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Hilfe zur Pflege: was das Sozialamt zahlt und was vom Vermögen bleibt

Wenn Rente, Pflegegeld und Erspartes die Pflegekosten nicht decken, springt die Sozialhilfe ein. Welches Vermögen geschützt bleibt, warum die Bestattungsvorsorge dazugehört und wann Kinder herangezogen werden.

PRPflegeboxEU Redaktion
29. August 20264 Min. Lesezeit
Hilfe zur Pflege: was das Sozialamt zahlt und was vom Vermögen bleibt

Die Pflegeversicherung ist keine Vollkaskoversicherung. Sie zahlt feste Beträge je Pflegegrad, und was darüber hinausgeht, tragen die Pflegebedürftigen selbst. Wenn Rente und Erspartes das nicht mehr hergeben, endet die Rechnung nicht — sie wechselt nur den Adressaten.

Dieser Adressat heißt Hilfe zur Pflege und ist Teil der Sozialhilfe nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch. Zwei Fragen entscheiden dabei fast alles: Was muss vorher eingesetzt werden, und was darf man behalten?

Geöffnete Briefe, Lesebrille und Taschenrechner auf einem Küchentisch im Morgenlicht

Warum überhaupt eine Lücke entsteht

Die Leistungen der Pflegeversicherung sind der Höhe nach gedeckelt. Bei häuslicher Pflege bekommen Sie ein festes Pflegegeld oder einen festen Sachleistungsbetrag je Pflegegrad — was der Pflegedienst darüber hinaus abrechnet, zahlen Sie selbst. Im Heim ist die Lücke größer: Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten trägt die Pflegeversicherung grundsätzlich nicht.

Wie viel die Kasse in welchem Pflegegrad übernimmt, zeigt die Übersicht Pflegeleistungen 2026 im Überblick. Wer verstehen will, warum das System so konstruiert ist, findet die Grundlagen im Beitrag Was ist die Pflegeversicherung?.

Der Ablauf: erst Einkommen, dann Vermögen, dann das Amt

Der Sozialhilfeträger prüft in einer festen Reihenfolge. Zuerst wird alles angerechnet, was regelmäßig hereinkommt: Renten, Betriebsrenten, Miet- und Kapitalerträge, Pflegegeld. Dann kommt das Vermögen an die Reihe — Sparbuch, Tagesgeld, Wertpapiere, Rückkaufswerte von Lebensversicherungen.

Erst wenn beides rechnerisch nicht ausreicht, greift die Hilfe zur Pflege. Sie ist damit keine Zusatzleistung, sondern eine Auffanglinie.

Was Sie behalten dürfen

Das geschützte Vermögen heißt im Behördendeutsch Schonvermögen. Der wichtigste Posten ist der allgemeine Freibetrag, daneben stehen mehrere Positionen, die unabhängig von seiner Höhe geschützt sind.

Der Punkt Bestattungsvorsorge ist der, der Familien am meisten Sorge bereitet — und die gute Nachricht dieses Artikels. Ein zweckgebundener Bestattungsvorsorgevertrag oder eine entsprechende Sterbegeldversicherung fällt nach der Rechtsprechung unter die Härtefallregelung des § 90 Absatz 3 SGB XII und bleibt geschützt. Zwei Bedingungen müssen erfüllt sein: Das Geld muss ausschließlich zweckgebunden angelegt sein, etwa als Treuhandvertrag mit einem Bestattungshaus, und der Betrag muss angemessen sein. Als angemessen gelten je nach Region und gewünschter Bestattungsform Beträge in der Größenordnung mehrerer tausend Euro.

Wichtig ist die Reihenfolge: Ein frei verfügbares Sparbuch „für die Beerdigung" ist kein geschütztes Vermögen — es wird angerechnet. Erst die vertragliche Zweckbindung macht daraus Schonvermögen.

Wann Kinder zahlen müssen — und wann nicht

Bis 2019 war der Elternunterhalt der große Schrecken: Das Sozialamt holte sich die Kosten von den Kindern zurück. Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz gilt eine klare Grenze. Der Unterhaltsrückgriff findet erst statt, wenn das Jahresbruttoeinkommen eines Kindes 100.000 Euro übersteigt. Unterhalb dieser Grenze wird vermutet, dass kein Unterhaltsanspruch besteht — das Sozialamt fragt Einkommensverhältnisse dann gar nicht erst ab.

Drei Punkte dazu, die regelmäßig missverstanden werden:

Die Grenze gilt je Kind, nicht für die Summe aller Geschwister. Sie bezieht sich auf das Bruttoeinkommen, nicht auf das Vermögen. Und sie gilt für Kinder gegenüber Eltern ebenso wie für Eltern gegenüber volljährigen Kindern.

Für den Ehe- oder Lebenspartner gilt diese Schwelle nicht. Innerhalb einer Ehe besteht eine gegenseitige Einstandspflicht; Einkommen und Vermögen des Partners werden bei der Bedürftigkeitsprüfung berücksichtigt.

Hilfe zur Pflege gibt es auch zu Hause

Der Begriff wird fast immer mit dem Pflegeheim in Verbindung gebracht. Das ist zu eng gedacht. Reichen die Mittel nicht, um den ambulanten Pflegedienst, die Tagespflege oder eine notwendige Betreuung zu Hause zu bezahlen, kommt die Hilfe zur Pflege ebenso in Betracht.

Gerade beim Übergang aus dem Krankenhaus lohnt sich der frühe Blick darauf, weil dort mehrere Kosten gleichzeitig auflaufen. Was in dieser Phase an Leistungen greift, beschreibt der Beitrag zur Kurzzeitpflege.

Was Sie vor dem Antrag sortieren sollten

Der Antrag läuft über den örtlichen Sozialhilfeträger — je nach Bundesland das Sozialamt der Stadt oder des Landkreises. Bringen Sie mit: Rentenbescheide, Kontoauszüge der letzten Monate, Nachweise über Versicherungen und Verträge, den Pflegegradbescheid, die Rechnungen des Pflegedienstes oder der Einrichtung sowie den Mietvertrag.

Nehmen Sie außerdem eine kostenlose Beratung in Anspruch, bevor Sie etwas auflösen. Pflegestützpunkte und die Pflegeberatung der Pflegekasse beraten unabhängig von der Sozialhilfe und kennen die regionalen Besonderheiten.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Schonvermögen bei der Hilfe zur Pflege?
Geschützt ist ein Vermögensfreibetrag von 10.000 Euro je erwachsene leistungsberechtigte Person. Leben Ehe- oder eingetragene Lebenspartner zusammen, kommen weitere 10.000 Euro hinzu.
Ist die Bestattungsvorsorge vor dem Sozialamt geschützt?
In der Regel ja. Zweckgebundene Bestattungsvorsorgeverträge und Sterbegeldversicherungen fallen nach der Rechtsprechung unter die Härtefallregelung des § 90 Absatz 3 SGB XII, solange der Betrag angemessen ist. Ein frei verfügbares Sparbuch ist dagegen nicht geschützt.
Müssen Kinder für die Pflegekosten der Eltern aufkommen?
Nur, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen 100.000 Euro übersteigt. Unterhalb dieser Grenze wird nach dem Angehörigen-Entlastungsgesetz vermutet, dass kein Unterhaltsanspruch besteht.
Muss das eigene Haus verkauft werden?
Ein angemessenes, selbst bewohntes Hausgrundstück ist geschützt, solange es bewohnt wird — auch vom Ehepartner. Zieht die pflegebedürftige Person dauerhaft ins Heim und bleibt niemand im Haus, ändert sich die Bewertung; lassen Sie diesen Fall vorab prüfen.
Gibt es Hilfe zur Pflege auch für die Pflege zu Hause?
Ja. Sie ist nicht auf stationäre Pflege beschränkt und kann auch die Kosten für ambulante Pflege, Tagespflege oder notwendige Betreuung zu Hause abdecken, wenn Einkommen und Vermögen nicht ausreichen.

Das Fazit in zwei Sätzen

Die Hilfe zur Pflege ist kein Almosen, sondern ein Rechtsanspruch mit klaren Grenzen: 10.000 Euro Freibetrag, geschützte Bestattungsvorsorge, Unterhaltsrückgriff erst ab 100.000 Euro Jahresbrutto. Wer den Antrag früh stellt, statt erst alles aufzubrauchen, behält mehr — und hat die Rechnerei schneller hinter sich.

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick. Für Ihren Einzelfall sind der örtliche Sozialhilfeträger und eine unabhängige Beratung zuständig.

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