Viele Angehörige sind überrascht, wenn wir es im Beratungsgespräch ansprechen: Die kostenlose Pflegebox steht auch dann zu, wenn bereits Pflegegeld auf dem Konto landet. Beides gleichzeitig, ohne Abzug. Trotzdem lässt fast niemand die Box beantragen – oft, weil ein hartnäckiges Missverständnis im Weg steht.
Dieser Artikel räumt damit auf. Sie erfahren, warum Pflegegeld und Pflegebox zwei völlig getrennte Leistungen sind, warum die Box Ihr Pflegegeld nicht schmälert und wie Sie sich beides sichern.
Kurz gesagt: Pflegegeld und Pflegebox schließen sich nicht aus
Das Pflegegeld und die Pflegebox stammen aus zwei verschiedenen Töpfen der Pflegeversicherung. Der eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Wer Pflegegeld bezieht, kann die Pflegebox zusätzlich beantragen – und umgekehrt.
Konkret bedeutet das: Sie bekommen Ihr Pflegegeld weiterhin in voller Höhe ausgezahlt. Die Pflegebox mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch – Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel und mehr – kommt obendrauf, im Wert von bis zu 42 Euro pro Monat. Ohne dass Ihnen dafür auch nur ein Cent vom Pflegegeld abgezogen wird.
Der häufigste Irrtum: „Die Box wird doch vom Pflegegeld abgezogen“
Genau dieser Satz fällt in unseren Erstgesprächen immer wieder. Fast alle Angehörigen gehen davon aus, dass die Pflegekasse den Wert der Box irgendwo verrechnet – vom Pflegegeld, von einer anderen Leistung, irgendwie. Das ist der Grund, warum so viele die Box gar nicht erst beantragen: Sie wollen ihr Pflegegeld nicht antasten.
Die gute Nachricht: Diese Sorge ist unbegründet. Es gibt keine Verrechnung. Die Pflegebox ist eine eigenständige Sachleistung, die die Pflegekasse zusätzlich übernimmt. Ihr Pflegegeld bleibt davon vollkommen unberührt.
Woher kommt das Missverständnis? Vermutlich, weil viele andere Pflegeleistungen tatsächlich miteinander verrechnet werden – etwa Pflegegeld und Pflegesachleistungen, die man anteilig kombinieren kann. Die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind davon aber ausdrücklich ausgenommen. Sie stehen für sich.
Warum das kaum jemand weiß
Aus unserer Praxis: In nahezu jedem Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI und in fast jedem Erstgespräch stellt sich heraus, dass die Familie noch nie von der Pflegebox gehört hat. Selbst wenn längst ein Pflegegrad vorliegt und Pflegegeld fließt, wurde die Box in den allermeisten Fällen nie beantragt.
Das ist bitter, denn es geht um bares Geld – 42 Euro im Monat, das sind über 500 Euro im Jahr an Pflegehilfsmitteln, die einfach liegen bleiben. Die Pflegekassen weisen nicht aktiv auf diese Möglichkeit hin. Wer nicht zufällig darüber stolpert oder gut beraten wird, verschenkt den Anspruch Monat für Monat.
Wenn Sie also gerade zum ersten Mal davon lesen: Sie sind damit nicht allein. Und Sie können den Anspruch jederzeit geltend machen.
Die zwei Leistungen im Klartext
Damit die Unterscheidung sitzt, hier die beiden Leistungen nebeneinander.
Das Pflegegeld ist eine Geldleistung nach § 37 SGB XI. Es wird monatlich aufs Konto überwiesen und ist dafür gedacht, die Pflege durch Angehörige oder nahestehende Personen anzuerkennen. Pflegegeld gibt es ab Pflegegrad 2. Wie das Geld verwendet wird, entscheidet die pflegebedürftige Person frei.
Die Pflegebox ist eine Sachleistung nach § 40 Abs. 2 SGB XI. Statt Geld erhalten Sie jeden Monat konkrete Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – als Paket nach Hause geliefert. Der Anspruch besteht bereits ab Pflegegrad 1 und liegt bei bis zu 42 Euro monatlich. Voraussetzung ist, dass zu Hause gepflegt wird, also nicht in einer vollstationären Einrichtung.
Der entscheidende Punkt: Weil die eine Leistung Geld und die andere eine Sachleistung ist, laufen sie vollständig getrennt nebeneinander. Sie müssen sich nicht für eins entscheiden.
Ein Rechenbeispiel aus dem Alltag
Nehmen wir Frau K., 78, Pflegegrad 2, gepflegt von ihrer Tochter. Frau K. erhält ihr monatliches Pflegegeld für Pflegegrad 2 wie gewohnt. Zusätzlich beantragt die Tochter die Pflegebox.
Ab dem nächsten Monat kommt ein Paket mit Einmalhandschuhen, Händedesinfektion, Bettschutzeinlagen und weiteren Verbrauchsartikeln – abgestimmt auf den Bedarf. Frau K.s Pflegegeld bleibt exakt gleich. Die Box kostet die Familie nichts, sie wird direkt zwischen Anbieter und Pflegekasse abgerechnet. Unterm Strich hat die Familie also spürbar mehr, ohne irgendwo draufzuzahlen.
Genau solche Fälle erleben wir ständig – nur dass die Box eben in den meisten Familien fehlt, weil niemand sie beantragt hat.
So sichern Sie sich die Pflegebox zusätzlich
Der Weg zur Box ist unkompliziert und in wenigen Schritten erledigt:
- Pflegegrad prüfen: Ab Pflegegrad 1 besteht der Anspruch. Für die Box brauchen Sie also keinen höheren Pflegegrad als ohnehin für viele andere Leistungen.
- Anbieter wählen: Ein Anbieter für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch stellt für Sie den Antrag bei der Pflegekasse. Sie stellen Ihre Box nach Bedarf zusammen.
- Antrag unterschreiben: Der Anbieter kümmert sich um den Papierkram mit der Kasse. In der Regel genügt Ihre Unterschrift auf einer Vollmacht.
- Box erhalten: Nach der Bewilligung wird die Box monatlich geliefert – automatisch, ohne dass Sie jeden Monat neu bestellen müssen.
Ihr Pflegegeld läuft in dieser ganzen Zeit unverändert weiter. Es gibt keinen Schritt, bei dem Sie zwischen Geld und Box wählen müssten.
Auf einen Blick
- Pflegegeld (§ 37 SGB XI, Geldleistung, ab Pflegegrad 2) und Pflegebox (§ 40 Abs. 2 SGB XI, Sachleistung, ab Pflegegrad 1) sind zwei getrennte Leistungen.
- Die Pflegebox wird nicht vom Pflegegeld abgezogen. Sie erhalten beides in voller Höhe.
- Die Box hat einen Wert von bis zu 42 Euro pro Monat und kostet Sie nichts.
- Voraussetzung ist die Pflege zu Hause – ein Anbieter übernimmt den Antrag bei der Pflegekasse.
- In der Praxis wird die Box trotz bestehendem Pflegegrad häufig übersehen. Sie können den Anspruch jederzeit nachträglich geltend machen.
Häufige Fragen
Wird die Pflegebox vom Pflegegeld abgezogen? Nein. Die Pflegebox ist eine Sachleistung nach § 40 Abs. 2 SGB XI und wird völlig unabhängig vom Pflegegeld gewährt. Ihr Pflegegeld bleibt in voller Höhe erhalten.
Bekomme ich die Pflegebox auch mit Pflegegrad 1? Ja. Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch besteht bereits ab Pflegegrad 1 – anders als das Pflegegeld, das es erst ab Pflegegrad 2 gibt.
Kann ich Pflegegeld und Pflegebox gleichzeitig beziehen? Ja, ohne Einschränkung. Beide Leistungen laufen parallel und werden nicht miteinander verrechnet.
Kostet mich die Pflegebox etwas, wenn ich schon Pflegegeld bekomme? Nein. Die Box ist bis zu einem Wert von 42 Euro im Monat für Sie kostenlos. Die Abrechnung läuft direkt zwischen Anbieter und Pflegekasse.
Warum hat mir das niemand gesagt? Die Pflegekassen weisen nicht aktiv auf die Pflegebox hin. Deshalb wird sie in vielen Familien übersehen, obwohl der Anspruch längst besteht. Ein Beratungsbesuch oder ein guter Anbieter macht meist zum ersten Mal darauf aufmerksam.
Nutzen Sie Ihren vollen Anspruch
Wenn Pflegegeld fließt, aber noch keine Pflegebox geliefert wird, bleibt Monat für Monat Geld liegen. Der Anspruch lässt sich unkompliziert nachholen – ohne dass Ihr Pflegegeld dadurch kleiner wird. Wie der Antrag Schritt für Schritt läuft, lesen Sie in unserem Ratgeber Pflegebox beantragen. Falls Sie sich fragen, warum es die Box nur als Sachleistung und nicht als Auszahlung gibt, erklärt das der Beitrag Kann man die 42 Euro auszahlen lassen?.
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Schlagwörter: Pflegebox trotz Pflegegeld · Pflegegeld · Pflegehilfsmittel zum Verbrauch · § 40 SGB XI · § 37 SGB XI · Pflegegrad 1 · Angehörige
Quelle: § 40 Abs. 2 SGB XI (Pflegehilfsmittel zum Verbrauch) und § 37 SGB XI (Pflegegeld) – gesetze-im-internet.de. Höchstbetrag 42 Euro/Monat, Stand 2026.
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