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Pflegegeld-Auszahlung: Termine, Rhythmus und was Sie beachten sollten

Wann kommt das Pflegegeld, in welchem Rhythmus wird es gezahlt und was gilt bei Kurzzeitpflege oder im Sterbemonat? Ein klarer Überblick zu Auszahlung und Terminen.

PRPflegeboxEU Redaktion
3. August 20265 Min. Lesezeit
Pflegegeld-Auszahlung: Termine, Rhythmus und was Sie beachten sollten

Wann und wie das Pflegegeld ausgezahlt wird

Das Pflegegeld nach § 37 SGB XI ist eine monatliche Geldleistung, die die Pflegekasse direkt auf das Konto der pflegebedürftigen Person überweist. Anders als die Pflegesachleistung, die mit dem Pflegedienst abgerechnet wird, steht das Pflegegeld frei zur Verfügung – etwa als Anerkennung für pflegende Angehörige.

Die meisten Pflegekassen zahlen das Pflegegeld zu Beginn des Monats im Voraus. Einen bundesweit einheitlichen Stichtag gibt es aber nicht: Der genaue Auszahlungstermin hängt von Ihrer Pflegekasse ab. Manche überweisen zum Ersten, andere in den ersten Werktagen des Monats. Im Zweifel lohnt ein kurzer Blick in Ihren Bewilligungsbescheid oder eine Nachfrage bei der Kasse.

Auf einen Blick

  • Pflegegeld wird monatlich gezahlt, in der Regel im Voraus zu Monatsbeginn.
  • Der genaue Termin ist je Pflegekasse verschieden – ein fester bundesweiter Stichtag existiert nicht.
  • Die erste Zahlung nach der Bewilligung enthält oft eine Nachzahlung ab dem Antragsmonat.
  • Besteht der Anspruch nicht den ganzen Monat, wird anteilig gekürzt (der Monat zählt mit 30 Tagen).
  • Im Sterbemonat wird das Pflegegeld noch bis zum Monatsende gezahlt.

Ab wann läuft das Pflegegeld?

Der Anspruch beginnt frühestens mit dem Monat, in dem Sie den Antrag gestellt haben – vorausgesetzt, der Pflegegrad wird anerkannt. Weil zwischen Antrag und Bescheid einige Wochen liegen können, überweist die Pflegekasse mit der ersten Zahlung häufig rückwirkend alles, was seit dem Antragsmonat aufgelaufen ist. Es lohnt sich daher, den Antrag früh zu stellen. Welche Beträge je Pflegegrad gelten und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, lesen Sie im Ratgeber Pflegegeld 2026: Höhe je Pflegegrad und Voraussetzungen.

Anteilige Zahlung: wenn der Monat nicht voll ist

Beginnt oder endet der Anspruch mitten im Monat, wird das Pflegegeld anteilig berechnet. Das Gesetz setzt dabei jeden Kalendermonat mit 30 Tagen an (§ 37 Abs. 2 SGB XI). Wer also zum Beispiel ab dem 16. eines Monats Anspruch hat, erhält für diesen Monat etwa die Hälfte. Verstirbt die pflegebedürftige Person, wird das Pflegegeld noch bis zum Ende des Sterbemonats weitergezahlt.

Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege: das halbe Pflegegeld läuft weiter

Ein wichtiger Punkt, den viele nicht kennen: Während einer Verhinderungspflege oder einer Kurzzeitpflege zahlt die Pflegekasse das halbe Pflegegeld weiter – jeweils für bis zu acht Wochen im Kalenderjahr (§ 37 Abs. 2 SGB XI). So bleibt die Versorgung zu Hause finanziell abgefedert, auch wenn die Pflegeperson vorübergehend ausfällt.

Kombination mit dem Pflegedienst

Nutzen Sie zusätzlich einen ambulanten Pflegedienst, mindert das die Auszahlung: Der in Anspruch genommene Sachleistungsanteil wird verrechnet, den Rest erhalten Sie anteilig als Pflegegeld (Kombinationsleistung). Wie die Sachleistung abgerechnet wird, erklärt der Beitrag Pflegesachleistung: ambulanter Pflegedienst und Höhe.

Beratungsbesuch nicht vergessen

Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch abrufen (§ 37 Abs. 3 SGB XI) – bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 kann er zusätzlich vierteljährlich erfolgen. Wird der Termin versäumt, kürzt die Pflegekasse das Pflegegeld und kann es im Wiederholungsfall ganz streichen. Ein versäumter Beratungsbesuch ist damit einer der häufigsten Gründe, warum plötzlich weniger auf dem Konto landet.

Auf einen Blick

  • Pflegegeld kommt monatlich, meist im Voraus – der Termin richtet sich nach Ihrer Kasse.
  • Die erste Zahlung enthält oft eine Nachzahlung ab dem Antragsmonat.
  • Teilmonate werden anteilig auf Basis von 30 Tagen berechnet.
  • Bei Kurzzeit- und Verhinderungspflege läuft das halbe Pflegegeld bis zu acht Wochen weiter.
  • Versäumte Beratungsbesuche führen zur Kürzung.

Häufige Fragen

Wird Pflegegeld im Voraus oder nachträglich gezahlt? In der Regel im Voraus zu Beginn des Monats. Der genaue Termin unterscheidet sich je nach Pflegekasse.

Warum ist die erste Zahlung höher? Weil sie meist eine Nachzahlung ab dem Antragsmonat enthält. Der Anspruch beginnt rückwirkend mit dem Monat der Antragstellung.

Bekomme ich weiter Pflegegeld, wenn die pflegende Person im Urlaub ist? Ja. Bei Verhinderungspflege läuft das halbe Pflegegeld für bis zu acht Wochen im Jahr weiter, ebenso während einer Kurzzeitpflege.

Was passiert im Sterbemonat? Das Pflegegeld wird bis zum Ende des Kalendermonats gezahlt, in dem die pflegebedürftige Person verstorben ist.

Quelle

Monatliche Zahlung, anteilige Kürzung (30-Tage-Monat), Fortzahlung des halben Pflegegeldes bei Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie Zahlung im Sterbemonat: § 37 Abs. 2 SGB XI – gesetze-im-internet.de. Beratungsbesuch: § 37 Abs. 3 SGB XI. Angaben Stand 2026.

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