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Private Pflegeversicherung: Wer sie braucht und was sie leistet

Wer privat krankenversichert ist, muss eine private Pflegepflichtversicherung abschließen. Warum ihre Leistungen den gesetzlichen gleichwertig sind, wie die Kostenerstattung funktioniert, was MEDICPROOF prüft und welche Rechte § 110 SGB XI Ihnen gibt.

PRPflegeboxEU Redaktion
23. August 20267 Min. Lesezeit
Private Pflegeversicherung: Wer sie braucht und was sie leistet

Wer privat krankenversichert ist, hat automatisch auch eine private Pflegeversicherung – ob gewollt oder nicht. Korrekt heißt sie private Pflegepflichtversicherung, kurz PPV. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und hat mit einer freiwilligen Zusatzversicherung nichts zu tun.

Vielen Familien fällt das erst auf, wenn Pflege plötzlich zum Thema wird. Ein typischer Fall: Der Vater ist 78, seit seiner Selbstständigkeit privat versichert, nach einem Schlaganfall braucht er dauerhaft Hilfe. Sofort steht die Sorge im Raum, ob die private Versicherung überhaupt so viel zahlt wie eine gesetzliche Pflegekasse. Die Antwort vorweg: Ja – der Gesetzgeber hat das ausdrücklich so festgelegt.

Dieser Ratgeber erklärt, wer die PPV abschließen muss, welche Leistungen sie bietet, warum das Geld anders fließt als bei gesetzlich Versicherten und welche Rechte Sie gegenüber Ihrem Versicherer haben – Rechte, von denen die wenigsten wissen.

Erst die Abgrenzung: Pflichtversicherung ist nicht Zusatzversicherung

Der Begriff „private Pflegeversicherung" wird für zwei völlig verschiedene Dinge benutzt. Daraus entstehen die meisten Missverständnisse.

Die private Pflegepflichtversicherung (PPV) ist die Grundabsicherung für privat Krankenversicherte. Sie ist Pflicht, gesetzlich geregelt und entspricht in ihren Leistungen der sozialen Pflegeversicherung.

Die Pflegezusatzversicherung ist dagegen freiwillig. Sie wird zusätzlich abgeschlossen – von gesetzlich wie von privat Versicherten – und soll die Pflegelücke schließen, also den Teil der Kosten, den die Grundabsicherung nicht deckt.

Kurz gesagt: Die PPV ersetzt die gesetzliche Pflegekasse, die Zusatzversicherung ergänzt sie. Wer eine PPV hat, ist damit nicht zusätzlich abgesichert – auch privat Versicherte tragen einen Eigenanteil.

Was heißt das für Sie: Sind Sie privat krankenversichert, haben Sie die PPV längst. Ob Sie darüber hinaus vorsorgen, ist eine davon getrennte Entscheidung.

Wer die private Pflegepflichtversicherung abschließen muss

In Deutschland gilt der Grundsatz, dass die Pflegeversicherung der Krankenversicherung folgt. Wie das System insgesamt aufgebaut ist, erklärt der Ratgeber Was ist die Pflegeversicherung?. Für privat Versicherte heißt das konkret: Wer bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen mit Anspruch auf allgemeine Krankenhausleistungen versichert ist, muss dort auch einen Pflegeversicherungsvertrag abschließen und aufrechterhalten.

Das betrifft neben klassisch Privatversicherten auch Beihilfeberechtigte, Heilfürsorgeberechtigte sowie Mitglieder der Postbeamtenkrankenkasse und der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten.

Ein Detail, das kaum jemand kennt: Sie müssen die PPV nicht zwingend bei Ihrem Krankenversicherer abschließen. § 23 Abs. 2 SGB XI erlaubt ausdrücklich ein anderes Versicherungsunternehmen. Dieses Wahlrecht gilt allerdings nur sechs Monate ab Eintritt der Versicherungspflicht.

Die Leistungen sind gleichwertig – und das ist keine Kulanz

Die häufigste Sorge von Angehörigen lautet: Bekommt mein privat versicherter Vater weniger als jemand in der gesetzlichen Kasse? Nein. Das Gesetz schreibt Gleichwertigkeit vor.

Das „Vierte Kapitel" ist der Leistungsteil des SGB XI. Es umfasst Pflegegeld, Pflegesachleistung, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Tages- und Nachtpflege, den Entlastungsbetrag und die Pflegehilfsmittel. Alle Beträge sind identisch mit denen der gesetzlichen Pflegeversicherung – nachzulesen in der Übersicht der Pflegeleistungen 2026.

Auch die Voraussetzung ist dieselbe: Es braucht einen anerkannten Pflegegrad. Wann jemand als pflegebedürftig gilt, richtet sich nach § 14 SGB XI – für privat wie gesetzlich Versicherte gleichermaßen.

Kostenerstattung statt Sachleistung: der Unterschied im Alltag

Der eine echte Unterschied steckt im letzten Satz des Gesetzeszitats: An die Stelle der Sachleistung tritt die Kostenerstattung. Praktisch bedeutet das ein anderes Verfahren, nicht einen kleineren Anspruch.

Wichtig ist die Unterscheidung, die viele Ratgeber übergehen:

  • Geldleistungen wie das Pflegegeld laufen in der PPV genauso wie in der gesetzlichen Pflegeversicherung – als monatliche Überweisung. Hier ändert sich nichts.
  • Sachleistungen wie der ambulante Pflegedienst oder Pflegehilfsmittel werden nicht direkt zwischen Leistungserbringer und Kasse abgerechnet. Sie erhalten die Rechnung, gehen in Vorleistung und reichen den Beleg bei Ihrer privaten Pflegeversicherung ein.

Was heißt das für Sie: Legen Sie von Beginn an einen Ordner für Pflegebelege an. Der Anspruch ist gleich groß – aber er wird nur ausgezahlt, wenn Belege vorliegen.

Frau sortiert am Schreibtisch Unterlagen ihrer privaten Pflegeversicherung

Beihilfeberechtigte: zwei Kostenträger, ein Anspruch

Für Beamtinnen, Beamte, Pensionäre und ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen greift § 23 Abs. 3 SGB XI: Sie schließen eine anteilige beihilfekonforme Versicherung ab. Beihilfe und private Restversicherung ergeben zusammen den vollen Schutz.

Wie sich das aufteilt, zeigt eine Beispielrechnung am Pflegehilfsmittel-Anspruch von 42 Euro im Monat, bei einem Bemessungssatz von 70 Prozent:

  • Beihilfestelle: 70 Prozent von 42 Euro = 29,40 Euro
  • Private Restpflegeversicherung: 30 Prozent von 42 Euro = 12,60 Euro
  • Zusammen: 42,00 Euro – also exakt der volle gesetzliche Anspruch

Über ein Jahr sind das 504 Euro. Dieser Betrag verfällt vollständig, wenn niemand die Belege einreicht. Wie die Versorgung im Detail abläuft, beschreibt der Ratgeber zur Pflegebox für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte.

Leistungen beantragen: MEDICPROOF statt Medizinischer Dienst

Bei gesetzlich Versicherten begutachtet der Medizinische Dienst. Bei privat Versicherten übernimmt das MEDICPROOF, der medizinische Dienst der privaten Versicherer. Dort arbeiten freiberufliche Ärztinnen, Ärzte und Pflegefachkräfte, die jährlich mehr als 200.000 Begutachtungen durchführen.

Entscheidend ist: Die Maßstäbe sind gesetzlich vorgegeben. Nach § 23 Abs. 6 SGB XI müssen private Versicherer für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit und die Zuordnung zum Pflegegrad dieselben Maßstäbe anlegen wie die soziale Pflegeversicherung. Ein anderer Gutachterdienst bedeutet also kein anderes Ergebnis. Wie Sie sich auf den Termin vorbereiten, beschreibt der Ratgeber Pflegegrad beantragen.

Was Ihr Versicherer nicht darf: Ihre Rechte aus § 110 SGB XI

Weil die PPV Pflicht ist, hat der Gesetzgeber die Versicherer eng gebunden. § 110 SGB XI enthält Schutzrechte, die in der privaten Krankenversicherung sonst unüblich sind:

  • Kontrahierungszwang. Der Versicherer muss den Vertrag auf Antrag abschließen. Eine Ablehnung ist nicht zulässig.
  • Kein Ausschluss von Vorerkrankungen – und ausdrücklich auch kein Ausschluss bereits pflegebedürftiger Personen.
  • Keine Staffelung der Prämien nach Geschlecht und Gesundheitszustand. Risikozuschläge wegen Diagnosen gibt es hier nicht.
  • Beitragsdeckel. Die Prämie darf den Höchstbeitrag der sozialen Pflegeversicherung nicht übersteigen. Für Verträge, die nach Inkrafttreten des Gesetzes geschlossen wurden, gilt das ab einer Vorversicherungszeit von fünf Jahren.
  • Kinder sind beitragsfrei mitversichert – unter denselben Voraussetzungen wie in der gesetzlichen Familienversicherung.
  • Ehegatten und Lebenspartner ohne nennenswertes eigenes Einkommen zahlen zusammen höchstens 150 Prozent des Höchstbeitrags.
  • Keine längeren Wartezeiten als gesetzlich. Es bleibt bei zwei Versicherungsjahren innerhalb der letzten zehn Jahre vor Antragstellung.
  • Akteneinsicht. Sie dürfen das Gutachten einsehen, und der Versicherer muss Sie auf dieses Recht hinweisen, wenn er das Prüfergebnis mitteilt.

Der letzte Punkt ist der praktisch wertvollste. Wenn ein Pflegegrad niedriger ausfällt als erwartet, sollten Sie das Gutachten anfordern, bevor Sie widersprechen. Ohne den Text argumentiert man ins Leere. Wie sich der Beitrag zur Pflegeversicherung grundsätzlich zusammensetzt, erklärt der Ratgeber zum Beitrag der Pflegeversicherung.

Die 42 Euro für Pflegehilfsmittel gelten auch für privat Versicherte

Nach § 40 Abs. 2 SGB XI übernimmt die Pflegeversicherung monatlich bis zu 42 Euro für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel – Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel, Schutzschürzen und Ähnliches. Über die Gleichwertigkeitsregel des § 23 SGB XI gilt dieser Anspruch unverändert in der PPV.

Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad von 1 bis 5 und die Versorgung zu Hause. Bereits Pflegegrad 1 genügt, obwohl dieser Grad weder Pflegegeld noch Pflegesachleistungen auslöst. Was genau dazugehört, steht in der Übersicht zur Pflegehilfsmittel-Pauschale von 42 Euro.

Der Unterschied liegt wieder nur im Weg: Privat Versicherte beschaffen die Hilfsmittel, sammeln die Rechnungen und lassen sich den Betrag erstatten.

Drei Fehler, die in der Praxis am meisten Geld kosten

Aus der Erfahrung eines ambulanten Pflegedienstes tauchen bei privat versicherten Klientinnen und Klienten immer wieder dieselben drei Punkte auf.

Erstens: zu spät mit dem Sammeln anfangen. Wer erst nach einem halben Jahr merkt, dass Belege nötig sind, hat den Anspruch der zurückliegenden Monate meist verschenkt. Der Pflegehilfsmittel-Betrag ist ein Monatsbudget und wird nicht angespart.

Zweitens: als Beihilfeberechtigter nur bei einer Stelle einreichen. Beihilfestelle und private Restversicherung sind zwei getrennte Kostenträger. Wer nur die Beihilfe bedient, bekommt bei einem Bemessungssatz von 70 Prozent eben nur 29,40 statt 42 Euro im Monat.

Drittens: bei einem Wechsel die Vorversicherungszeit vergessen. Wer aus der privaten in die soziale Pflegeversicherung wechselt, bekommt die dort ununterbrochen zurückgelegte Versicherungszeit auf die Wartezeit angerechnet. Das ist gesetzlich geregelt und muss nicht erkämpft werden – aber es hilft, es zu wissen und im Zweifel anzusprechen.

Häufige Fragen zur privaten Pflegeversicherung

Ist die private Pflegeversicherung Pflicht?
Ja. Wer privat krankenversichert ist, muss nach § 23 SGB XI eine private Pflegepflichtversicherung abschließen und aufrechterhalten. Eine Wahl gibt es nur beim Versicherungsunternehmen, nicht beim Ob.
Zahlt die private Pflegeversicherung weniger als die gesetzliche?
Nein. Die Vertragsleistungen müssen nach Art und Umfang den Leistungen des SGB XI gleichwertig sein. Pflegegeld, Pflegesachleistung und Pflegehilfsmittel liegen betragsmäßig auf demselben Niveau.
Was ist der Unterschied zur Pflegezusatzversicherung?
Die private Pflegepflichtversicherung ist die gesetzlich vorgeschriebene Grundabsicherung für privat Krankenversicherte. Die Pflegezusatzversicherung ist freiwillig und soll zusätzlich einen Teil der Pflegelücke schließen.
Wer stellt bei privat Versicherten den Pflegegrad fest?
Die Begutachtung übernimmt MEDICPROOF, der medizinische Dienst der privaten Versicherer. Die Maßstäbe für Pflegebedürftigkeit und Pflegegrad sind gesetzlich dieselben wie in der sozialen Pflegeversicherung.
Bekomme ich als privat Versicherter die Pflegehilfsmittel-Pauschale?
Ja. Bei anerkanntem Pflegegrad 1 bis 5 und Versorgung zu Hause stehen Ihnen bis zu 42 Euro im Monat zu. Der Weg führt über die Kostenerstattung: beschaffen, Belege sammeln, einreichen.
Darf mein Versicherer mich wegen Vorerkrankungen ablehnen?
Nein. § 110 SGB XI schreibt einen Kontrahierungszwang vor und verbietet den Ausschluss von Vorerkrankungen sowie Prämienstaffelungen nach Gesundheitszustand.

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