Der Begriff „Pflegehilfsmittel“ taucht in Bescheiden, Ratgebern und Werbung ständig auf – aber was genau gehört eigentlich dazu? Und wo ist die Grenze zu den „Hilfsmitteln“, die die Krankenkasse zahlt? Dieser Ratgeber erklärt verständlich, was zu Pflegehilfsmitteln zählt, welche zwei Gruppen es gibt und wie Sie die Begriffe sicher auseinanderhalten.
Auf einen Blick
- Pflegehilfsmittel sind Produkte, die die häusliche Pflege erleichtern, Beschwerden lindern oder eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen.
- Rechtliche Grundlage ist § 40 SGB XI; zuständig ist die Pflegekasse, Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad.
- Es gibt zwei Gruppen: technische Pflegehilfsmittel und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.
- Abzugrenzen sind sie von Hilfsmitteln nach § 33 SGB V, die die Krankenkasse per Rezept zahlt.
Die Definition: Was Pflegehilfsmittel sind
Pflegehilfsmittel sind Geräte und Sachmittel, die zur häuslichen Pflege beitragen. Nach § 40 SGB XI übernimmt die Pflegekasse sie, wenn sie die Pflege erleichtern, zur Linderung der Beschwerden der pflegebedürftigen Person beitragen oder ihr eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen – und soweit die Produkte nicht schon von einer anderen Stelle (etwa der Krankenkasse) zu leisten sind.
Wichtig ist die Voraussetzung: Es muss ein anerkannter Pflegegrad (1 bis 5) vorliegen und die Pflege im häuslichen Umfeld stattfinden. Ein ärztliches Rezept ist – anders als bei vielen Hilfsmitteln der Krankenkasse – in der Regel nicht nötig.
Die zwei Gruppen von Pflegehilfsmitteln
Pflegehilfsmittel werden in zwei Kategorien unterteilt.
1. Technische Pflegehilfsmittel. Das sind langlebige, wiederverwendbare Hilfen. Beispiele sind Hausnotrufsysteme, Pflegebetten-Zubehör oder Hilfsmittel zur Körperpflege und Mobilität, sofern sie der Pflege dienen. Technische Pflegehilfsmittel werden häufig leihweise überlassen; bei einigen fällt eine gesetzliche Zuzahlung an.
2. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Das sind Produkte, die bei der Pflege aufgebraucht werden und danach nicht wiederverwendbar sind – zum Beispiel Einmalhandschuhe, Händedesinfektion, Flächendesinfektion, Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch, Mundschutz oder Schutzschürzen. Für diese Gruppe gibt es die bekannte monatliche Pauschale von bis zu 42 Euro, umgangssprachlich Pflegebox genannt. Eine vollständige Übersicht bietet unsere Liste der Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 2026.
Welche konkreten Produkte offiziell anerkannt sind, ist im Pflegehilfsmittelverzeichnis festgehalten. Wie dieses Verzeichnis funktioniert, erklärt unser Beitrag zum Pflegehilfsmittelverzeichnis.
Was nicht zu den Pflegehilfsmitteln zählt
Nicht alles, was in der Pflege hilft, ist ein Pflegehilfsmittel im rechtlichen Sinne. Abzugrenzen sind vor allem Hilfsmittel nach § 33 SGB V, die die Krankenkasse trägt – etwa Rollstühle, Rollatoren, Hörgeräte oder klassisches Inkontinenzmaterial. Diese benötigen meist ein Rezept und laufen über die Krankenkasse, nicht über die Pflegekasse. Auch allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens zählen nicht dazu.
Wer wissen möchte, welche Kasse für welches Produkt zuständig ist, findet die Antwort in unserem Ratgeber Kranken- oder Pflegekasse: Wer zahlt welche Pflegehilfsmittel?.
Warum die Unterscheidung wichtig ist
Die Zuordnung entscheidet darüber, wo Sie einen Antrag stellen und welche Voraussetzungen gelten. Ein Produkt zum Verbrauch bekommen Sie unkompliziert über einen Pflegebox-Anbieter, der direkt mit der Pflegekasse abrechnet. Ein technisches Pflegehilfsmittel beantragen Sie bei der Pflegekasse, ein Hilfsmittel zur Krankenbehandlung dagegen mit Rezept bei der Krankenkasse. Wer die Begriffe kennt, spart sich Umwege.
Häufige Fragen
Ist die Pflegebox ein Pflegehilfsmittel? Ja. Die Pflegebox enthält Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, für die es die monatliche Pauschale von bis zu 42 Euro nach § 40 SGB XI gibt.
Zählt ein Rollstuhl zu den Pflegehilfsmitteln? In der Regel nicht. Ein Rollstuhl ist meist ein Hilfsmittel nach § 33 SGB V und läuft über die Krankenkasse per Rezept.
Brauche ich einen Pflegegrad für Pflegehilfsmittel? Ja. Für Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI ist ein anerkannter Pflegegrad (1 bis 5) und häusliche Pflege Voraussetzung.
Sind Windeln Pflegehilfsmittel? Klassisches Inkontinenzmaterial wird in der Regel als Hilfsmittel über die Krankenkasse versorgt, nicht über die Pflegebox.
Auf einen Blick zusammengefasst
Zu den Pflegehilfsmitteln zählen Produkte, die die häusliche Pflege erleichtern – aufgeteilt in technische Pflegehilfsmittel und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Grundlage ist § 40 SGB XI, zuständig ist die Pflegekasse, Voraussetzung ein Pflegegrad. Davon abzugrenzen sind Hilfsmittel der Krankenkasse nach § 33 SGB V. Wer diese Einordnung kennt, findet schneller die richtige Leistung.
Quelle zum Nachlesen: § 40 SGB XI, Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (gesetze-im-internet.de).
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Schlagwörter: Pflegehilfsmittel, Definition, § 40 SGB XI, zum Verbrauch, technische Pflegehilfsmittel
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