Alle Artikel

Pflegereform 2026: Was sich für Pflegebedürftige und Angehörige ändert

Was ändert sich mit der Pflegereform 2026? Die Neuerungen zum 1. Januar 2026, was bei den Leistungen bleibt und was ab 2027 geplant ist – verständlich erklärt.

PRPflegeboxEU Redaktion
7. August 20262 Min. Lesezeit
Pflegereform 2026: Was sich für Pflegebedürftige und Angehörige ändert

„Was ändert sich 2026 in der Pflege?" Diese Frage bewegt viele pflegende Familien zum Jahreswechsel. Die kurze Antwort: Zum 1. Januar 2026 sind mehrere Neuerungen in Kraft getreten, die vor allem Abläufe und Entbürokratisierung betreffen. Die Leistungsbeträge selbst bleiben zunächst unverändert. Dieser Ratgeber gibt einen verständlichen Überblick – Stand Anfang 2026.

Auf einen Blick

  • Zum 1. Januar 2026 ist das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) in Kraft getreten.
  • Die Leistungsbeträge bleiben 2026 auf dem Niveau von 2025 – eine weitere Erhöhung ist frühestens für 2028 vorgesehen.
  • Neu geregelt sind unter anderem Abrechnungsfristen, Beratungsbesuche und digitale Pflegeanwendungen.
  • Eine umfassendere Reform der Pflegeversicherung ist für die Folgejahre angekündigt.

Die Leistungsbeträge 2026: alles bleibt beim Alten

Die zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent erhöhten Beträge gelten unverändert im gesamten Jahr 2026. Das betrifft Pflegegeld, Pflegesachleistung, Entlastungsbetrag und die übrigen Leistungen. Eine erneute Anhebung ist erst wieder für 2028 vorgesehen. Einen vollständigen Überblick über die aktuellen Beträge gibt die Pflegeleistungen-Tabelle 2026.

Was sich zum 1. Januar 2026 ändert

Das BEEP-Gesetz bringt vor allem organisatorische Neuerungen. Die wichtigsten Punkte:

  • Flexiblere Verhinderungspflege-Abrechnung: Für die Abrechnung gilt eine klarere Frist – erfasst werden das laufende und das vorherige Kalenderjahr. Wie die Leistung funktioniert, erklärt der Ratgeber zur Verhinderungspflege.
  • Digitale Pflegeanwendungen (DiPA): Das Budget wird aufgeteilt – bis zu 40 Euro monatlich für die Anwendung selbst und zusätzlich bis zu 30 Euro für die begleitende Unterstützung durch einen Pflegedienst.
  • Beratungsbesuche seltener verpflichtend: Der Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist bei den Pflegegraden 2 bis 5 grundsätzlich nur noch alle sechs Monate verpflichtend.
  • Neuer Ausbildungsberuf Pflegefachassistenz: Bundeseinheitlich geregelt mit einer 18-monatigen Ausbildung – ein Schritt gegen den Fachkräftemangel.

Was bleibt: Ihre wichtigsten Ansprüche

Unabhängig von der Reform bleiben die zentralen Leistungen bestehen. Dazu gehören das Pflegegeld, die Pflegesachleistung, der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat sowie die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – die Pflegebox mit bis zu 42 Euro im Monat, schon ab Pflegegrad 1.

Ausblick: die große Reform kommt später

Die Änderungen 2026 sind ein Zwischenschritt. Für die Folgejahre ist eine grundlegendere Reform der Pflegeversicherung angekündigt, die unter anderem Finanzierung, Leistungen und Pflegegrade neu ordnen soll. Konkrete Details stehen noch nicht fest. Wir empfehlen, Ankündigungen abzuwarten und sich bei der eigenen Pflegekasse oder einer Pflegeberatung über den aktuellen Stand zu informieren.

Häufige Fragen zur Pflegereform 2026

Steigt das Pflegegeld 2026? Nein. Die Beträge bleiben 2026 auf dem Niveau von 2025. Die nächste Erhöhung ist frühestens für 2028 vorgesehen.

Was ist das BEEP-Gesetz? Das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege ist zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Es bringt vor allem Vereinfachungen bei Abläufen, Beratungsbesuchen und digitalen Anwendungen.

Kommt noch eine größere Pflegereform? Ja, eine umfassendere Reform ist für die Folgejahre angekündigt. Die konkreten Inhalte sind noch nicht final beschlossen.

Ihre Pflegebox sichern

Was auch immer sich ändert: Ab Pflegegrad 1 steht Ihnen die kostenlose Pflegebox zu – Monat für Monat. Bei Fragen erreichen Sie uns unter info@meine-pflegebox.com. Jetzt Pflegebox beantragen und keinen Monatsanspruch verschenken.

Anspruch prüfen · 1 von 3

Haben Sie einen anerkannten Pflegegrad (1 bis 5)?

Brauchen Sie eine Pflegebox – kostenlos und ohne Vorkasse?

Wir übernehmen den Antrag bei Ihrer Pflegekasse und liefern monatlich bis zu 42 € Pflegehilfsmittel direkt zu Ihnen nach Hause. Jederzeit kündbar, ohne Papierkram.

Teilen Sie diesen Artikel

Weiterlesen