„Grad 2" ist für viele Familien der Moment, in dem aus dem Wort Pflege plötzlich eine konkrete Zahl auf dem Kontoauszug wird. Sobald die Pflegekasse den Bescheid schickt, taucht dieselbe Frage auf: Wie viel Geld kommt jeden Monat, wer bekommt es ausgezahlt, und was muss man dafür tun?
Dieser Ratgeber beantwortet genau das – konzentriert auf das Pflegegeld bei Pflegegrad 2, ohne Umwege. Alle Beträge geben den Stand 2026 wieder.
„Grad 2" heißt eigentlich Pflegegrad 2
Viele suchen nach „Pflegegeld Grad 2", gemeint ist damit der Pflegegrad 2. Die früheren Pflegestufen wurden 2017 durch die fünf Pflegegrade ersetzt. Pflegegrad 2 steht für eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und ist zugleich die Einstiegsstufe in die Geldleistungen: Erst ab hier zahlt die Pflegekasse überhaupt Pflegegeld. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, wohl aber den Entlastungsbetrag und die Pflegebox. Einen vollständigen Überblick über alle Ansprüche gibt der Ratgeber zu den Leistungen bei Pflegegrad 2.
Wie hoch ist das Pflegegeld bei Pflegegrad 2?
Das Pflegegeld bei Pflegegrad 2 beträgt 347 Euro im Monat. Die Höhe hängt allein vom Pflegegrad ab, gilt bundesweit einheitlich und ist unabhängig vom Einkommen. Zur Einordnung die vollständige Staffel:
| Pflegegrad | Pflegegeld im Monat |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | kein Pflegegeld |
| Pflegegrad 2 | 347 Euro |
| Pflegegrad 3 | 599 Euro |
| Pflegegrad 4 | 800 Euro |
| Pflegegrad 5 | 990 Euro |
Diese Beträge wurden zuletzt zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent angehoben und gelten unverändert auch 2026. Eine ausführliche Erklärung zur Systematik finden Sie im Ratgeber Pflegegeld: Höhe je Pflegegrad und Voraussetzungen.
Wer das Pflegegeld bekommt – und wer nicht
Zwei Bedingungen müssen zusammenkommen. Erstens ein anerkannter Pflegegrad 2. Zweitens muss die Pflege zu Hause sichergestellt sein – durch Angehörige, Nachbarn oder andere selbst organisierte Helfer. Das Pflegegeld ist also an die häusliche Versorgung geknüpft, nicht an einen Kostennachweis. Sie müssen keine Belege einreichen, was mit dem Geld geschieht.
Ausgezahlt wird immer an die pflegebedürftige Person selbst. Dass diese das Geld an die pflegenden Angehörigen weitergibt, ist der Regelfall und in der Regel steuerfrei, solange es um die Pflege naher Angehöriger geht.
Ein Beispiel aus dem Pflegealltag
Herr Berger, 79, hat nach einem Sturz Pflegegrad 2 erhalten. Seine Tochter kümmert sich morgens und abends, kauft ein und begleitet ihn zu Arztterminen. Einen Pflegedienst braucht die Familie zunächst nicht. In diesem Fall überweist die Pflegekasse die vollen 347 Euro Pflegegeld auf das Konto von Herrn Berger, der es an seine Tochter weitergibt – als kleinen Ausgleich für ihre Zeit und die Fahrtkosten. Zusätzlich stellt die Familie eine kostenlose Pflegebox zusammen und nutzt den Entlastungsbetrag für eine stundenweise Betreuung, damit die Tochter auch einmal durchatmen kann.
Beratungseinsatz: die Pflicht, die am Pflegegeld hängt
Mit dem reinen Pflegegeldbezug ist eine Pflicht verbunden: der Beratungseinsatz nach § 37 Absatz 3 SGB XI. Bei Pflegegrad 2 muss er halbjährlich abgerufen werden. Dabei kommt eine Pflegefachkraft nach Hause und berät zur Pflegesituation – das hilft auch, eine Überlastung der Angehörigen früh zu erkennen. Wird der Termin versäumt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder aussetzen. Der Einsatz ist für Sie kostenlos.
Pflegegeld und Pflegedienst kombinieren (mit Rechenbeispiel)
Sobald ein ambulanter Pflegedienst ins Spiel kommt, lohnt sich ein Blick auf die Kombinationsleistung. Bei Pflegegrad 2 stehen wahlweise 347 Euro Pflegegeld oder bis zu 796 Euro Pflegesachleistung zur Verfügung. Nutzen Sie den Pflegedienst nur teilweise, wird das Pflegegeld anteilig ausgezahlt.
Ein Rechenbeispiel: Familie Berger beauftragt den Pflegedienst später für die morgendliche Körperpflege und schöpft damit 40 Prozent der Sachleistung aus. Dann bleiben 60 Prozent des Pflegegeldes übrig – also rund 208 Euro, die zusätzlich zur Leistung des Pflegedienstes ausgezahlt werden. So lässt sich die Versorgung flexibel zwischen Familie und Dienst aufteilen. Wie sich die Kombinationsleistung berechnen lässt, zeigt ein eigener Ratgeber. An die gewählte Aufteilung ist man in der Regel sechs Monate gebunden.
Was zusätzlich zum Pflegegeld zu Ihnen kommt
Das Pflegegeld ist nur ein Baustein. Bei Pflegegrad 2 stehen Ihnen daneben zu:
- der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat, zweckgebunden etwa für Betreuung oder Alltagshilfen – Details im Ratgeber zum Entlastungsbetrag richtig nutzen;
- die Pflegebox mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch im Wert von bis zu 42 Euro im Monat, zuzahlungsfrei und ohne Rezept;
- ein gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, wenn die Pflegeperson ausfällt.
Wann genau das Geld auf dem Konto ist, erklärt der Ratgeber zur Pflegegeld-Auszahlung mit Terminen.
Häufige Fragen zum Pflegegeld bei Grad 2
Wie viel Pflegegeld gibt es bei Pflegegrad 2?
Wird das Pflegegeld bei Grad 2 auf das Einkommen angerechnet?
Muss ich nachweisen, wofür ich das Pflegegeld verwende?
Kann ich Pflegegeld und Pflegedienst gleichzeitig nutzen?
Bekomme ich die Pflegebox trotz Pflegegeld?
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Ihre Pflegebox zusätzlich zum Pflegegeld
Ob Sie das Pflegegeld an Angehörige weitergeben oder später einen Pflegedienst einbinden: Die bis zu 42 Euro im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch stehen Ihnen bei Pflegegrad 2 zusätzlich zu. Warum Ihnen die Pflegebox trotz Pflegegeld zusteht, lesen Sie im verlinkten Ratgeber.
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Quelle
Pflegegeld, Anspruch und Höhe: § 37 SGB XI; Beratungseinsatz: § 37 Abs. 3 SGB XI – gesetze-im-internet.de. Angaben Stand 2026; die aktuell gültigen Beträge bestätigt Ihre Pflegekasse.
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Schlagwörter: Pflegegeld · Pflegegrad 2 · Pflegesachleistung · Entlastungsbetrag · Kombinationsleistung · § 37 SGB XI · häusliche Pflege
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