Pflegestufe 3 gibt es heute nicht mehr
Wer heute nach „Pflegestufe 3" sucht, stößt auf einen Begriff aus der Vergangenheit. Zum 1. Januar 2017 wurden die drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt. Seitdem entscheidet nicht mehr der reine Zeitaufwand über die Einstufung, sondern wie selbstständig ein Mensch seinen Alltag noch bewältigt. Dieser Ratgeber erklärt, was aus der alten Pflegestufe 3 geworden ist, wie die Überleitung ablief und welche Leistungen heute gelten. Alle Beträge geben den Stand 2026 wieder.
Warum es die Pflegestufen nicht mehr gibt
Bis Ende 2016 richtete sich die Einstufung nach dem Zeitaufwand, den ein Mensch für Körperpflege, Ernährung und Mobilität benötigte – gemessen in Minuten pro Tag. Dieses System benachteiligte vor allem Menschen mit Demenz: Sie brauchen oft keine körperliche Hilfe im engeren Sinn, wohl aber Anleitung, Beaufsichtigung und Struktur. Diese Bedarfe fielen im alten Minuten-Denken durch das Raster.
Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz wurde deshalb zum 1. Januar 2017 ein neues Verständnis von Pflegebedürftigkeit eingeführt. Seitdem lautet die zentrale Frage nicht mehr „Wie viele Minuten Hilfe?", sondern „Wie selbstständig ist der Mensch noch?". Körperliche und geistige Einschränkungen werden gleichermaßen berücksichtigt. Aus drei Pflegestufen wurden fünf Pflegegrade – mit dem Ziel, den Hilfebedarf feiner und gerechter abzubilden.
Was aus Pflegestufe 3 wurde
Die frühere Pflegestufe 3 war die höchste reguläre Stufe und stand für Schwerstpflegebedürftigkeit. Bei der Umstellung 2017 wurden alle Betroffenen automatisch in einen Pflegegrad übergeleitet – ohne neuen Antrag und mit Bestandsschutz. Dabei galt eine einfache Regel:
- Pflegestufe 3 ohne eingeschränkte Alltagskompetenz wurde zu Pflegegrad 4.
- Pflegestufe 3 mit eingeschränkter Alltagskompetenz (etwa bei Demenz) wurde zu Pflegegrad 5.
- Härtefälle der Pflegestufe 3 wurden ebenfalls dem Pflegegrad 5 zugeordnet.
Der Gesetzgeber hat dabei bewusst „doppelt" übergeleitet: Wer eine körperliche Pflegestufe hatte, kam einen Grad höher, wer zusätzlich eine geistige Einschränkung hatte, sogar zwei Grade höher. Niemand wurde dadurch schlechter gestellt. Wer damals eingestuft wurde, behält seinen übergeleiteten Pflegegrad bis heute. Eine erneute Begutachtung war dafür nicht nötig und findet auch nicht rückwirkend statt.
„Ich meine einen mittleren Pflegegrad" – dann ist es Pflegegrad 3
Viele verwenden „Pflegestufe 3" heute umgangssprachlich für einen mittleren Unterstützungsbedarf. In der aktuellen Systematik ist das der Pflegegrad 3 – eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, bei der im Alltag regelmäßig Hilfe nötig ist. Welche Voraussetzungen und Punkte dafür gelten, erklärt ausführlich unser Ratgeber zu den Voraussetzungen bei Pflegegrad 3.
Wie die Einstufung heute funktioniert
Über den Pflegegrad entscheidet heute ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (bei gesetzlich Versicherten) oder von Medicproof (bei privat Versicherten). Grundlage ist das sogenannte Neue Begutachtungsassessment. Dabei wird die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen geprüft und mit Punkten bewertet: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen sowie Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.
Aus den gewichteten Punkten ergibt sich der Pflegegrad. Für die Einordnung der früheren Pflegestufe 3 sind vor allem die oberen Werte relevant:
- Pflegegrad 4 (schwerste Beeinträchtigung): 70 bis unter 90 Punkte
- Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die Versorgung): 90 bis 100 Punkte
Zum Vergleich beginnt der mittlere Pflegegrad 3 bei 47,5 Punkten. Wer glaubt, dass der Hilfebedarf über die Zeit gestiegen ist, kann jederzeit einen Antrag auf Höherstufung stellen. Wie ein solcher Antrag und die Begutachtung ablaufen, lesen Sie im Ratgeber Pflegegrad beantragen.
Ein praktischer Rat für Angehörige: Führen Sie vor dem Begutachtungstermin über ein bis zwei Wochen ein Pflegetagebuch. Notieren Sie darin ganz konkret, bei welchen Verrichtungen Sie wie oft und wie lange helfen – vom morgendlichen Waschen über das Anreichen der Mahlzeiten bis zum nächtlichen Aufstehen. Gerade bei Menschen mit Demenz wird der tatsächliche Aufwand im kurzen Gespräch mit dem Gutachter oft unterschätzt, weil sich Betroffene im Termin zusammenreißen. Eine schriftliche Übersicht macht den Alltag nachvollziehbar. Eine fertige Vorlage und Hinweise finden Sie im Ratgeber zum Pflegetagebuch für die Begutachtung.
Welche Leistungen es heute gibt
Damit Sie eine Orientierung haben, hier die monatlichen Geldleistungen der beiden Pflegegrade, in die die alte Pflegestufe 3 übergeleitet wurde (Stand 2026):
| Leistung (monatlich) | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
|---|---|---|
| Pflegegeld | 800 Euro | 990 Euro |
| Pflegesachleistung (Pflegedienst) | bis 1.859 Euro | bis 2.299 Euro |
| Entlastungsbetrag | 131 Euro | 131 Euro |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | bis 42 Euro | bis 42 Euro |
Zum Vergleich der mittlere Pflegegrad 3: 599 Euro Pflegegeld oder bis zu 1.497 Euro Pflegesachleistung. Details zu den einzelnen Grade finden Sie in den Ratgebern zu den Leistungen bei Pflegegrad 4 und den Leistungen bei Pflegegrad 5. Wie hoch das Pflegegeld je Pflegegrad genau ausfällt und wie die Auszahlung läuft, erklärt der Ratgeber zur Höhe des Pflegegeldes.
Neben diesen laufenden Leistungen stehen ab Pflegegrad 2 weitere Budgets zur Verfügung, etwa der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat und seit Juli 2025 ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Wer sich für eine Kombination aus Pflegegeld und Pflegedienst entscheidet, kann beide Leistungen anteilig nutzen – die genaue Aufteilung stimmt die Pflegekasse ab.
Ein ähnlicher Fall: Pflegestufe 4
Auch der Begriff „Pflegestufe 4" taucht in Suchanfragen auf, obwohl es ihn historisch nie gab. Was dahintersteckt und wie viel Geld bei Pflegegrad 4 fließt, lesen Sie im Ratgeber zu Pflegestufe 4 und dem heutigen Pflegegrad.
Häufige Fragen zur Pflegestufe 3
Was ist Pflegestufe 3 heute?
Muss ich einen neuen Antrag stellen, wenn ich früher Pflegestufe 3 hatte?
Wie viel Geld gibt es heute statt Pflegestufe 3?
Kann ich von Pflegegrad 3 in einen höheren Grad wechseln?
Was bedeutet ein Härtefall?
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Quelle
Überleitung der Pflegestufen in Pflegegrade (Pflegestärkungsgesetz II): § 140 SGB XI – gesetze-im-internet.de. Punktbereiche der Pflegegrade: § 15 SGB XI – gesetze-im-internet.de. Angaben Stand 2026; die aktuellen Beträge bestätigt Ihre Pflegekasse.
Warum es die alten Pflegestufen heute nicht mehr gibt und wie sie in Pflegegrade überführt wurden, erklärt der Überblick zur Pflegestufe.
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