Ein Sturz, ein Schlaganfall, eine schwere Erkrankung – und plötzlich steht fest: Der Angehörige kommt nicht mehr so nach Hause, wie er gegangen ist. Für Familien ist das oft ein Schock, verbunden mit vielen Fragen auf einmal. Dieser Ratgeber gibt Ihnen eine klare Reihenfolge für die ersten Schritte, damit die Versorgung gelingt.
Auf einen Blick
- Das Krankenhaus muss ein Entlassmanagement anbieten – nutzen Sie den Sozialdienst frühzeitig.
- Stellen Sie so schnell wie möglich einen Antrag auf einen Pflegegrad – noch während des Klinikaufenthalts gilt die verkürzte Begutachtungsfrist von fünf Arbeitstagen.
- Für die Übergangszeit gibt es Übergangs- und Kurzzeitpflege sowie häusliche Krankenpflege.
- Bereiten Sie die Wohnung und die Formalitäten vor, damit der Start zu Hause klappt.
Schritt 1: Das Entlassmanagement nutzen
Jedes Krankenhaus ist verpflichtet, den Übergang nach der Entlassung zu organisieren – das sogenannte Entlassmanagement. Wenden Sie sich früh an den Sozialdienst der Klinik. Er hilft dabei, Anschlussversorgung, Hilfsmittel und erste Anträge auf den Weg zu bringen. Je früher Sie das Gespräch suchen, desto besser lässt sich der Übergang planen.
Steht die Anschlussversorgung noch nicht, kann die Übergangspflege im Krankenhaus die ersten bis zu zehn Tage überbrücken.
Schritt 2: Pflegegrad beantragen
Ein anerkannter Pflegegrad ist der Schlüssel zu fast allen Leistungen. Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich – ein Anruf bei der Pflegekasse genügt für den Start; das Datum des Antrags zählt. Wie das Verfahren abläuft, erklärt der Ratgeber Pflegegrad beantragen. Was Pflegebedürftigkeit überhaupt bedeutet, lesen Sie im Beitrag Wann gilt man als pflegebedürftig?.
Solange Ihr Angehöriger noch in der Klinik ist, muss der Medizinische Dienst innerhalb von fünf Arbeitstagen begutachten statt der sonst üblichen 25. Was diese Pflegegrad-Schnelleinstufung im Krankenhaus voraussetzt, lesen Sie im eigenen Ratgeber dazu.
Schritt 3: Die Versorgung für die Übergangszeit sichern
Bis zu Hause alles läuft, helfen mehrere Leistungen:
- Häusliche Krankenpflege: Der Arzt kann Behandlungspflege verordnen, die ein Pflegedienst übernimmt – etwa für Verbände oder Medikamente.
- Kurzzeitpflege: Ist die Versorgung zu Hause noch nicht möglich, überbrückt die Kurzzeitpflege in einer Einrichtung.
- Pflegegeld während des Aufenthalts: Wie sich ein Klinikaufenthalt auf das Pflegegeld auswirkt, erklärt der Beitrag zum Pflegegeld bei Krankenhausaufenthalt.
Schritt 4: Die Wohnung vorbereiten
Damit die Rückkehr sicher gelingt, sollten Sie das Zuhause anpassen: Stolperfallen entfernen, gute Beleuchtung, Haltegriffe im Bad, bei Bedarf ein Pflegebett. Welche Hilfsmittel das erleichtern und wie die Versorgung insgesamt aufgesetzt wird, zeigt der Ratgeber häusliche Pflege organisieren. Nach bestimmten Ereignissen wie einem Oberschenkelhalsbruch ist besondere Sorgfalt gefragt.
Schritt 5: Die Formalitäten klären
Denken Sie früh an rechtliche Dinge: Ohne Vollmacht dürfen Sie vieles nicht für Ihren Angehörigen regeln. Der Ratgeber zur Vorsorge- und Generalvollmacht erklärt, worauf es ankommt. Klären Sie außerdem den Anspruch auf die Pflegebox – ab Pflegegrad 1.
Häufige Fragen
Was ist das Erste, das ich tun sollte? Sprechen Sie den Sozialdienst des Krankenhauses an und stellen Sie so früh wie möglich einen Antrag auf einen Pflegegrad. Beides bringt die Versorgung ins Rollen.
Wer hilft mir bei der Organisation? Das Entlassmanagement des Krankenhauses, die Pflegekasse und eine unabhängige Pflegeberatung unterstützen Sie kostenlos.
Was, wenn zu Hause noch nichts vorbereitet ist? Dann helfen Übergangspflege im Krankenhaus, Kurzzeitpflege und häusliche Krankenpflege, die Zeit zu überbrücken.
Ihre Pflegebox sichern
Sobald ein Pflegegrad anerkannt ist, steht Ihnen ab Pflegegrad 1 die kostenlose Pflegebox zu – ein wichtiger Baustein für den Start zu Hause. Bei Fragen erreichen Sie uns unter info@meine-pflegebox.com. Jetzt Pflegebox beantragen und keinen Monatsanspruch verschenken.
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