Wer bei der Knappschaft pflegeversichert ist und zu Hause gepflegt wird, hat oft einen Anspruch, von dem viele gar nichts wissen: monatlich bis zu 42 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – die sogenannte Pflegebox. Weil dieser Anspruch gesetzlich geregelt ist, gilt er für alle Pflegekassen gleichermaßen, also auch für die Knappschaft. Dieser Ratgeber erklärt neutral und Schritt für Schritt, wer Anspruch hat, wie Versicherte der Knappschaft die Pflegebox beantragen und worauf sie dabei achten sollten.
Auf einen Blick
- Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause versorgt werden, können monatlich bis zu 42 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch erhalten.
- Grundlage ist § 40 Abs. 2 SGB XI – ein gesetzlicher Anspruch, der für alle Pflegekassen gilt, auch für die Pflegekasse der Knappschaft.
- Ein ärztliches Rezept ist dafür in der Regel nicht nötig.
- Die 42 Euro sind eine Sachleistung: Sie werden nicht ausgezahlt, sondern in Form von Produkten geliefert.
- Über einen Anbieter läuft die Abrechnung in der Regel direkt mit der Knappschaft; es entstehen bis zur Höchstgrenze normalerweise keine eigenen Kosten.
Was sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind Produkte, die bei der häuslichen Pflege regelmäßig verbraucht werden und danach nicht wiederverwendbar sind. Dazu gehören zum Beispiel Einmalhandschuhe, Händedesinfektion und Flächendesinfektion, Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch, Mundschutz sowie Schutzschürzen. Sie erleichtern die Pflege und helfen, Infektionen zu vermeiden. Einen ausführlichen Überblick gibt unsere Liste der Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 2026.
Für diese Produkte übernimmt die Pflegekasse seit dem 1. Januar 2025 monatlich bis zu 42 Euro. An dieser Regelung hat sich 2026 nichts geändert. Wichtig ist die Abgrenzung: Klassisches Inkontinenzmaterial gehört in der Regel nicht in diese Pauschale, sondern wird als Hilfsmittel nach § 33 SGB V über eine ärztliche Verordnung versorgt.
Wer hat Anspruch auf die Pflegebox?
Der Anspruch besteht, wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind:
- Es liegt ein anerkannter Pflegegrad zwischen 1 und 5 vor.
- Die Pflege findet im häuslichen Umfeld statt – also in der eigenen Wohnung, bei Angehörigen, in einer Wohngemeinschaft oder im betreuten Wohnen.
- Die Pflege wird von einer Pflegeperson, zum Beispiel Angehörigen, oder von einem ambulanten Pflegedienst übernommen.
Anders als beim Pflegegeld genügt hier bereits Pflegegrad 1. Was das konkret bedeutet, erklärt unser Ratgeber zur Pflegebox bei Pflegegrad 1. Wer dagegen vollstationär in einem Pflegeheim lebt, hat keinen Anspruch auf diese Pauschale, weil die Einrichtung die Versorgung mit Verbrauchsmaterial übernimmt.
Gilt der Anspruch auch bei der Knappschaft?
Ja. Der Anspruch auf die 42 Euro ist im Sozialgesetzbuch geregelt und nicht an eine bestimmte Kasse gebunden. Jede Pflegekasse muss ihn erfüllen – die Knappschaft ebenso wie andere gesetzliche Kassen. Es gibt also keine gesonderte „Knappschaft-Pflegebox“ als eigenes Produkt der Kasse, sondern den gesetzlichen Anspruch, den Versicherte der Knappschaft genauso nutzen können.
Die Knappschaft ist eine bundesweit tätige Krankenkasse mit langer Tradition und einer einheitlichen Pflegekasse. Ansprechpartner und Formulare sind deshalb bundesweit dieselben. Zuständig ist die „Pflegekasse bei der Knappschaft“; die nötigen Angaben stehen auf dem Pflegebescheid.
So beantragen Versicherte der Knappschaft die Pflegebox
Der Weg zur monatlichen Lieferung ist in wenigen Schritten geschafft:
1. Pflegegrad prüfen. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad. Der Bescheid der Pflegekasse dient später als Nachweis. Wer noch keinen Pflegegrad hat, stellt zuerst einen Antrag auf Einstufung bei der Pflegekasse.
2. Anbieter auswählen. Der Antrag lässt sich direkt bei der Knappschaft stellen. Einfacher ist es meist über einen spezialisierten Anbieter, der die Formalitäten übernimmt und die Produkte monatlich liefert. Die Auswahl der Produkte lässt sich in der Regel an den eigenen Bedarf anpassen.
3. Antrag ausfüllen. Für den Antrag werden die Versichertendaten, der Pflegegrad und die gewünschten Produkte angegeben. Viele Anbieter stellen dafür ein einfaches Formular bereit. Eine Kopie des Pflegebescheids wird häufig beigelegt. Wie das im Detail abläuft, zeigt unser Ratgeber Pflegehilfsmittel beantragen: Schritt für Schritt.
4. Genehmigung abwarten. Die Knappschaft prüft den Antrag und genehmigt die Kostenübernahme bis zur Höchstgrenze. Danach kommt die Pflegebox regelmäßig – meist monatlich – nach Hause. Bei der Versorgung über einen Anbieter rechnet dieser in der Regel direkt mit der Knappschaft ab.
Was Versicherte der Knappschaft beachten sollten
Kein Rezept nötig. Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ist in der Regel keine ärztliche Verordnung erforderlich. Es genügt der anerkannte Pflegegrad.
Sachleistung statt Auszahlung. Die 42 Euro werden nicht auf das Konto überwiesen. Es handelt sich um eine zweckgebundene Sachleistung. Warum eine Auszahlung nicht möglich ist, erklärt unser Beitrag Kann man die 42 Euro auszahlen lassen?.
Zuzahlung nur bei Mehrbedarf. Bis 42 Euro im Monat entstehen normalerweise keine eigenen Kosten. Wer teurere Produkte wählt oder mehr benötigt, zahlt lediglich den Differenzbetrag selbst.
Nicht ansammelbar. Der monatliche Betrag verfällt, wenn er nicht genutzt wird. Er lässt sich nicht ansparen und in einen späteren Monat übertragen.
Anbieter frei wählbar. Versicherte der Knappschaft sind nicht an einen bestimmten Anbieter gebunden und können später wechseln.
Ein kurzer Ausblick: Im Rahmen einer geplanten Pflegereform wird diskutiert, die 42-Euro-Pauschale künftig in ein sogenanntes Entlastungsbudget zu überführen. Ein verbindliches Datum und die genauen Regeln stehen bislang nicht fest. Für 2026 gilt der Anspruch unverändert nach § 40 Abs. 2 SGB XI.
Häufige Fragen
Muss ich bei der Knappschaft extra eine „Pflegebox“ beantragen? Es gibt kein eigenes Kassenprodukt mit diesem Namen. Sie beantragen den gesetzlichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – umgangssprachlich Pflegebox genannt.
Bekomme ich die Pflegebox schon mit Pflegegrad 1? Ja. Anders als beim Pflegegeld reicht für diese Leistung bereits Pflegegrad 1 aus.
Kann ich mir die 42 Euro von der Knappschaft auszahlen lassen? Nein. Es ist eine zweckgebundene Sachleistung und wird nicht als Geldbetrag ausgezahlt.
Was kostet mich die Pflegebox? Bis zur Höchstgrenze von 42 Euro monatlich entstehen in der Regel keine eigenen Kosten, wenn Sie im Rahmen dieser Pauschale bleiben. Mehrkosten für teurere oder zusätzliche Produkte tragen Sie selbst.
Auf einen Blick zusammengefasst
Bei der Knappschaft Versicherte mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause gepflegt werden, haben einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 42 Euro monatlich. Der Anspruch ergibt sich aus § 40 Abs. 2 SGB XI und gilt für die Knappschaft wie für jede andere Pflegekasse. Die Beantragung ist unkompliziert – am einfachsten über einen Anbieter, der die Formalitäten übernimmt und direkt mit der Knappschaft abrechnet.
Quelle zum Nachlesen: § 40 SGB XI, Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (gesetze-im-internet.de).
Bleiben Sie informiert: Melden Sie sich für unseren Newsletter an und erhalten Sie verständliche Ratgeber rund um Pflege, Pflegehilfsmittel und Ihre Ansprüche direkt per E-Mail.
Das könnte Sie auch interessieren:
- Pflegebox über die AOK: Anspruch und Beantragung
- Pflegebox über die DAK: Anspruch und Beantragung
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Liste 2026
- Pflegebox beantragen: So kommen Sie an die monatliche Box
Schlagwörter: Pflegebox Knappschaft, Pflegehilfsmittel, § 40 SGB XI, Pflegegrad 1, Pflegehilfsmittel beantragen
Breadcrumb: Startseite › Blog › Pflegebox über die Knappschaft
Brauchen Sie eine Pflegebox – kostenlos und ohne Vorkasse?
Wir übernehmen den Antrag bei Ihrer Pflegekasse und liefern monatlich bis zu 42 € Pflegehilfsmittel direkt zu Ihnen nach Hause. Jederzeit kündbar, ohne Papierkram.
Teilen Sie diesen Artikel
