im Überblick zu Pflegegrad 2: Leistungen und Voraussetzungen. Die 42-Euro-Pauschale für Pflegehilfsmittel bleibt in jedem Pflegegrad gleich; einen Überblick über alle Produkte gibt die Pflegehilfsmittel-Liste.

Häufige Fragen zu Pflegegrad 1

Gibt es bei Pflegegrad 1 Pflegegeld? Nein. Pflegegeld gibt es erst ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 stehen stattdessen Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel-Pauschale und weitere zweckgebundene Leistungen zur Verfügung.

Wie viele Punkte braucht man für Pflegegrad 1? Mindestens 12,5 und weniger als 27 Punkte im Begutachtungsverfahren.

Steht mir bei Pflegegrad 1 eine Pflegebox zu? Ja. Ab Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 42 Euro pro Monat.

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