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Übergangspflege im Krankenhaus: Anspruch und Ablauf nach § 39e

Wenn nach der Klinik die Anschlussversorgung noch nicht steht, hilft die Übergangspflege im Krankenhaus. Anspruch, Dauer und Ablauf nach § 39e SGB V erklärt.

PRPflegeboxEU Redaktion
7. August 20263 Min. Lesezeit
Übergangspflege im Krankenhaus: Anspruch und Ablauf nach § 39e

Nach einem Krankenhausaufenthalt ist die Entlassung nicht immer der Moment, in dem zu Hause schon alles bereitsteht. Manchmal fehlt noch der Platz in der Kurzzeitpflege oder der Pflegedienst kann nicht sofort starten. Für genau diese Lücke gibt es die Übergangspflege im Krankenhaus nach § 39e SGB V. Dieser Ratgeber erklärt, was sie leistet, wer Anspruch hat und wie sie abläuft.

Auf einen Blick

  • Die Übergangspflege überbrückt die Zeit nach der Krankenhausbehandlung, wenn die Anschlussversorgung noch nicht organisiert ist.
  • Sie findet im Krankenhaus statt und dauert längstens zehn Tage.
  • Anspruch besteht, wenn häusliche Krankenpflege, Kurzzeitpflege, Reha oder Pflegeleistungen nicht oder nur mit erheblichem Aufwand möglich sind.
  • Die Leistung umfasst unter anderem Grund- und Behandlungspflege, Verpflegung und ein Entlassmanagement.

Was ist die Übergangspflege im Krankenhaus?

Die Übergangspflege nach § 39e SGB V ist eine Leistung der Krankenkasse. Sie greift, wenn ein Mensch nach der eigentlichen Krankenhausbehandlung noch Pflege braucht, aber die passende Anschlussversorgung noch nicht steht. Statt in eine ungewisse Situation entlassen zu werden, kann die Person zunächst weiter im Krankenhaus oder an einem geeigneten Standort versorgt werden.

Ziel ist es, eine Versorgungslücke zu vermeiden – gerade für Menschen, die frisch pflegebedürftig geworden sind und bei denen zu Hause noch nichts vorbereitet ist.

Wer hat Anspruch?

Anspruch besteht im unmittelbaren Anschluss an eine Krankenhausbehandlung, wenn die eigentlich nötigen Leistungen nicht rechtzeitig organisiert werden können. Dazu zählen:

  • häusliche Krankenpflege durch einen Pflegedienst,
  • Kurzzeitpflege in einer Einrichtung,
  • medizinische Rehabilitation,
  • Pflegeleistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI).

Lassen sich diese Leistungen nicht oder nur mit erheblichem Aufwand sicherstellen, kommt die Übergangspflege infrage. Das Krankenhaus muss das Vorliegen der Voraussetzungen nachvollziehbar dokumentieren.

Wie lange dauert die Übergangspflege?

Die Übergangspflege ist bewusst kurz angelegt: Sie wird für längstens zehn Tage gewährt. Sie ist damit eine echte Überbrückung, keine Dauerlösung. In dieser Zeit soll die weitere Versorgung organisiert werden – etwa der Start eines Pflegedienstes oder ein Platz in der Kurzzeitpflege.

Was ist enthalten?

Die Übergangspflege umfasst ein rundes Paket:

  • Grund- und Behandlungspflege,
  • Aktivierung der oder des Versicherten,
  • Unterkunft und Verpflegung,
  • Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln,
  • ein Entlassmanagement zur Organisation der Anschlussversorgung,
  • die im Einzelfall nötige ärztliche Behandlung.

Für die medizinische Versorgung zu Hause im Anschluss ist oft die häusliche Krankenpflege wichtig – wie sie funktioniert, erklärt der Beitrag zur häuslichen Krankenpflege.

Nutzen Sie die Zeit in der Klinik auch für den Pflegegrad-Antrag: Dort gilt die verkürzte Begutachtungsfrist von fünf Arbeitstagen, wie der Beitrag zur Pflegegrad-Schnelleinstufung im Krankenhaus erklärt.

So geht es danach weiter

Die Übergangspflege verschafft Zeit – nutzen Sie sie. Klären Sie in diesen Tagen die dauerhafte Versorgung: einen Pflegegrad beantragen, einen Pflegedienst auswählen und die Wohnung vorbereiten. Der Ratgeber Pflegegrad beantragen und der Beitrag häusliche Pflege organisieren helfen dabei Schritt für Schritt.

Häufige Fragen zur Übergangspflege

Was ist die Übergangspflege im Krankenhaus? Eine Leistung der Krankenkasse nach § 39e SGB V, die die Zeit nach der Krankenhausbehandlung überbrückt, wenn die Anschlussversorgung noch nicht organisiert werden kann.

Wie lange dauert die Übergangspflege? Sie wird für längstens zehn Tage im Anschluss an die Krankenhausbehandlung gewährt.

Wer stellt den Antrag? Das Krankenhaus prüft und dokumentiert die Voraussetzungen. Sprechen Sie den Sozialdienst der Klinik frühzeitig an.

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