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Haushaltshilfe durch Angehörige bei Pflegegrad 1: was geht und was nicht

Die Tochter putzt, kocht und kauft ein — und bekommt dafür nichts. Warum der Entlastungsbetrag bei nahen Angehörigen fast nie greift, welche Ausnahmen es gibt und welche 42 Euro bei Pflegegrad 1 trotzdem sicher sind.

PRPflegeboxEU Redaktion
29. August 20264 Min. Lesezeit
Haushaltshilfe durch Angehörige bei Pflegegrad 1: was geht und was nicht

Die Frage kommt fast immer in diesem Wortlaut: „Meine Mutter hat Pflegegrad 1. Ich mache seit einem Jahr ihren Haushalt — kann ich mir das nicht von der Pflegekasse bezahlen lassen?"

Die ehrliche Antwort ist unbequem: In den allermeisten Fällen nein. Und der Grund dafür ist keine Willkür der Kasse, sondern eine Regel, die fast alle Bundesländer gleich handhaben. Es lohnt sich trotzdem, genau hinzusehen — denn es gibt eine Ausnahme, und es gibt bei Pflegegrad 1 Geld, das viele Familien schlicht liegen lassen.

Frau wischt in einer kleinen Küche die Arbeitsplatte, im Hintergrund lehnt ein Gehstock am Stuhl

Warum die Kasse bei der eigenen Tochter nicht zahlt

Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI ist keine Geldleistung wie das Pflegegeld. Er ist eine Kostenerstattung: Sie geben Geld für ein anerkanntes Angebot aus, reichen die Rechnung ein und bekommen bis zu 131 Euro im Monat zurück. Ohne Rechnung eines anerkannten Anbieters passiert nichts.

Welche Angebote anerkannt sind, regeln die Bundesländer. In nahezu allen Ländern gilt dabei dieselbe Grundregel: Wer als Nachbarschaftshelfer:in anerkannt werden will, darf mit der pflegebedürftigen Person nicht bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sein. Das schließt Kinder, Eltern, Enkel, Geschwister und Großeltern aus. Viele Länder verlangen zusätzlich, dass die helfende Person nicht im selben Haushalt lebt.

Dahinter steht ein nachvollziehbarer Gedanke: Die Pflegeversicherung soll Familienpflege entlasten, nicht ersetzen — und sie soll nicht Leistungen bezahlen, die ohnehin innerhalb der Familie erbracht werden.

Die eine Konstellation, in der es doch klappt

Nicht jede helfende Person ist eine nahe Verwandte. Die Nichte, die zweimal die Woche kommt, der Nachbar von gegenüber, die Freundin aus dem Sportverein: Diese Personen können sich in den meisten Bundesländern als Nachbarschaftshilfe anerkennen lassen und ihre Stunden über den Entlastungsbetrag abrechnen.

Der Weg dorthin sieht typischerweise so aus: Anmeldung bei der zuständigen Landesstelle, ein kurzer Basiskurs von wenigen Stunden, ein Führungszeugnis, dann die Anerkennung. Danach schreibt die helfende Person eine einfache Rechnung, die pflegebedürftige Person reicht sie bei der Pflegekasse ein und bekommt das Geld erstattet.

Die Details unterscheiden sich stark je nach Bundesland — Stundensätze, Kursdauer, Höchstzahl der betreuten Personen. Fragen Sie deshalb konkret bei der Pflegekasse oder der Pflegestützpunkt-Beratung in Ihrem Bundesland nach, bevor jemand einen Kurs bucht.

Was bei Pflegegrad 1 sonst noch zur Verfügung steht

Der Entlastungsbetrag lässt sich bei Pflegegrad 1 breiter einsetzen als bei höheren Pflegegraden: Er darf hier auch für körperbezogene Pflegemaßnahmen eines ambulanten Dienstes verwendet werden, nicht nur für Betreuung und Hauswirtschaft. Wer also einen Pflegedienst für die Dusche am Samstag braucht, kann ihn über diesen Topf finanzieren. Wie sich die 131 Euro sinnvoll aufteilen lassen, steht im Beitrag Entlastungsbetrag: 131 Euro im Monat richtig nutzen.

Und noch ein Hinweis, der oft untergeht: Nicht genutzte Beträge verfallen nicht sofort. Sie lassen sich innerhalb des Kalenderjahres ansparen und bis zum 30. Juni des Folgejahres verbrauchen. Wer im Januar nichts abgerufen hat, kann im November eine größere Rechnung einreichen.

Der praktische Weg für Familien, die selbst helfen

Wenn die Kasse den eigenen Einsatz nicht vergütet, bleiben drei Hebel, die tatsächlich etwas bringen:

Den Entlastungsbetrag für das nutzen, was Sie nicht machen wollen. Viele Familien versuchen, alles selbst zu tragen, und lassen die 131 Euro verfallen. Sinnvoller ist die umgekehrte Reihenfolge: Suchen Sie sich die eine Aufgabe heraus, die Sie am meisten Kraft kostet — Fensterputzen, Wäsche, Einkauf — und geben Sie genau die ab.

Prüfen, ob ein höherer Pflegegrad angemessen wäre. Pflegegrad 1 ist die niedrigste Stufe. Verschlechtert sich der Zustand, ändert sich die Leistungslage grundlegend: Pflegegeld, Sachleistung, Verhinderungspflege. Woran sich ein Pflegegrad 1 bemisst, erklärt der Beitrag Pflegegrad 1: Voraussetzungen, Leistungen und wie viel Geld es gibt.

Steuerlich prüfen lassen. Kosten für eine bezahlte Haushaltshilfe können als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich geltend gemacht werden — allerdings nicht bei Angehörigen, die im selben Haushalt leben. Welche Wege es sonst gibt, vergleicht die Übersicht Haushaltshilfe: Anspruch, Kosten und welcher Weg zu Ihnen passt. Wie es bei einem höheren Pflegegrad aussieht, steht im Beitrag Haushaltshilfe bei Pflegegrad 2.

Häufige Fragen

Kann ich mir als Tochter den Haushalt über die Pflegekasse bezahlen lassen?
In aller Regel nicht. Nach dem Recht der meisten Bundesländer dürfen anerkannte Nachbarschaftshelferinnen und -helfer mit der pflegebedürftigen Person nicht bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sein. Kinder, Eltern, Geschwister, Enkel und Großeltern sind damit ausgeschlossen.
Wird der Entlastungsbetrag ausgezahlt, wenn ich niemanden beauftrage?
Nein. Der Entlastungsbetrag ist eine zweckgebundene Kostenerstattung. Ohne Rechnung eines anerkannten Angebots erfolgt keine Auszahlung.
Verfällt der Entlastungsbetrag, wenn ich ihn nicht nutze?
Nicht sofort. Nicht abgerufene Beträge können innerhalb des Kalenderjahres angespart und noch bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden.
Gibt es bei Pflegegrad 1 Pflegegeld?
Nein. Pflegegeld gibt es erst ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 stehen unter anderem der Entlastungsbetrag, die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, Zuschüsse zur Wohnumfeldverbesserung sowie Beratung und Pflegekurse zu.
Kann eine Nachbarin über den Entlastungsbetrag abrechnen?
Ja, wenn sie nach dem Recht Ihres Bundeslandes als Nachbarschaftshilfe anerkannt ist. Voraussetzungen und Stundensätze regeln die Länder unterschiedlich — fragen Sie vorab bei der Pflegekasse oder im Pflegestützpunkt nach.

Das Fazit in zwei Sätzen

Für die Arbeit der eigenen Tochter zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 1 nichts — dafür ist der Entlastungsbetrag nicht gemacht. Wer ihn stattdessen für die eine Aufgabe einsetzt, die am meisten Kraft kostet, holt sich echte Entlastung statt einer Erstattung, die es nicht gibt.

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