Wer zum ersten Mal einen Pflegegrad-3-Bescheid in der Hand hält, stellt sich meist sofort dieselbe Frage: Wie viel Geld kommt jetzt eigentlich jeden Monat? Beim Pflegegeld ist die Antwort erfreulich eindeutig – 599 Euro monatlich, direkt aufs Konto der pflegebedürftigen Person. Dieser Ratgeber erklärt, wer das Pflegegeld bei Pflegegrad 3 bekommt, wann es ausgezahlt wird, welche Pflicht daran hängt und wie Sie es geschickt mit einem Pflegedienst kombinieren.
Was Pflegegeld bei Pflegegrad 3 bedeutet
Pflegegeld ist eine Geldleistung nach § 37 SGB XI. Es unterscheidet sich grundlegend von der Pflegesachleistung, mit der ein ambulanter Pflegedienst bezahlt wird: Das Pflegegeld erhält die pflegebedürftige Person selbst und darf frei darüber verfügen. Gedacht ist es als Anerkennung und finanzielle Stütze für die Pflege durch Angehörige, Nachbarn oder andere selbst organisierte Helfer. Kein Kassenbon, kein Verwendungsnachweis – wichtig ist allein, dass die Versorgung zu Hause läuft.
Bei Pflegegrad 3 beträgt dieses Pflegegeld 599 Euro im Monat. Wie sich diese Zahl in die übrigen Pflegegrade einordnet, zeigt der Überblick zum Pflegegeld 2026 und seiner Höhe je Pflegegrad.
Wer das Pflegegeld bei Pflegegrad 3 bekommt
Zwei Bedingungen müssen zusammenkommen. Erstens ein anerkannter Pflegegrad 3 – festgestellt über ein Gutachten mit 47,5 bis unter 70 Punkten im Begutachtungsverfahren. Wie diese Punkte zustande kommen und wie Sie sich auf den Termin vorbereiten, erklärt der Ratgeber zu den Voraussetzungen für Pflegegrad 3. Zweitens muss die Pflege zu Hause sichergestellt sein, etwa durch die Familie.
Das Einkommen spielt keine Rolle: Das Pflegegeld ist bundesweit einheitlich und wird unabhängig von Vermögen oder Rente gezahlt.
Wie hoch das Pflegegeld ist – und wo Grad 3 steht
Die monatliche Höhe hängt allein vom Pflegegrad ab. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, ab Pflegegrad 2 steigt es stufenweise an:
- PG 2347 €
- PG 3599 €
- PG 4800 €
- PG 5990 €
Die 599 Euro bei Pflegegrad 3 wurden zuletzt zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent angehoben und gelten unverändert auch 2026.
Auszahlung: wann das Geld kommt
Die Pflegekasse überweist das Pflegegeld monatlich im Voraus auf das Konto der pflegebedürftigen Person. Wird das Geld anschließend an pflegende Angehörige weitergegeben, ist das üblich und bleibt in der Regel steuerfrei. Wann genau die Zahlung eingeht und was bei einem Kontowechsel gilt, lesen Sie im Ratgeber zur Pflegegeld-Auszahlung mit Terminen.
Der Beratungseinsatz – Pflicht bei Pflegegrad 3
Beim Beratungseinsatz kommt eine Pflegefachkraft nach Hause und bespricht die Pflegesituation. Das dient nicht der Kontrolle, sondern der Unterstützung – auch, um eine beginnende Überlastung der Angehörigen früh zu erkennen. Seit dem 1. Januar 2026 ist der Termin bei den Pflegegraden 2 bis 5 halbjährlich fällig; bei Pflegegrad 4 und 5 ist zusätzlich eine vierteljährliche Beratung möglich.
Pflegegeld und Pflegedienst kombinieren
Pflegegeld und Pflegesachleistung über den ambulanten Pflegedienst schließen sich nicht aus. Wer den Pflegedienst nur teilweise nutzt, bekommt den nicht genutzten Anteil als anteiliges Pflegegeld – die Kombinationsleistung.
Ein Rechenbeispiel für Pflegegrad 3: Die Sachleistung beträgt bis zu 1.497 Euro, das Pflegegeld 599 Euro. Nimmt die Familie den Pflegedienst zu 60 Prozent in Anspruch (rund 898 Euro), bleiben 40 Prozent des Pflegegeldes übrig – also etwa 240 Euro, die zusätzlich ausgezahlt werden. So lässt sich die Versorgung flexibel zwischen Angehörigen und Pflegedienst aufteilen. An die einmal gewählte Aufteilung ist man in der Regel sechs Monate gebunden.
Was mit dem Pflegegeld bei Abwesenheit passiert
Auch wenn die Pflege zeitweise nicht zu Hause stattfindet, fällt das Pflegegeld nicht sofort weg:
- Bei einem Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalt läuft das volle Pflegegeld für bis zu vier Wochen weiter. Details erklärt der Ratgeber Pflegegeld bei Krankenhausaufenthalt.
- Während einer Verhinderungspflege läuft das halbe Pflegegeld für bis zu sechs Wochen im Jahr weiter.
- Während einer Kurzzeitpflege wird das halbe Pflegegeld für bis zu acht Wochen im Jahr gezahlt.
Diese Leistungen kommen bei Pflegegrad 3 noch dazu
Pflegegeld ist oft nur ein Baustein der Finanzierung. Bei Pflegegrad 3 stehen Ihnen zusätzlich zu: der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat, ein gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie 42 Euro monatlich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – die Pflegebox. Den vollständigen Überblick über alle Ansprüche gibt der Ratgeber zu den Leistungen bei Pflegegrad 3.
Ein Beispiel aus dem Pflegealltag
Frau K., 74, lebt nach einem Schlaganfall wieder in ihrer Wohnung und hat Pflegegrad 3. Ihre Tochter übernimmt die Pflege, ein Pflegedienst kommt zweimal pro Woche für die Körperpflege. Weil sie den Pflegedienst nur zu einem kleinen Teil nutzen, entscheiden sie sich für die Kombinationsleistung: Der größte Teil des Pflegegeldes bleibt der Familie, der Rest deckt den Pflegedienst. Dazu kommen 131 Euro Entlastungsbetrag – mit denen sie eine Alltagsbegleiterin für den Mittwochnachmittag bezahlen – und die monatliche Pflegebox mit Handschuhen und Bettschutzeinlagen. Aus einer nüchternen Zahl im Bescheid wird so ein Versorgungsplan, der zum Alltag passt.
Häufige Fragen zum Pflegegeld bei Pflegegrad 3
Wie viel Pflegegeld bekomme ich bei Pflegegrad 3?
Wird das Pflegegeld bei Pflegegrad 3 versteuert?
Kann ich Pflegegeld und einen Pflegedienst gleichzeitig nutzen?
Was passiert mit dem Pflegegeld bei einem Krankenhausaufenthalt?
Bekomme ich bei Pflegegrad 3 zusätzlich die Pflegebox?
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