Eine Tochter kommt mit der Vorsorgevollmacht ihres Vaters in die Filiale, in der er seit vierzig Jahren Kunde ist. Sie möchte die Miete überweisen und den Stromvertrag umstellen, weil er nach einem Schlaganfall nicht mehr selbst unterschreiben kann. Zwanzig Minuten später steht sie wieder auf der Straße, ohne Kontozugriff. Das Dokument sei zur Prüfung weitergeleitet worden, hieß es.
Genau deshalb gibt es neben der Vorsorgevollmacht noch ein zweites, viel unspektakuläreres Papier: die Bankvollmacht. Dieser Ratgeber erklärt, was sie leistet, wie sie erteilt wird und wo ihre Grenzen liegen. Er ersetzt keine Rechtsberatung, gibt aber eine belastbare erste Orientierung.
Bankvollmacht, Kontovollmacht, Vorsorgevollmacht: Wo der Unterschied liegt
Die drei Begriffe werden ständig durcheinandergeworfen, meinen aber verschiedene Dinge.
Die Bankvollmacht, oft synonym Kontovollmacht genannt, ist eng zugeschnitten: Sie berechtigt eine benannte Person, über ein bestimmtes Konto zu verfügen. Überweisen, abheben, Daueraufträge ändern, Kontoauszüge einsehen. Sie wird bei der Bank hinterlegt und ist dort im System sofort sichtbar. Genau das ist ihr Vorteil, wenn es schnell gehen muss.
Die Vorsorgevollmacht ist das Gegenteil: breit statt tief. Sie deckt Gesundheit, Aufenthalt, Behörden, Verträge und in der Regel auch Vermögensangelegenheiten ab. Warum jede pflegende Familie eine braucht und was sie von Betreuungs- und Patientenverfügung unterscheidet, steht ausführlich im Ratgeber zur Vorsorge- und Generalvollmacht für pflegende Angehörige.
Der praktische Unterschied lässt sich in einem Satz zusammenfassen: Die Vorsorgevollmacht ist das wichtigere Dokument, die Bankvollmacht das schnellere. Wer nur eines von beidem hat, merkt das im Ernstfall an unterschiedlichen Stellen.
Warum Banken bei der Vorsorgevollmacht oft zögern
Rechtlich kann eine Vorsorgevollmacht Bankgeschäfte ausdrücklich mit abdecken, und Gerichte haben Kreditinstituten wiederholt klargemacht, dass sie eine wirksame Vollmacht nicht pauschal zurückweisen dürfen. Trotzdem berichten Angehörige immer wieder von Verzögerungen am Schalter. Das hat drei nachvollziehbare Gründe:
- Haftung. Führt die Bank eine Überweisung auf Basis einer unwirksamen Vollmacht aus, haftet sie gegenüber dem Kontoinhaber. Also prüft sie.
- Zweifel am Zeitpunkt. Bei einer privat geschriebenen Vollmacht kann niemand belegen, ob der Vollmachtgeber bei der Unterschrift noch geschäftsfähig war.
- Keine Unterschriftsprobe. Bei der bankeigenen Kontovollmacht liegt die Unterschrift der bevollmächtigten Person im Haus. Bei einer mitgebrachten Vollmacht nicht.
Was heißt das für Sie: Eine notariell beurkundete Vorsorge- oder Generalvollmacht wird deutlich seltener beanstandet als ein handschriftliches Blatt. Und beide Dokumente parallel zu haben, ist kein Luxus, sondern der übliche Weg. Die Vorsorgevollmacht regelt das große Ganze, die Bankvollmacht sorgt dafür, dass die Miete am Monatsersten trotzdem rausgeht.
So wird eine Bankvollmacht erteilt
Nicht jede Bank besteht auf dem Filialtermin. Manche Institute akzeptieren eine Vollmacht per Post mit Unterschriftsbeglaubigung, andere bieten den Weg über das Online-Banking an. Wenn die kontoführende Person nicht mehr mobil ist, lohnt die Frage nach einem Hausbesuch. Viele Sparkassen und Genossenschaftsbanken bieten das an, ohne dass es irgendwo steht.
Der häufigste Irrtum bei Ehepaaren
Seit dem 1. Januar 2023 gibt es das Ehegattennotvertretungsrecht nach § 1358 BGB. Viele lesen davon und schließen daraus, das Problem sei gelöst. Es ist nicht gelöst.
Das Notvertretungsrecht erlaubt Ehepartnern, füreinander in Untersuchungen und Heilbehandlungen einzuwilligen, Behandlungs-, Krankenhaus- und eilige Pflegeverträge abzuschließen und Ansprüche geltend zu machen, die aus Anlass der Erkrankung entstehen. Es ist auf sechs Monate begrenzt, muss vom behandelnden Arzt schriftlich bestätigt werden und entfällt, wenn die Eheleute getrennt leben, bereits jemand bevollmächtigt ist oder ein Betreuer bestellt wurde.
Was nicht darin steht: Konto, Überweisung, Vermögen. Der Paragraf trägt das Wort Gesundheitssorge im Titel, und genau darauf ist er beschränkt. Wer als Ehepartner die Miete überweisen oder ein Abo kündigen will, braucht dafür eine Vollmacht oder eine gerichtlich angeordnete Betreuung. Für nicht verheiratete Paare und für erwachsene Kinder greift § 1358 BGB ohnehin nicht.
Was passiert, wenn niemand bevollmächtigt ist
Ein typischer Ablauf, wie ihn Pflegedienste und Sozialdienste regelmäßig erleben: Ein 81-Jähriger erleidet einen Schlaganfall und kann nicht mehr sprechen oder unterschreiben. Es gibt keine Vollmacht.
- Woche 1: Die Ehefrau kommt an das Konto nicht heran. Lastschriften laufen weiter, aber sie kann nichts überweisen, nichts kündigen, nichts umstellen. Der Krankenhaussozialdienst regt eine Betreuung an.
- Woche 2 bis 3: Die Betreuungsbehörde ermittelt den Sachverhalt, ein ärztliches Zeugnis wird eingeholt, Angehörige werden befragt.
- Woche 4 und später: Das Betreuungsgericht hört den Betroffenen persönlich an und bestellt eine Betreuerin oder einen Betreuer. Erst mit dem Betreuerausweis in der Hand öffnet sich das Konto.
Bis dahin vergehen je nach Gericht und Auslastung mehrere Wochen, in schwierigen Fällen Monate. Das Gericht bestellt vorrangig eine geeignete nahestehende Person, ist dazu aber nicht verpflichtet. Findet sich niemand, wird eine Berufsbetreuung eingesetzt, deren Vergütung aus dem Vermögen der betreuten Person gezahlt wird, sofern diese nicht mittellos ist.
Die Rechnung ist damit einfach: Ein Termin von zwanzig Minuten in der Bankfiliale zu einem Zeitpunkt, an dem noch alles in Ordnung ist, ersetzt ein Gerichtsverfahren zu einem Zeitpunkt, an dem in der Familie ohnehin nichts mehr in Ordnung ist. Wer parallel gerade den Pflegegrad beantragt, sollte die Vollmachtsfrage im selben Aufwasch klären. Beides landet sonst im selben Stapel unerledigter Dinge.
Über den Tod hinaus: was die transmortale Vollmacht bedeutet
Auf dem Bankformular gibt es ein unscheinbares Feld: Gilt die Vollmacht über den Tod hinaus? Wer hier ein Kreuz setzt, erteilt eine sogenannte transmortale Vollmacht. Sie erlischt dann nicht mit dem Tod des Kontoinhabers.
Der praktische Nutzen ist erheblich. Beerdigungskosten, offene Rechnungen, Miete und Pflegedienst lassen sich bezahlen, ohne wochenlang auf einen Erbschein zu warten, der zudem Gebühren kostet. Gerade wenn der Nachlass im Wesentlichen aus einem Girokonto besteht, erspart das der Familie viel.
Die Kehrseite gehört genauso dazu. Die Erben können eine solche Vollmacht widerrufen. Und wer sie nutzt, ist den Erben gegenüber auskunfts- und rechenschaftspflichtig. Abhebungen, für die es keinen Beleg und keinen erkennbaren Zweck gibt, führen mit einiger Sicherheit zu Streit, häufig genug vor Gericht. Setzen Sie das Kreuz also bewusst, in die eine oder in die andere Richtung, aber nicht aus Versehen.
Grenzen: Was eine Bankvollmacht nicht kann
- Sie gilt nur dort, wo sie hinterlegt ist. Drei Banken bedeuten drei Vollmachten. Eine Liste aller Konten gehört deshalb zu den Vorsorgeunterlagen.
- Sie regelt keine Gesundheitsfragen. Behandlung, Aufenthalt, Heimvertrag: dafür brauchen Sie die Vorsorgevollmacht.
- Sie ersetzt kein Testament. Wer wie erbt, ist eine völlig andere Frage.
- Sie macht Sie nicht zur Eigentümerin des Geldes. Bevollmächtigte handeln im Interesse des Vollmachtgebers, nicht im eigenen. Schenkungen an sich selbst sind heikel.
- Sie ist widerruflich, solange der Vollmachtgeber geschäftsfähig ist.
Der vierte Punkt ist der, an dem in Familien am häufigsten Porzellan zerbricht. Eine Bankvollmacht ist eine Verwaltungsbefugnis, keine Vorabvererbung. Wenn Sie das Konto eines Elternteils führen, sammeln Sie Belege und notieren Sie größere Ausgaben mit Zweck. Das klingt nach Misstrauen gegenüber den eigenen Geschwistern und ist in Wahrheit das Gegenteil: Es schützt Sie, wenn Jahre später jemand fragt.
Vor dem Banktermin klären
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Ergänzend lohnt sich der Eintrag der Vorsorgevollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer. Betreuungsgerichte fragen dort vor jedem Verfahren ab. Die Gebühr liegt bei einer Online-Registrierung per Lastschrift derzeit bei 20,50 Euro, einmalig und ohne Jahresbeitrag.
Wenn die Formalien geklärt sind: an die Pflege denken
Vollmachten sind Papierkram, der Nerven kostet und im Alltag nichts erleichtert. Die tägliche Pflege wird davon kein bisschen leichter. Genau deshalb lohnt es sich, im selben Zug zu prüfen, welche Leistungen bereits bereitstehen: Neben dem Pflegegeld, das monatlich auf das Konto fließt, steht ab Pflegegrad 1 auch die Pflegehilfsmittel-Pauschale von 42 Euro monatlich zur Verfügung. Sie verfällt, wenn sie nicht genutzt wird.
Häufige Fragen zur Bankvollmacht
Was kostet eine Bankvollmacht?
Kann ich eine Bankvollmacht erteilen, wenn mein Vater bereits dement ist?
Muss die Bank meine Vorsorgevollmacht akzeptieren?
Gilt eine Bankvollmacht nach dem Tod weiter?
Reicht das Ehegattennotvertretungsrecht für Bankgeschäfte?
Kann ich eine Bankvollmacht widerrufen?
Quellen und weiterführende Informationen
- § 1358 BGB – Gegenseitige Vertretung von Ehegatten in Angelegenheiten der Gesundheitssorge, Bundesministerium der Justiz
- Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer – Kosten einer Registrierung
- Zentrales Vorsorgeregister – Die Vorsorgevollmacht
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Bei größeren Vermögen, Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder absehbaren Konflikten in der Familie ist der Gang zum Notar oder zur Rechtsanwältin das Geld wert. Zur allgemeinen Beratung über Vollmachten und Betreuung sind auch die örtlichen Betreuungsbehörden und Betreuungsvereine kostenfrei ansprechbar.
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