Pflegestufe 3 gibt es heute nicht mehr
Wer heute nach „Pflegestufe 3" sucht, stößt auf einen Begriff aus der Vergangenheit. Zum 1. Januar 2017 wurden die drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt. Seitdem entscheidet nicht mehr der reine Zeitaufwand über die Einstufung, sondern wie selbstständig ein Mensch seinen Alltag noch bewältigt. Dieser Ratgeber erklärt, was aus der alten Pflegestufe 3 geworden ist und welche Leistungen heute gelten. Alle Beträge geben den Stand 2026 wieder.
Was aus Pflegestufe 3 wurde
Die frühere Pflegestufe 3 war die höchste reguläre Stufe und stand für Schwerstpflegebedürftigkeit. Bei der Umstellung 2017 wurden alle Betroffenen automatisch in einen Pflegegrad übergeleitet – ohne neuen Antrag und mit Bestandsschutz. Dabei galt eine einfache Regel:
- Pflegestufe 3 ohne eingeschränkte Alltagskompetenz wurde zu Pflegegrad 4.
- Pflegestufe 3 mit eingeschränkter Alltagskompetenz (etwa bei Demenz) wurde zu Pflegegrad 5.
- Härtefälle der Pflegestufe 3 wurden ebenfalls dem Pflegegrad 5 zugeordnet.
Wer damals eingestuft wurde, behält seinen übergeleiteten Pflegegrad. Eine erneute Begutachtung war dafür nicht nötig.
„Ich meine einen mittleren Pflegegrad" – dann ist es Pflegegrad 3
Viele verwenden „Pflegestufe 3" heute umgangssprachlich für einen mittleren Unterstützungsbedarf. In der aktuellen Systematik ist das der Pflegegrad 3 – eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, bei der im Alltag regelmäßig Hilfe nötig ist. Welche Voraussetzungen und Punkte dafür gelten, erklärt ausführlich unser Ratgeber zu den Voraussetzungen bei Pflegegrad 3.
Welche Leistungen es heute gibt
Damit Sie eine Orientierung haben, hier die monatlichen Geldleistungen der beiden Pflegegrade, in die die alte Pflegestufe 3 übergeleitet wurde (Stand 2026):
- Pflegegrad 4: 800 Euro Pflegegeld oder bis zu 1.859 Euro Pflegesachleistung
- Pflegegrad 5: 990 Euro Pflegegeld oder bis zu 2.299 Euro Pflegesachleistung
Zum Vergleich der mittlere Pflegegrad 3: 599 Euro Pflegegeld oder bis zu 1.497 Euro Pflegesachleistung. Hinzu kommen in allen Pflegegraden der Entlastungsbetrag von 131 Euro und bis zu 42 Euro im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Wie hoch das Pflegegeld je Pflegegrad genau ausfällt, zeigt der Ratgeber zur Höhe des Pflegegeldes.
Ein ähnlicher Fall: Pflegestufe 4
Auch der Begriff „Pflegestufe 4" taucht in Suchanfragen auf, obwohl es ihn historisch nie gab. Was dahintersteckt und wie viel Geld bei Pflegegrad 4 fließt, lesen Sie im Ratgeber zu Pflegestufe 4 und dem heutigen Pflegegrad.
Häufige Fragen
Was ist Pflegestufe 3 heute? Die frühere Pflegestufe 3 wurde 2017 zu Pflegegrad 4 übergeleitet, bei zusätzlicher eingeschränkter Alltagskompetenz zu Pflegegrad 5.
Muss ich einen neuen Antrag stellen, wenn ich früher Pflegestufe 3 hatte? Nein. Die Überleitung in den Pflegegrad erfolgte automatisch und mit Bestandsschutz. Ihr übergeleiteter Pflegegrad bleibt erhalten.
Wie viel Geld gab es bei Pflegestufe 3? Da es die Pflegestufe 3 nicht mehr gibt, gelten heute die Beträge des jeweiligen Pflegegrades – bei Pflegegrad 4 zum Beispiel 800 Euro Pflegegeld im Monat.
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Ob Pflegegrad 3, 4 oder 5: Die bis zu 42 Euro im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch stehen Ihnen in häuslicher Pflege zu. Bei Fragen erreichen Sie uns unter info@meine-pflegebox.com.
Quelle
Überleitung der Pflegestufen in Pflegegrade (Pflegestärkungsgesetz II): § 140 SGB XI – gesetze-im-internet.de. Angaben Stand 2026; die aktuellen Beträge bestätigt Ihre Pflegekasse.
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