In der WG teilt man vieles – die Pflegebox nicht
Wer einen Angehörigen in eine Pflege-Wohngemeinschaft begleitet, denkt an viele Dinge: das Zimmer, den Pflegedienst, das Zusammenleben. Eine Frage geht dabei oft unter – die nach den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch, also der monatlichen Pflegebox mit Einmalhandschuhen, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel und mehr. Die gute Nachricht: Jede pflegebedürftige Person in der WG hat darauf einen eigenen Anspruch. Die wichtige Nachricht: Genau das muss man auch sauber getrennt organisieren. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, worauf es ankommt.
Auf einen Blick
- In der Pflege-WG hat jede pflegebedürftige Person einen eigenen Anspruch auf die Pflegebox – beantragt wird immer einzeln.
- Pro Person stehen seit 2025 bis zu 42 Euro im Monat als Sachleistung der Pflegekasse zur Verfügung.
- Das häufigste Problem im WG-Alltag: Die Materialien verschiedener Bewohner:innen werden vermischt.
- Eine klare Kennzeichnung pro Person löst das einfach und zuverlässig.
- Der Rat aus der Pflegepraxis ist eindeutig: unbedingt beantragen – es sind wirklich hilfreiche Hilfsmittel.
Warum jede Bewohnerin und jeder Bewohner einen eigenen Anspruch hat
Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ist an die einzelne pflegebedürftige Person geknüpft, nicht an einen Haushalt oder eine Wohnform. Das heißt: Auch wenn drei oder vier Menschen gemeinsam in einer WG leben, hat jede und jeder von ihnen einen eigenen, vollen Anspruch. Der wird nicht geteilt und nicht zusammengelegt.
§ 40 SGB XI – Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Pflegebedürftige, die zu Hause versorgt werden, erhalten zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel als Sachleistung. Die Aufwendungen der Pflegekasse dürfen seit dem 1. Januar 2025 monatlich 42 Euro nicht übersteigen. (Quelle: § 40 SGB XI, gesetze-im-internet.de)
Die Pflege-WG zählt dabei als häusliche Versorgung – der Anspruch gilt also ganz normal ab Pflegegrad 1. Für Angehörige bedeutet das: Es lohnt sich, für jede Person der WG einzeln zu prüfen, ob die Pflegebox schon beantragt ist.
Aus der Praxis: getrennt beantragen, gemeinsam leben
Wie das in einer echten WG organisiert wird, beschreibt ein ambulanter Pflegedienst sehr klar. Auf die Frage, ob die Versorgung pro Bewohner einzeln oder gemeinsam läuft, kommt eine eindeutige Antwort:
„Immer einzeln – der Anspruch gilt ja auch für die einzelnen Pflegebedürftigen."
Das ist kein bürokratischer Selbstzweck. Es stellt sicher, dass jede Person genau die Versorgung erhält, die ihr zusteht, und dass am Monatsende nicht die eine Bewohnerin leer ausgeht, weil eine andere mehr verbraucht hat. Getrennte Anträge sind die Grundlage dafür, dass die WG im Alltag fair und reibungslos funktioniert.
Das größte WG-Problem: vermischte Materialien
So klar die Ansprüche getrennt sind, so schnell vermischt sich im gemeinsamen Bad oder Vorratsschrank, was eigentlich zu unterschiedlichen Personen gehört. Genau das nennt der Pflegedienst als typischen Stolperstein im WG-Alltag:
„Das größte Problem ist, dass die Materialien vermischt werden."
Wenn Handschuhe, Einlagen und Desinfektionsmittel im gemeinsamen Schrank landen, weiß bald niemand mehr, wessen Vorrat gerade aufgebraucht wird. Die Folge: Eine Box ist zu früh leer, eine andere quillt über, und die Übersicht, wer eigentlich noch versorgt ist, geht verloren. Lösen lässt sich das mit wenig Aufwand.
Tipp: Kennzeichnung statt Chaos. Geben Sie jeder Bewohnerin und jedem Bewohner eine eigene, beschriftete Box oder ein eigenes Fach. Name darauf, fertig. So bleibt sichtbar, wem was gehört – und der Nachschub lässt sich pro Person planen, statt im gemeinsamen Topf zu verschwinden.
So organisieren Sie die Pflegebox in der WG
In vier Schritten zur sauberen Versorgung in der Pflege-WG:
- Für jede Person einzeln beantragen. Prüfen Sie pro Bewohner:in, ob die Pflegebox beantragt ist. Jede Person hat ab Pflegegrad 1 einen eigenen Anspruch.
- Bedarf individuell zusammenstellen. Was die eine Person braucht, braucht die andere vielleicht gar nicht. Stellen Sie den Inhalt je Person passend zusammen.
- Getrennt lagern und beschriften. Eine eigene Box oder ein eigenes Fach pro Person verhindert, dass Materialien vermischt werden.
- Nachschub im Blick behalten. Wer wann wie viel verbraucht, ist je Person unterschiedlich. Ein kurzer Monatscheck verhindert leere Schränke.
Welche Produkte überhaupt zur monatlichen Versorgung gehören, lesen Sie in unserer Übersicht Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: die komplette Liste. Und wie Sie den Inhalt an den persönlichen Bedarf anpassen, zeigt der Beitrag Pflegebox individuell zusammenstellen. Wenn der Umzug in die WG erst noch ansteht, hilft Ihnen außerdem unser Ratgeber Pflege-WG gründen: die ersten Schritte für Angehörige.
Der Rat aus der Praxis: unbedingt beantragen
Auf die Frage, was sie Angehörigen raten, deren Familienmitglied in eine Pflege-WG zieht, fällt die Antwort des Dienstes kurz und bestimmt aus:
„Unbedingt beantragen – das sind wirklich hilfreiche Pflegehilfsmittel."
Das deckt sich mit dem, was die Pflegebox im Alltag leistet: Sie nimmt eine wiederkehrende Sorge ab, kostet die Versicherten nichts und ist ab Pflegegrad 1 schnell beantragt. Gerade in einer WG, in der ohnehin viel zu koordinieren ist, ist die monatliche Lieferung eine spürbare Entlastung – vorausgesetzt, sie ist sauber pro Person organisiert. Wie die Pflegebox genau funktioniert und was sie kostet (nämlich nichts), erklärt unsere Übersicht zur kostenlosen Pflegebox. Dass der Anspruch schon bei Pflegegrad 1 greift, lesen Sie in Pflegebox bei Pflegegrad 1.
Häufige Fragen
Hat in einer Pflege-WG jede Person einen eigenen Anspruch auf die Pflegebox? Ja. Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch nach § 40 SGB XI besteht für jede pflegebedürftige Person einzeln. In der Pflege-WG wird deshalb pro Bewohner:in getrennt beantragt – jede Person erhält bis zu 42 Euro im Monat als Sachleistung.
Darf man die Pflegehilfsmittel in der WG gemeinsam nutzen? Die Hilfsmittel werden je Person bewilligt und sind für deren Versorgung gedacht. In der Praxis ist das größte Problem, dass Materialien vermischt werden. Eine klare Kennzeichnung pro Bewohner:in sorgt dafür, dass jede Person das bekommt, was ihr zusteht.
Lohnt sich der Antrag auf die Pflegebox in der Pflege-WG überhaupt? Ja. Aus der Pflegepraxis kommt der klare Rat, die Pflegebox unbedingt zu beantragen – es handelt sich um wirklich hilfreiche Pflegehilfsmittel, die den Alltag erleichtern und die ab Pflegegrad 1 ohne Zuzahlung zustehen.
Wer kann den Antrag für eine Bewohnerin der Pflege-WG stellen? Den Antrag stellt die pflegebedürftige Person selbst oder ihre Angehörigen bzw. eine bevollmächtigte Person. Ein Pflegedienst kann dabei beraten und unterstützen, die Versorgung läuft aber je Bewohner:in getrennt.
Ihr nächster Schritt
Für jede Person in der Pflege-WG steht die monatliche Pflegebox kostenlos zur Verfügung – ab Pflegegrad 1. Stellen Sie hier unkompliziert Ihre Pflegebox zusammen und sichern Sie die Versorgung Ihres Angehörigen.
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Schlagwörter: Pflege-WG, Pflegebox, Pflegehilfsmittel, § 40 SGB XI, 42 Euro, Angehörige
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