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Was zahlt die Pflegekasse für eine polnische Pflegekraft?

Was zahlt die Pflegekasse für eine polnische Pflegekraft? Ein Überblick über Pflegegeld, Verhinderungspflege und Entlastungsbetrag – und was rechtlich gilt.

PRPflegeboxEU Redaktion
3. August 20267 Min. Lesezeit
Was zahlt die Pflegekasse für eine polnische Pflegekraft?

Wenn ein Angehöriger rund um die Uhr Unterstützung braucht, ist eine Betreuungskraft im Haushalt – oft „polnische Pflegekraft" genannt – für viele Familien die Lösung, um das Leben zu Hause zu ermöglichen. Die große Frage ist dann fast immer: Was übernimmt eigentlich die Pflegekasse?

Dieser Ratgeber erklärt, welche Leistungen der Pflegeversicherung bei der Finanzierung helfen, was eine Betreuungskraft ungefähr kostet und worauf Sie rechtlich achten sollten.

Auf einen Blick

  • Die Pflegekasse zahlt keine polnische Pflegekraft direkt – aber mehrere Leistungen helfen bei der Finanzierung.
  • Das Pflegegeld (ab Pflegegrad 2, 347 bis 990 Euro im Monat) ist frei verwendbar und fließt oft in die Betreuung.
  • Der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungspflege von bis zu 3.539 Euro kann anteilig genutzt werden.
  • Der Entlastungsbetrag von 131 Euro eignet sich für zusätzlich anerkannte Betreuungsangebote.
  • Eine Betreuungskraft leistet Betreuung und Hauswirtschaft – medizinische Behandlungspflege übernimmt ein Pflegedienst.

Zahlt die Pflegekasse eine polnische Pflegekraft direkt?

Nein. Die Pflegekasse überweist kein Geld direkt an eine private Betreuungskraft oder eine Vermittlungsagentur. Stattdessen stellt sie der pflegebedürftigen Person verschiedene Leistungen zur Verfügung, die sich mit der Betreuung zu Hause kombinieren lassen. In der Summe kann so ein spürbarer Teil der Kosten gedeckt werden – die Familie trägt aber in der Regel einen Eigenanteil.

Diese Leistungen helfen bei der Finanzierung

Pflegegeld (ab Pflegegrad 2)

Das Pflegegeld wird an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und darf frei verwendet werden – auch für eine Betreuungskraft. Die Höhe hängt vom Pflegegrad ab und beträgt 2026:

  • Pflegegrad 2: 347 Euro im Monat
  • Pflegegrad 3: 599 Euro im Monat
  • Pflegegrad 4: 800 Euro im Monat
  • Pflegegrad 5: 990 Euro im Monat

Ab Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Pflegegeld. Mehr dazu lesen Sie im Ratgeber zum Pflegegeld und seiner Höhe je Pflegegrad.

Entlastungsbetrag (131 Euro)

Der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat steht ab Pflegegrad 1 zur Verfügung, ist aber zweckgebunden: Er lässt sich nur für nach Landesrecht anerkannte Angebote einsetzen. Für eine privat organisierte Betreuungskraft ist er in der Regel nicht direkt nutzbar, wohl aber für zusätzlich anerkannte Betreuungs- und Alltagsangebote.

Verhinderungspflege – der gemeinsame Jahresbetrag

Seit der Reform steht ab Pflegegrad 2 ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Verfügung; seit 2026 gilt er flexibel für das ganze Kalenderjahr. Springt eine Betreuungskraft ein, wenn die eigentliche Pflegeperson verhindert ist, kann dieser Betrag anteilig für die Betreuung genutzt werden. Die genaue Abrechnung klären Sie am besten vorab mit der Pflegekasse.

Was die Pflegesachleistung nicht abdeckt

Die Pflegesachleistung ist an zugelassene ambulante Pflegedienste gebunden. Für eine privat beschäftigte Betreuungskraft lässt sie sich deshalb nicht verwenden. Sie eignet sich aber gut als Ergänzung, wenn zusätzlich ein Pflegedienst die medizinische Versorgung übernimmt.

Was kostet eine polnische Betreuungskraft?

Die Kosten für eine Betreuungskraft im Haushalt hängen von Qualifikation, Sprachkenntnissen, Betreuungsumfang und dem gewählten Modell ab. Als grobe Orientierung liegen die monatlichen Kosten häufig zwischen etwa 2.500 und 3.500 Euro, bei sehr hohem Betreuungsbedarf auch darüber. Darin sind Unterkunft und Verpflegung im Haushalt sowie die Vermittlungs- und Lohnkosten enthalten. Rechnet man Pflegegeld und anteilige Verhinderungspflege gegen, sinkt der Eigenanteil spürbar.

Rechtlicher Rahmen: worauf Sie achten müssen

„Polnische Pflegekraft" ist ein umgangssprachlicher Begriff. Gemeint ist meist eine Betreuungskraft in der sogenannten 24-Stunden-Betreuung. Damit die Beschäftigung legal ist, gibt es im Wesentlichen drei Wege:

  • Entsendemodell: Die Kraft ist bei einem ausländischen Unternehmen angestellt und wird nach Deutschland entsandt (mit A1-Bescheinigung). Die Vermittlung läuft über eine Agentur.
  • Arbeitgebermodell: Die Familie stellt die Betreuungskraft selbst an und übernimmt Melde-, Steuer- und Sozialversicherungspflichten.
  • Selbstständiges Modell: Die Kraft arbeitet selbstständig – hier ist besondere Vorsicht geboten, damit keine Scheinselbstständigkeit entsteht.

Wichtig ist außerdem: Es gelten der Mindestlohn und die Regeln zur Arbeitszeit; eine echte Rund-um-die-Uhr-Bereitschaft ohne Pausen ist nicht zulässig. Und: Eine Betreuungskraft übernimmt Betreuung und Hauswirtschaft, nicht die medizinische Behandlungspflege. Für Aufgaben wie Wundversorgung oder Medikamentengabe ist ein zugelassener Pflegedienst zuständig. Lassen Sie sich vor Vertragsabschluss von einer seriösen Agentur oder der Pflegeberatung genau aufklären.

Aus dem Pflegealltag

Aus dem Pflegealltag zeigt sich: Am besten funktioniert das Modell, wenn die Aufgaben klar verteilt sind. Viele Familien kombinieren eine Betreuungskraft für den Alltag mit einem ambulanten Pflegedienst für die medizinische Versorgung. So ist rund um die Uhr jemand da – und die pflegerischen Aufgaben liegen dort, wo die Fachkenntnis sitzt.

Häufige Fragen

Bekommt man Pflegegeld für eine polnische Pflegekraft?

Ja. Das Pflegegeld ab Pflegegrad 2 darf frei verwendet werden, auch für eine Betreuungskraft. Es wird an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und beträgt je nach Pflegegrad zwischen 347 und 990 Euro im Monat.

Darf eine polnische Betreuungskraft pflegen?

Sie übernimmt Betreuung, Begleitung und hauswirtschaftliche Aufgaben. Medizinische Behandlungspflege wie Wundversorgung oder das Stellen von Medikamenten muss ein zugelassener Pflegedienst leisten.

Wie lässt sich eine 24-Stunden-Betreuung finanzieren?

Meist aus mehreren Bausteinen: Pflegegeld, anteilige Verhinderungspflege aus dem gemeinsamen Jahresbetrag und ein Eigenanteil der Familie. Eine Pflegeberatung hilft, die Leistungen sinnvoll zu kombinieren.

Gut betreut zu Hause

Eine Betreuungskraft ist nur ein Baustein der Versorgung zu Hause. Welche weiteren Wege es gibt, zeigen unsere Ratgeber zur Betreuung für Senioren und zum Entlastungsbetrag richtig nutzen.

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