Wenn ein Angehöriger plötzlich zum Pflegefall wird – etwa nach einem Sturz oder Schlaganfall – bleibt oft keine Zeit, alles in Ruhe zu organisieren. Für genau diese ersten Tage gibt es das Pflegeunterstützungsgeld: eine Lohnersatzleistung, die berufstätige Angehörige kurzfristig absichert. Dieser Ratgeber erklärt, was es ist, wie hoch es ausfällt und wie Sie es bekommen.
Auf einen Blick
- Das Pflegeunterstützungsgeld ist eine Lohnersatzleistung für eine akut aufgetretene Pflegesituation (§ 44a SGB XI).
- Es gibt es für bis zu zehn Arbeitstage je Kalenderjahr und pflegebedürftige Person.
- Die Pflegekasse zahlt 90 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, höchstens 135,63 Euro pro Tag.
- Seit 2026 kann die nötige Bescheinigung auch eine Pflegefachperson ausstellen, nicht nur ein Arzt.
Welche weiteren Leistungen pflegenden Angehörigen zustehen, fasst der Überblick Einmalzahlung für pflegende Angehörige zusammen.
Was ist das Pflegeunterstützungsgeld?
Das Pflegeunterstützungsgeld springt ein, wenn Beschäftigte kurzfristig der Arbeit fernbleiben, um für einen nahen Angehörigen in einer akut aufgetretenen Pflegesituation eine Versorgung zu organisieren oder sicherzustellen. Es ist das Pendant zum Kinderkrankengeld – nur eben für die Pflege von Angehörigen.
Die zehn Tage sollen den ersten Druck nehmen: Zeit, um einen Pflegedienst zu finden, einen Antrag zu stellen oder die Versorgung zu Hause aufzubauen. Wie es danach weitergeht, zeigt der Ratgeber häusliche Pflege organisieren.
Wer hat Anspruch?
Anspruch haben Beschäftigte, die einen nahen Angehörigen pflegen oder dessen Pflege organisieren. Als nahe Angehörige gelten unter anderem Eltern, Großeltern, Ehe- und Lebenspartner, Geschwister sowie Kinder und Enkel.
Wichtig: Nehmen mehrere Beschäftigte die Freistellung für dieselbe pflegebedürftige Person in Anspruch, sind die Tage insgesamt auf zehn je Kalenderjahr begrenzt. Voraussetzung ist außerdem, dass bei der pflegebedürftigen Person voraussichtlich ein Pflegegrad vorliegt oder beantragt wird. Was Pflegebedürftigkeit bedeutet, erklärt der Ratgeber Wann gilt man als pflegebedürftig?.
Wie hoch ist das Pflegeunterstützungsgeld?
Die Pflegekasse ersetzt 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Es gibt eine Obergrenze: Mehr als 135,63 Euro pro Tag werden nicht gezahlt. Der genaue Betrag hängt also von Ihrem Verdienst ab.
So beantragen Sie die Leistung
Der Ablauf ist unkompliziert:
- Melden Sie sich unverzüglich bei Ihrem Arbeitgeber und teilen Sie mit, dass Sie wegen einer akuten Pflegesituation kurzfristig ausfallen.
- Lassen Sie sich die Notwendigkeit bescheinigen. Seit 2026 kann das neben einem Arzt auch eine Pflegefachperson übernehmen.
- Beantragen Sie das Pflegeunterstützungsgeld bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person – dort reichen Sie die Bescheinigung ein.
Für längere Auszeiten gibt es zusätzlich die Pflegezeit und die Familienpflegezeit, die eine mehrwöchige oder mehrmonatige Freistellung ermöglichen. Dazu berät Ihre Pflegekasse oder eine Pflegeberatungsstelle.
Häufige Fragen zum Pflegeunterstützungsgeld
Was ist das Pflegeunterstützungsgeld? Es ist eine Lohnersatzleistung für berufstätige Angehörige, die wegen einer akut aufgetretenen Pflegesituation kurzfristig der Arbeit fernbleiben müssen – für bis zu zehn Arbeitstage im Jahr.
Wie hoch ist das Pflegeunterstützungsgeld? Die Pflegekasse zahlt 90 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, höchstens 135,63 Euro pro Tag.
Wie oft kann ich es in Anspruch nehmen? Bis zu zehn Arbeitstage je Kalenderjahr und pflegebedürftige Person. Bei mehreren Angehörigen gilt diese Grenze zusammen.
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