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Tagespflege: Kosten, Eigenanteil und was die Pflegekasse zahlt

Die Pflegekasse zahlt die Tagespflege aus einem eigenen Topf – ohne dass Pflegegeld oder Pflegesachleistung gekürzt werden. Was übrig bleibt, sind meist nur Verpflegung und Investitionskosten. Ein Rechenbeispiel zeigt, wie hoch der Eigenanteil tatsächlich ausfällt.

PRPflegeboxEU Redaktion
22. August 20265 Min. Lesezeit
Tagespflege: Kosten, Eigenanteil und was die Pflegekasse zahlt

Die Tagespflege ist für viele Familien der Punkt, an dem häusliche Pflege überhaupt erst dauerhaft funktioniert: Die pflegebedürftige Person verbringt den Tag in einer Einrichtung, die Angehörigen können arbeiten oder durchatmen, und abends sind alle wieder zu Hause. Die häufigste Frage davor ist immer dieselbe – was kostet das, und was bleibt an uns hängen? Dieser Ratgeber rechnet es an einem konkreten Fall durch.

Was die Pflegekasse bei Tagespflege übernimmt

Tagespflege heißt im Gesetz teilstationäre Pflege und ist in § 41 SGB XI geregelt. Die Pflegekasse übernimmt daraus die pflegebedingten Aufwendungen – also Grundpflege, Betreuung und medizinische Behandlungspflege während des Aufenthalts – bis zu einem festen Monatshöchstbetrag.

Diese Beträge gelten seit dem 1. Januar 2025 und unverändert im gesamten Jahr 2026:

  • Pflegegrad 2: bis zu 721 Euro im Monat
  • Pflegegrad 3: bis zu 1.357 Euro im Monat
  • Pflegegrad 4: bis zu 1.685 Euro im Monat
  • Pflegegrad 5: bis zu 2.085 Euro im Monat

Ein Detail, das viele Einrichtungen nicht von sich aus erwähnen: Die notwendige Beförderung zwischen Wohnung und Tagespflege gehört gesetzlich zur teilstationären Pflege dazu. Der Fahrdienst wird also aus demselben Topf bezahlt und darf Ihnen nicht zusätzlich in Rechnung gestellt werden.

Der Punkt, an dem sich die meisten verrechnen

Hier liegt das größte Missverständnis rund um die Tagespflege – und zwar in beide Richtungen.

Viele Angehörige gehen davon aus, dass die Tagespflege vom Pflegegeld abgezogen wird, so wie es beim ambulanten Pflegedienst über die Kombinationsleistung der Fall ist. Das stimmt nicht: Tagespflege ist eine eigenständige Leistung. Sie können sie zusätzlich zu Pflegegeld und Pflegesachleistung in Anspruch nehmen, ohne dass gekürzt wird.

Umgekehrt gilt aber auch: Was Sie in einem Monat nicht ausschöpfen, ist weg. Anders als beim Entlastungsbetrag oder beim gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege lässt sich der Tagespflegebetrag nicht ansparen und nicht ins nächste Jahr übertragen.

Rechenbeispiel: Herr B., Pflegegrad 3, drei Tage pro Woche

Herr B. ist 81, lebt bei seiner Tochter und hat Pflegegrad 3. Er besucht die Tagespflege dienstags, mittwochs und donnerstags – im Schnitt 13 Tage im Monat. Die Einrichtung rechnet ab:

  • Pflegebedingte Kosten inklusive Betreuung und Fahrdienst: 62 Euro pro Tag → 13 × 62 = 806 Euro
  • Verpflegung (Frühstück, Mittagessen, Kaffee): 12 Euro pro Tag → 13 × 12 = 156 Euro
  • Investitionskosten der Einrichtung: 8 Euro pro Tag → 13 × 8 = 104 Euro

Die Pflegekasse übernimmt die 806 Euro vollständig, denn das Budget bei Pflegegrad 3 beträgt 1.357 Euro. Es bleiben 551 Euro ungenutzt – Herr B. könnte also problemlos einen vierten Tag hinzunehmen, ohne dass ein Cent mehr an pflegebedingten Kosten auf die Familie zukäme.

Der tatsächliche Eigenanteil der Familie liegt bei 156 + 104 = 260 Euro im Monat. Das Pflegegeld von 599 Euro bei Pflegegrad 3 fließt daneben unverändert weiter.

Die Zahlen pro Tag unterscheiden sich je nach Einrichtung und Bundesland deutlich; die Struktur der Rechnung ist aber überall dieselbe. Lassen Sie sich die drei Posten immer getrennt ausweisen – nur so erkennen Sie, ob Ihr Budget wirklich ausgeschöpft ist.

Was Sie gegen den Eigenanteil tun können

Der Eigenanteil für Verpflegung und Investitionskosten lässt sich nicht vermeiden, aber oft abfedern:

  • Entlastungsbetrag einsetzen. Die 131 Euro monatlich nach § 45b SGB XI dürfen ausdrücklich für Leistungen der Tages- und Nachtpflege verwendet werden. Wie Sie ihn ausschöpfen, zeigt der Ratgeber zum Entlastungsbetrag richtig nutzen. Ob Ihre Kasse damit auch Verpflegungs- oder Investitionskosten erstattet, wird unterschiedlich gehandhabt – fragen Sie das vor der ersten Rechnung ab.
  • Höherstufung prüfen. Wenn der Hilfebedarf gestiegen ist, verschiebt ein höherer Pflegegrad auch das Tagespflege-Budget spürbar nach oben. Der Ratgeber Pflegegrad beantragen erklärt Antrag und Begutachtung.
  • Steuerlich absetzen. Der Eigenanteil kann als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Heben Sie die Monatsrechnungen auf.
  • Nach dem Landesrecht fragen. Einige Bundesländer bezuschussen Investitionskosten in der Tagespflege. Die Einrichtung selbst weiß am besten, ob das bei ihr gilt.

Tagespflege bei Pflegegrad 1

Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch nach § 41 SGB XI. Die Tür ist damit aber nicht zu: Der Entlastungsbetrag von 131 Euro kann ausdrücklich für Tages- und Nachtpflege eingesetzt werden. Das reicht in der Praxis für ein bis zwei Tage im Monat – als Einstieg, um zu sehen, ob die Einrichtung passt, ist das oft genau richtig. Welche Leistungen sonst noch offenstehen, fasst der Beitrag zu Pflegegrad 1 zusammen.

So kommen Sie zum Platz

Tagespflege oder ambulanter Pflegedienst?

Beides schließt sich nicht aus – im Gegenteil, viele Familien kombinieren. Der Pflegedienst kommt morgens für die Grundpflege, danach holt der Fahrdienst ab. Weil Tagespflege und Pflegesachleistung aus getrennten Töpfen bezahlt werden, addieren sich die Ansprüche. Fällt die Pflegeperson einmal länger aus, greift zusätzlich die Verhinderungspflege.

Häufige Fragen zu den Kosten der Tagespflege

Was kostet Tagespflege pro Tag?
Die Einrichtungen rechnen einen Tagessatz ab, der sich aus pflegebedingten Kosten, Verpflegung und Investitionskosten zusammensetzt. Die pflegebedingten Kosten übernimmt die Pflegekasse bis zum Monatshöchstbetrag Ihres Pflegegrades. Für Sie bleiben in der Regel Verpflegung und Investitionskosten – häufig zusammen zwischen 15 und 25 Euro pro Besuchstag.
Wird das Pflegegeld gekürzt, wenn ich Tagespflege nutze?
Nein. Tagespflege nach § 41 SGB XI ist eine eigenständige Leistung und wird weder auf das Pflegegeld noch auf die Pflegesachleistung angerechnet. Beides läuft in voller Höhe weiter.
Zahlt die Pflegekasse den Fahrdienst zur Tagespflege?
Ja. Die notwendige Beförderung von der Wohnung zur Einrichtung und zurück gehört gesetzlich zur teilstationären Pflege und wird aus dem Monatsbetrag mitfinanziert.
Kann ich nicht genutztes Tagespflege-Budget ansparen?
Nein. Der Betrag gilt je Kalendermonat. Nicht ausgeschöpfte Beträge verfallen und lassen sich weder auf den Folgemonat noch auf andere Leistungen übertragen.
Gibt es Tagespflege schon bei Pflegegrad 1?
Einen Anspruch nach § 41 SGB XI gibt es erst ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 lässt sich aber der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich für Tages- und Nachtpflege einsetzen.

Passend dazu: Transportschein bei Pflegegrad: Wann die Krankenkasse die Fahrt zum Arzt zahlt

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