Pflegegrad 4 steht für eine der höchsten Stufen der Pflegebedürftigkeit – und für Angehörige oft für einen Alltag, der viel Kraft, Zeit und Organisation verlangt. Umso wichtiger ist es zu wissen, welche Leistungen und Geldbeträge Ihnen zustehen und wie Sie alles abrufen, was die Pflegeversicherung vorsieht.
Dieser Ratgeber gibt Ihnen einen verständlichen Überblick: Was bedeutet Pflegegrad 4, wie wird er festgestellt, wie viel Pflegegeld und Sachleistung gibt es 2026 – und welche zusätzliche Unterstützung Sie sich sichern sollten.
Auf einen Blick
- Pflegegrad 4 bedeutet eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (70 bis unter 90 Punkte im Begutachtungsverfahren).
- Es gibt 800 Euro Pflegegeld oder bis zu 1.859 Euro Pflegesachleistung im Monat (Stand 2026).
- Dazu kommen unter anderem 131 Euro Entlastungsbetrag und 42 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – die Pflegebox.
- Verhinderungs- und Kurzzeitpflege stehen mit einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro zur Verfügung.
- Die Pflegebox gibt es zuzahlungsfrei und ohne Rezept – zusätzlich zu allen anderen Leistungen.
Was bedeutet Pflegegrad 4?
Pflegegrad 4 steht für eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Betroffene sind im Alltag durchgehend auf Hilfe angewiesen – beim Aufstehen, Waschen, Ankleiden, bei der Ernährung und meist auch bei der Bewegung innerhalb der Wohnung. Viele Menschen mit Pflegegrad 4 können ihren Alltag ohne dauerhafte Unterstützung nicht mehr bewältigen.
Seit 2017 gibt es statt der früheren Pflegestufen fünf Pflegegrade. Sie messen nicht mehr den Zeitaufwand in Minuten, sondern wie selbstständig ein Mensch seinen Alltag noch bewältigt. Pflegegrad 4 ist die zweithöchste Stufe – nur bei Pflegegrad 5 zu Hause ist die Beeinträchtigung noch größer.
Voraussetzungen: So wird Pflegegrad 4 festgestellt
Ob Pflegegrad 4 vorliegt, entscheidet ein Gutachten. Bei gesetzlich Versicherten kommt der Medizinische Dienst, bei privat Versicherten Medicproof. Begutachtet werden sechs Lebensbereiche: Mobilität, geistige und kommunikative Fähigkeiten, Verhalten und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen sowie Gestaltung des Alltagslebens.
Aus diesen Modulen wird eine Gesamtpunktzahl gebildet. Pflegegrad 4 wird bei 70 bis unter 90 Punkten vergeben. Wer die Begutachtung noch vor sich hat, findet im Ratgeber zum Pflegetagebuch für die Begutachtung eine gute Vorbereitung. Wie sich die Stufen unterscheiden, zeigt auch der Überblick zu Pflegegrad 3.
Pflegegeld und Pflegesachleistung bei Pflegegrad 4
Für die Versorgung zu Hause haben Sie bei Pflegegrad 4 die Wahl zwischen zwei Wegen – oder einer Kombination aus beiden:
- Pflegegeld: 800 Euro im Monat. Es wird gezahlt, wenn die Pflege durch Angehörige oder andere private Pflegepersonen sichergestellt wird. Das Geld können Sie frei einsetzen.
- Pflegesachleistung: bis zu 1.859 Euro im Monat. Damit rechnet ein ambulanter Pflegedienst seine Einsätze direkt mit der Pflegekasse ab. Details erklärt der Beitrag zur Pflegesachleistung.
- Kombinationsleistung. Sie können Pflegedienst und Angehörige gemeinsam einsetzen. Das Pflegegeld wird dann anteilig zu dem Umfang gekürzt, in dem Sie die Sachleistung nutzen.
Wie hoch das Pflegegeld in den einzelnen Pflegegraden ausfällt, zeigt der Überblick zum Pflegegeld 2026.
Weitere Leistungen im Überblick
Neben Pflegegeld und Sachleistung stehen Ihnen bei Pflegegrad 4 weitere Leistungen zu:
- Entlastungsbetrag: 131 Euro im Monat für Angebote zur Unterstützung im Alltag. Wie Sie ihn richtig einsetzen, erklärt der Ratgeber zum Entlastungsbetrag.
- Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: ein gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 Euro, wenn die private Pflegeperson vertreten werden muss oder eine vorübergehende stationäre Versorgung nötig ist. Mehr dazu im Beitrag Kurzzeitpflege.
- Tagespflege: bis zu 1.859 Euro im Monat für die teilstationäre Betreuung, zusätzlich zum Pflegegeld.
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 42 Euro im Monat – die Pflegebox mit Handschuhen, Desinfektion, Bettschutzeinlagen und mehr.
- Technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebett oder Hausnotruf sowie Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (bis zu 4.180 Euro je Maßnahme).
Welche Hilfsmittel bei den höheren Pflegegraden besonders wichtig sind, fasst der Beitrag zu Pflegehilfsmitteln bei Pflegegrad 4 und 5 zusammen. Wie der Alltag mit einem hohen Pflegegrad konkret aussieht, zeigt das Fallbeispiel zu Pflegegrad 4.
Die Pflegebox bei Pflegegrad 4
Ein Anspruch geht im Pflegealltag oft unter: die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch nach § 40 Abs. 2 SGB XI. Ab Pflegegrad 1 – und damit auch bei Pflegegrad 4 – stehen Ihnen dafür bis zu 42 Euro im Monat zu. Bezahlt wird die Box direkt von der Pflegekasse; für Sie bleibt sie zuzahlungsfrei und ohne Rezept.
Enthalten sind zum Beispiel Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen und Mundschutz – genau die Produkte, die bei intensiver Pflege täglich gebraucht werden. Einen Überblick gibt der Beitrag Die Pflegebox: Ihre kostenlosen Pflegehilfsmittel.
Häufige Fragen zu Pflegegrad 4
Wie viel Geld bekommt man bei Pflegegrad 4? Bei häuslicher Pflege durch Angehörige zahlt die Pflegekasse 800 Euro Pflegegeld im Monat. Übernimmt ein Pflegedienst die Versorgung, stehen bis zu 1.859 Euro Pflegesachleistung zur Verfügung. Dazu kommen 131 Euro Entlastungsbetrag und 42 Euro für die Pflegebox.
Ab wie vielen Punkten bekommt man Pflegegrad 4? Pflegegrad 4 wird bei 70 bis unter 90 Gesamtpunkten im Begutachtungsverfahren vergeben.
Steht mir die Pflegebox bei Pflegegrad 4 zu? Ja. Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von 42 Euro im Monat besteht ab Pflegegrad 1 – zuzahlungsfrei, ohne Rezept und zusätzlich zu Pflegegeld und Sachleistung.
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