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Wann Kompressionsstrümpfe nicht getragen werden dürfen

Kompression hilft – aber nicht an jedem Tag und nicht bei jedem Bein. Welche Warnzeichen pflegende Angehörige kennen sollten und wann der Strumpf im Schrank bleibt.

PRPflegeboxEU Redaktion
22. August 20265 Min. Lesezeit
Wann Kompressionsstrümpfe nicht getragen werden dürfen

Morgens derselbe Ablauf: Strumpf über die Ferse, hochrollen, faltenfrei ziehen. Für viele pflegebedürftige Menschen gehört das zur Routine wie das Zähneputzen. Genau darin liegt das Risiko – denn eine Routine fragt nicht mehr nach, ob das Bein heute überhaupt bereit dafür ist.

Kompressionsstrümpfe wirken, indem sie von außen Druck auf das Gewebe ausüben. Dieser Druck ist gewollt, solange Durchblutung, Haut und Kreislauf damit umgehen können. Ist das nicht der Fall, kann derselbe Druck schaden. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen als pflegendem Angehörigen, welche Warnzeichen Sie kennen sollten und warum die Entscheidung über Tragen oder Pausieren immer bei der behandelnden Ärztin oder dem Arzt liegt.

Ein Medizinprodukt, kein Kleidungsstück

Medizinische Kompressionsstrümpfe werden in Kompressionsklassen eingeteilt und auf Maß angepasst. Sie sollen einen definierten Druck aufbauen, der vom Knöchel nach oben hin abnimmt. Das funktioniert nur, wenn der Strumpf zum aktuellen Bein passt – und genau da entsteht im Pflegealltag die häufigste Lücke.

Beinumfänge verändern sich. Nach einem Krankenhausaufenthalt, bei Gewichtsverlust, bei zunehmenden Wassereinlagerungen oder schlicht nach zwei Jahren Tragezeit sitzt ein Strumpf oft anders als am Tag der Anpassung. Ein zu weiter Strumpf rollt am oberen Rand ein und schnürt dort ein. Ein zu enger drückt an der falschen Stelle. Beides ist kein Grund zum Durchhalten, sondern ein Anlass für eine Neuvermessung im Sanitätshaus.

Diese Warnzeichen sprechen gegen das Anziehen

Wenn Ihnen morgens eines der folgenden Zeichen auffällt, bleibt der Strumpf zunächst liegen und die Ärztin oder der Arzt wird informiert:

  • Neue oder deutlich stärkere Schmerzen im Bein, besonders in Ruhe oder nachts
  • Taubheit oder Kribbeln, das sich nicht nach wenigen Minuten legt
  • Kalte, blasse oder bläulich verfärbte Zehen, auch nach dem Aufwärmen
  • Offene Stellen, Blasen, nässende oder stark schuppende Haut im Bereich des Strumpfes
  • Plötzliche einseitige Schwellung mit Überwärmung und Rötung
  • Fieber in Verbindung mit einem geröteten, schmerzenden Bein

Bei plötzlicher Luftnot oder starken Brustschmerzen gilt kein Abwarten: Das ist ein Notfall, wählen Sie 112.

Darüber hinaus gibt es Vorerkrankungen, bei denen Kompression grundsätzlich nicht oder nur unter besonderen Bedingungen infrage kommt – etwa eine fortgeschrittene arterielle Durchblutungsstörung der Beine oder eine schwere, nicht ausreichend behandelte Herzschwäche. Ob so etwas vorliegt, prüft die Ärztin vor der Verordnung. Als Angehörige müssen Sie das nicht beurteilen. Sie sollten aber wissen, dass es diese Grenzen gibt – und bei jeder Veränderung am Bein nachfragen, statt die Verordnung von damals einfach fortzuschreiben.

Unterschenkel einer älteren Person mit deutlicher Einschnürung und Rötung oberhalb des Knöchels, der Kompressionsstrumpf ist heruntergerollt
Eine tiefe Furche oberhalb des Knöchels ist kein normaler Abdruck, sondern ein Grund, den Strumpf ärztlich prüfen zu lassen.

Der kurze Check vor dem Anziehen

Machen Sie es sich zur Gewohnheit, das Bein anzuschauen, bevor der Strumpf darüberkommt. Das dauert kaum länger als das Anziehen selbst und ersetzt jedes Bauchgefühl durch eine Beobachtung, die Sie der Ärztin auch beschreiben können.

Vor dem Anziehen: der Blick aufs Bein

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Der häufigste Irrtum: „Ein bisschen drücken muss er doch"

Kompression soll spürbar sein, aber nicht wehtun. Wenn der Strumpf einschneidet, das Bein taub wird oder die Zehen sich verfärben, ist das kein Zeichen von Wirksamkeit, sondern ein Warnsignal. Besonders tückisch sind eingerollte Ränder und Falten: Sie wirken wie ein schmales Gummiband und stauen genau dort, wo der Druck eigentlich abnehmen sollte.

Ebenso verbreitet ist der Griff zur Selbsthilfe: eine Nummer größer kaufen, auf Stützstrümpfe aus der Drogerie ausweichen oder den Strumpf nur halb hochziehen. Alle drei Varianten verändern den Druckverlauf und heben die Wirkung auf. Wenn etwas nicht passt, gehört es zurück ins Sanitätshaus – dafür braucht es keinen neuen Arzttermin, wohl aber bei jeder gesundheitlichen Veränderung ein ärztliches Gespräch.

Ein Beispiel aus dem Pflegealltag

Frau K., 82 Jahre, Pflegegrad 2, trägt seit Jahren Kompressionsstrümpfe. Nach neun Tagen im Krankenhaus kommt sie gut vier Kilogramm leichter nach Hause. Der Strumpf sitzt am Wadenbauch nun locker, rollt oben ein und schneidet unterhalb des Knies ein. Am dritten Tag entdeckt ihre Tochter eine handbreite rote Furche, die auch nach dem Frühstück nicht verschwunden ist.

Die Tochter cremt nicht darüber und macht nicht weiter, sondern lässt den Strumpf an diesem Tag weg, fotografiert die Stelle mit Datum und ruft in der Hausarztpraxis an. Ergebnis: neues Rezept, Neuvermessung im Sanitätshaus, nach gut einer Woche ein passender Strumpf. Die Haut ist nach zwei Wochen abgeheilt. Hätte sie stattdessen „noch ein paar Tage abgewartet", wäre daraus gut möglich eine offene Stelle geworden – mit Wochen an Wundversorgung.

Der Merksatz daraus: Nach jedem Krankenhausaufenthalt und bei jeder deutlichen Gewichtsveränderung gehört der Strumpf auf den Prüfstand. Das ist der eine Termin, den fast alle vergessen.

Wenn der Strumpf pausieren muss

Eine ärztlich angeordnete Pause bedeutet nicht, dass Sie nichts tun können. Im Gegenteil – gerade dann helfen die einfachen Dinge:

  • Beine hochlagern, mehrmals täglich für 20 bis 30 Minuten, möglichst über Herzhöhe
  • Fußwippen und Zehenkreisen im Sitzen; die Muskelpumpe ersetzt keinen Strumpf, unterstützt aber den Rückfluss
  • Haut täglich anschauen und dokumentieren – ein Foto mit Datum sagt in der Praxis mehr als jede Erinnerung
  • Wunden nicht selbst versorgen, sondern dem Pflegedienst oder der Praxis melden
  • Bei trockener, schuppiger Haut rückfettend pflegen, wie es die tägliche Grundpflege und Ganzkörperwäsche zu Hause ohnehin vorsieht

Wer viel liegt, sollte parallel das Thema Druckstellen mitdenken. Wie Sie Dekubitus zu Hause vorbeugen, erklären wir in einem eigenen Ratgeber.

Wer zahlt was: Kranken- oder Pflegekasse?

Kompressionsstrümpfe sind Hilfsmittel der Krankenkasse und werden ärztlich verordnet (§ 33 SGB V). Volljährige Versicherte zahlen dabei die gesetzliche Zuzahlung; wer von der Zuzahlung befreit ist, zahlt nichts. Die Pflegekasse ist dafür nicht zuständig – sie übernimmt mit bis zu 42 Euro im Monat die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch nach § 40 Absatz 2 SGB XI. Dazu gehören genau die Produkte, die rund um den Strumpf gebraucht werden: Einmalhandschuhe, Händedesinfektion, Flächendesinfektion und Bettschutzeinlagen.

Wer die Zuständigkeiten sauber auseinanderhalten will, findet die Abgrenzung im Detail im Beitrag Kranken- oder Pflegekasse: Wer zahlt welche Pflegehilfsmittel?. Und wenn das An- und Ausziehen selbst zum Problem wird, lohnt der Blick in unsere Anleitung zu Kompressionsstrümpfen im Pflegealltag.

Häufige Fragen

Darf man Kompressionsstrümpfe nachts anlassen?
In der Regel werden sie morgens angezogen und abends ausgezogen. Ob im Einzelfall etwas anderes gilt, steht in der ärztlichen Verordnung. Entscheiden Sie das nicht selbst.
Was tun, wenn der Strumpf eine tiefe Furche hinterlässt?
Strumpf weglassen, Stelle fotografieren und die Arztpraxis kontaktieren. Meist passt die Größe nicht mehr und der Strumpf muss neu vermessen werden.
Kann ich statt der verordneten Strümpfe Stützstrümpfe aus der Drogerie nehmen?
Nein. Stützstrümpfe bauen einen anderen, deutlich geringeren Druck auf und ersetzen keine medizinische Kompression.
Wie oft sollten Kompressionsstrümpfe erneuert werden?
Sie verlieren mit der Zeit Spannkraft. Wie oft eine Neuversorgung möglich ist, richtet sich nach der ärztlichen Verordnung. Fragen Sie im Sanitätshaus nach, wenn der Strumpf sich leicht anziehen lässt oder nicht mehr hält.

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Dieser Beitrag ersetzt kein ärztliches Gespräch. Ob und wie Kompression im Einzelfall eingesetzt wird, entscheidet die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt.

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