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Haushaltshilfe: Anspruch, Kosten und welcher Weg zu Ihnen passt

Krankenkasse, Pflegekasse oder privat: Dieser Überblick trennt die drei Wege der Haushaltshilfe und zeigt, wer wann zahlt und welcher zu Ihrer Situation passt.

PRPflegeboxEU Redaktion
9. August 20264 Min. Lesezeit
Haushaltshilfe: Anspruch, Kosten und welcher Weg zu Ihnen passt

Haushaltshilfe: drei Wege, die oft verwechselt werden

Wenn der Haushalt plötzlich nicht mehr allein zu bewältigen ist – nach einem Krankenhausaufenthalt, bei einer schweren Erkrankung oder wenn im Alter die Kräfte nachlassen –, fällt schnell das Wort „Haushaltshilfe". Was dabei selten jemand erklärt: Hinter diesem einen Begriff stecken drei völlig unterschiedliche Wege mit eigenen Zuständigkeiten, Voraussetzungen und Geldtöpfen. Wer sie verwechselt, landet mit dem Antrag bei der falschen Stelle und verliert Wochen.

Dieser Überblick sortiert die drei Wege – über die Krankenkasse, über die Pflegekasse und privat – und hilft Ihnen einzuordnen, welcher zu Ihrer Situation passt. Alle Angaben geben den Stand 2026 wieder.

Weg 1: Haushaltshilfe über die Krankenkasse (§ 38 SGB V)

Dieser Weg ist für vorübergehende Ausnahmesituationen gedacht, in denen Sie Ihren Haushalt aus gesundheitlichen Gründen nicht weiterführen können. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt eine Haushaltshilfe nach § 38 SGB V zum Beispiel während oder nach einem Krankenhausaufenthalt, einer Reha, bei einer schweren Erkrankung oder rund um eine Schwangerschaft.

An einen Punkt sollten Sie dabei denken: Der gesetzliche Grundanspruch setzt in der Regel voraus, dass in Ihrem Haushalt ein Kind lebt, das noch keine zwölf Jahre alt ist – oder ein Kind mit Behinderung, das auf Hilfe angewiesen ist. Dann übernimmt die Kasse die Haushaltshilfe für bis zu 26 Wochen; ohne Kind besteht der gesetzliche Anspruch meist nur für bis zu vier Wochen. Viele Krankenkassen leisten darüber hinaus als freiwillige Satzungsleistung auch ohne Kind im Haushalt – das steht in der Satzung Ihrer Kasse, ein kurzer Anruf klärt es.

Braucht jemand die Hilfe nur, um die Zeit nach der Entlassung zu überbrücken, lohnt oft ein Blick auf die Kurzzeitpflege nach dem Krankenhausaufenthalt, die den Übergang nach Hause absichert.

Weg 2: Haushaltshilfe über die Pflegekasse (bei Pflegegrad)

Sobald ein Pflegegrad anerkannt ist und die Person zu Hause versorgt wird, ist die Pflegekasse der richtige Ansprechpartner. Das wichtigste Instrument dafür ist der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat. Er steht bereits ab Pflegegrad 1 zu, ist in § 45b SGB XI geregelt und lässt sich unter anderem für eine anerkannte Haushalts- und Alltagshilfe einsetzen. Der Betrag wird nicht bar ausgezahlt, sondern zweckgebunden erstattet; über das Jahr summiert er sich auf 1.572 Euro, und nicht genutzte Beträge des Vorjahres lassen sich bis zum 30. Juni des Folgejahres noch abrufen.

Wie das konkret aussieht, zeigt ein Beispiel: Frau Berger hat Pflegegrad 2 und lebt allein. Zweimal pro Woche kommt eine anerkannte Alltagshelferin für rund eine Stunde, staubsaugt, wäscht und kauft ein. Bei etwa 30 Euro pro Einsatz sind das rund 240 Euro im Monat – die ersten 131 Euro davon holt sie sich über den Entlastungsbetrag von der Pflegekasse zurück, den Rest trägt sie selbst oder deckt ihn über angesparte Beträge.

Der Entlastungsbetrag ist nicht der einzige Topf. Wer eine Haushaltshilfe stundenweise organisiert, kombiniert ihn je nach Lage mit weiteren Leistungen. Fällt die pflegende Angehörige selbst aus – etwa wegen Urlaub oder Krankheit –, kann auch die Verhinderungspflege Betreuung und hauswirtschaftliche Unterstützung abdecken. Speziell für Pflegegrad 2 ordnet der Ratgeber Haushaltshilfe bei Pflegegrad 2 die einzelnen Möglichkeiten ein. Ob eine nahestehende Person die Hilfe selbst übernehmen und dafür Geld bekommen kann, klärt der Beitrag Haushaltshilfe durch Angehörige bei Pflegegrad 1.

Weg 3: Privat organisierte Haushaltshilfe

Reichen die Kassenleistungen nicht aus oder möchten Sie frei wählen, wer wann kommt, bleibt der private Weg. Sie beauftragen eine Hilfe selbst – über eine Agentur, einen Dienstleister oder als angemeldeten Minijob – und tragen die Kosten zunächst allein. Der Vorteil: volle Flexibilität bei Umfang, Zeiten und Aufgaben. Steuerlich lässt sich das abfedern, denn haushaltsnahe Dienstleistungen sind mit 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 4.000 Euro im Jahr, absetzbar.

Wichtig ist, die Hilfe ordentlich anzumelden statt schwarz zu beschäftigen – das schützt beide Seiten und ist Voraussetzung für die Steuerermäßigung. Worauf es dabei ankommt, vertieft der Ratgeber private Haushaltshilfe für Senioren.

Die drei Wege im direkten Vergleich

Welcher Weg passt zu Ihnen?

Als Faustregel: Geht es um eine vorübergehende Ausnahme wegen Krankheit oder nach einem Klinikaufenthalt, prüfen Sie zuerst die Krankenkasse. Besteht dauerhafter Unterstützungsbedarf mit anerkanntem Pflegegrad, ist die Pflegekasse der Startpunkt – allen voran der Entlastungsbetrag. Und wenn Sie unabhängig von Kassenregeln Hilfe möchten, organisieren Sie sie privat und nutzen die Steuerermäßigung. Häufig ist es eine Kombination: der Entlastungsbetrag als Basis, privat aufgestockt.

Häufige Fragen zur Haushaltshilfe

Häufige Fragen

Zahlt die Pflegekasse eine Haushaltshilfe?
Bei anerkanntem Pflegegrad und häuslicher Pflege ja – vor allem über den Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat nach § 45b SGB XI. Er lässt sich für anerkannte Haushalts- und Alltagshilfen einsetzen.
Bekomme ich eine Haushaltshilfe über die Krankenkasse ohne Kind im Haushalt?
Der gesetzliche Grundanspruch nach § 38 SGB V setzt meist ein Kind unter zwölf Jahren voraus. Viele Kassen leisten aber als freiwillige Satzungsleistung auch ohne Kind – fragen Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse nach.
Wie lange zahlt die Krankenkasse die Haushaltshilfe?
In der Regel bis zu vier Wochen. Lebt ein Kind unter zwölf Jahren oder ein hilfebedürftiges Kind mit Behinderung im Haushalt, sind bis zu 26 Wochen möglich.
Kann ich eine private Haushaltshilfe von der Steuer absetzen?
Ja. Haushaltsnahe Dienstleistungen sind mit 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 4.000 Euro im Jahr, steuerlich absetzbar – Voraussetzung ist eine ordentliche Anmeldung und Rechnung.
Was ist der Unterschied zwischen Haushaltshilfe und Entlastungsbetrag?
Haushaltshilfe ist die Leistung selbst, bei der jemand im Haushalt hilft. Der Entlastungsbetrag ist ein Geldtopf der Pflegekasse, aus dem eine solche Hilfe bei Pflegegrad bezahlt werden kann.

Eine Frage taucht dabei besonders oft auf: Kann die eigene Tochter die Hilfe im Haushalt übernehmen und dafür bezahlt werden? Die Antwort für den niedrigsten Pflegegrad steht im Beitrag Haushaltshilfe durch Angehörige bei Pflegegrad 1.

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