Die Techniker Krankenkasse hat den Weg zu Pflegeleistungen konsequent ins Netz verlegt: Seit August 2025 lässt sich der Erstantrag auf Pflegeleistungen bei der TK online stellen, und laufende Leistungen verwaltet man im TK-PflegePortal. Für Angehörige, die neben Beruf und Pflege kaum Zeit für Behördengänge haben, ist das die eigentliche Neuigkeit. Dieser Ratgeber zeigt, wie TK-Versicherte die monatliche Pflegebox über die digitalen Wege der TK beantragen, was Bevollmächtigte dabei übernehmen dürfen – und warum es finanziell auf den Tag der Antragstellung ankommt.
Warum der digitale Weg bei der TK anders aussieht
Die TK ist eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Hamburg; ihre Satzung nennt als Zuständigkeitsbereich das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Anders als bei regional gegliederten Kassen müssen Sie also nicht klären, welche Geschäftsstelle für Sie zuständig ist. Es gibt eine TK, rund 12,5 Millionen Versicherte, einen telefonischen Kundenservice rund um die Uhr.
Diese Struktur macht digitale Prozesse einfacher – und die TK nutzt das. Seit dem 26. August 2025 kommuniziert sie offiziell, dass sich der Erstantrag auf Pflegeleistungen online erledigen lässt. Der Antrag per Post oder Telefon bleibt ausdrücklich möglich; niemand wird in den Online-Weg gedrängt. Für die Pflegebox ist das relevant, weil der Pflegegrad die Eintrittskarte zu allen weiteren Leistungen ist. Ohne ihn gibt es keine 42 Euro.
Ein Punkt, der bares Geld wert ist: der Antragstag
Bevor es um Formulare geht, ein Detail, das in Ratgebern selten auftaucht. § 33 Abs. 1 SGB XI sagt schlicht: „Versicherte erhalten die Leistungen der Pflegeversicherung auf Antrag." Und weiter: Wird der Antrag später im Monat gestellt, beginnen die Leistungen mit dem Beginn des Monats der Antragstellung. Es gibt also keine Rückwirkung über den Antragsmonat hinaus.
Praktisch heißt das: Jeder Monat, den Sie mit dem Antrag warten, ist ein Monat mit 42 Euro weniger. Wer am 28. eines Monats einreicht, sichert sich denselben Monat noch; wer bis zum 2. des Folgemonats wartet, verliert ihn. Der Online-Antrag hat hier einen schlichten Vorteil gegenüber dem Postweg: Das Eingangsdatum ist der Tag, an dem Sie auf „Senden" klicken.
So läuft der Antrag bei der TK Schritt für Schritt
Das TK-PflegePortal ist dabei das Element, das die TK von den meisten anderen Kassen unterscheidet. Es richtet sich an Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, und an ihre Angehörigen, bündelt den Überblick über Pflegegeld, Entlastungsbetrag und Abrechnungen des Pflegedienstes und nimmt Pflegerechnungen online entgegen. Wer mehrere Leistungen parallel nutzt, verliert damit deutlich seltener den Faden.
Was in der Pflegebox steckt – und was nicht
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind Produkte, die in der häuslichen Pflege regelmäßig aufgebraucht und danach entsorgt werden: Einmalhandschuhe, Hand- und Flächendesinfektion, Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch, Mundschutz und Schutzschürzen. Der GKV-Spitzenverband führt sie in der Produktgruppe 54 des Pflegehilfsmittelverzeichnisses – dort ist auch festgehalten, dass eine ärztliche Verordnung nicht erforderlich ist und ein nicht ausgeschöpfter Monatsbetrag nicht erstattet wird.
Nicht in die Pauschale gehört klassisches Inkontinenzmaterial. Es gleicht eine Krankheitsfolge aus und läuft deshalb über § 33 SGB V, also über die Krankenkasse, mit ärztlicher Verordnung. Die gute Nachricht: Diese Abgrenzung müssen Sie nicht selbst treffen. Nach § 40 Abs. 5 SGB XI prüft der Leistungsträger, bei dem Sie den Antrag stellen, ob ein Anspruch gegen Kranken- oder Pflegekasse besteht, und entscheidet darüber. Weil TK-Krankenkasse und TK-Pflegekasse unter einem Dach sitzen, ist das hier besonders unkompliziert. Mehr dazu in unserem Ratgeber Kranken- oder Pflegekasse: Wer zahlt welche Pflegehilfsmittel?.
Beratung und Kurse: was die TK zusätzlich anbietet
Die TK-Pflegeversicherung bietet eine kostenfreie Pflegeberatung an – zu Hause oder telefonisch, montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 16 Uhr. Wer sich auf eine Pflegetätigkeit vorbereitet, kann zusätzlich den TK-PflegeCoach nutzen, einen vollständigen Online-Pflegekurs, der kostenlos ist. Auch die Kosten für Präsenz-Pflegekurse übernimmt die TK, wenn Sie sich auf eine Pflegetätigkeit vorbereiten.
Für pflegende Angehörige ist das mehr als ein Serviceangebot: In diesen Beratungen kommen typischerweise die Fragen auf den Tisch, die man beim Antrag nicht gestellt hat – etwa welche Produkte im Alltag tatsächlich gebraucht werden. Eine Box mit fünf Paketen Einmalhandschuhen nützt wenig, wenn eigentlich Bettschutzeinlagen fehlen. Der Inhalt lässt sich anpassen; wie das geht, steht in unserem Ratgeber Pflegebox individuell zusammenstellen.
Ausblick auf die geplante Pflegereform
Für 2026 bleibt es bei 42 Euro monatlich nach § 40 Abs. 2 SGB XI. Der Referentenentwurf eines Pflegeneuordnungsgesetzes vom Juni 2026 sieht vor, diesen Absatz zu streichen und Verbrauchs-Pflegehilfsmittel künftig über ein Entlastungsbudget zu beziehen. Das ist ein Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums und noch nicht beschlossen. Bis zu einer Verabschiedung bleibt der Anspruch als eigenständige Sachleistung bestehen.
Häufige Fragen zur Pflegebox bei der TK
Kann ich die Pflegebox bei der TK komplett online beantragen?
Darf meine Tochter den Antrag für mich stellen?
Ab wann bekomme ich die 42 Euro?
Zählt Inkontinenzmaterial zur TK-Pflegebox?
Was ist das TK-PflegePortal?
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Auf einen Blick zusammengefasst
TK-Versicherte haben denselben gesetzlichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch wie alle anderen gesetzlich Pflegeversicherten: 42 Euro monatlich nach § 40 Abs. 2 SGB XI, bereits ab Pflegegrad 1, ohne ärztliche Verordnung. Der Unterschied liegt im Weg dorthin. Die TK ist bundesweit zuständig, nimmt den Erstantrag auf Pflegeleistungen online entgegen, lässt Bevollmächtigte für Sie handeln und bündelt laufende Leistungen im TK-PflegePortal. Wer diese Wege nutzt, spart sich Papier – und sollte vor allem eines nicht aufschieben: den Antrag selbst.
Quellen zum Nachlesen: § 40 SGB XI (gesetze-im-internet.de), § 33 SGB XI (gesetze-im-internet.de).
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Schlagwörter: Pflegebox TK, Techniker Krankenkasse Pflege, Pflegeantrag online, § 40 SGB XI, Pflegehilfsmittel beantragen
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