Was die Pflegebox ist – und warum sie so vielen zusteht
Die Pflegebox ist eine monatliche Lieferung mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch – Einmalhandschuhe, Desinfektion, Bettschutz und Ähnliches –, die die Pflegekasse bis zu einem festen Betrag vollständig bezahlt. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad hat, bekommt diese Produkte, ohne einen Cent dazuzuzahlen. Trotzdem lassen viele Familien dieses Geld ungenutzt liegen, weil sie den Anspruch nicht kennen oder ihn für komplizierter halten, als er ist.
Dieser Ratgeber bündelt alles Wichtige an einer Stelle: was in der Box steckt, wer Anspruch hat, was sie kostet und wie Sie sie beantragen. An jeder Station verweisen wir auf den passenden vertiefenden Artikel, damit Sie schnell dort landen, wo Ihre konkrete Frage genau beantwortet wird.
Wer Anspruch hat: ein Pflegegrad genügt
Für die Pflegebox brauchen Sie zwei Dinge: einen anerkannten Pflegegrad zwischen 1 und 5 und eine Versorgung im häuslichen Umfeld. „Zu Hause" meint dabei mehr als die eigene Wohnung – auch die Pflege bei Angehörigen oder in einer Pflege-Wohngemeinschaft zählt dazu, und es spielt keine Rolle, ob zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst mithilft. Schon ab Pflegegrad 1 steht Ihnen die Box zu; Sie müssen also nicht auf einen höheren Pflegegrad warten.
Wichtig ist die Grenze zur vollstationären Versorgung: Wer dauerhaft im Pflegeheim lebt, hat diesen Anspruch nicht, weil die Einrichtung die Hilfsmittel stellt. Für den häuslichen Bereich gilt der Anspruch dagegen unabhängig von der Kasse – gesetzlich wie privat Versicherte sind erfasst, auch Privatversicherte und Beihilfeberechtigte.
Was in der Pflegebox steckt
Pflegehilfsmittel teilen sich in zwei Gruppen. In der Pflegebox landen ausschließlich die zum Verbrauch bestimmten Produkte – also alles, was aufgebraucht wird. Typisch sind Einmalhandschuhe, Hände- und Flächendesinfektion, Bettschutzeinlagen, Einmalwaschlappen, Mund-Nasen-Schutz beziehungsweise FFP2-Masken, Schutzschürzen und Fingerlinge. Die zweite Gruppe, die technischen Pflegehilfsmittel wie Pflegebett oder Hausnotruf, wird nicht über die Box, sondern meist leihweise gestellt.
Nicht alles, was man vermutet, gehört hinein: Aufsaugende Inkontinenzprodukte wie Windeln laufen in der Regel über ein Rezept und die Krankenkasse, nicht über die 42-Euro-Box. Welche Produkte genau vorgesehen sind, zeigt die vollständige Pflegehilfsmittel-Liste. Und weil kein Haushalt gleich ist, lässt sich die Box individuell zusammenstellen – auch die häufige Frage, ob Cremes enthalten sind, klärt sich dort.
Was kostet die Pflegebox? Für Berechtigte nichts
Für anspruchsberechtigte Personen ist die Pflegebox kostenlos. Sie treten die Kostenübernahme an den Anbieter ab, und dieser rechnet direkt mit der Pflegekasse ab – Sie müssen also nichts auslegen und nichts einreichen. Die 42 Euro sind dabei eine Obergrenze pro Monat: Bleibt Ihr Bedarf darunter, zahlen Sie nichts; wählen Sie bewusst hochwertigere oder mehr Produkte, tragen Sie nur die Differenz.
Ein Punkt wird oft übersehen: Der Betrag ist monatlich gedacht und verfällt in der Regel, wenn er nicht genutzt wird – ansparen aufs Jahr lässt er sich normalerweise nicht. Wer die kostenlosen Pflegehilfsmittel zum Verbrauch also laufend bezieht, holt am meisten heraus. Wie Sie die 42-Euro-Pauschale richtig ausschöpfen, und warum die Box zusätzlich zum Pflegegeld zusteht, lesen Sie in den vertiefenden Ratgebern.
So beantragen Sie die Pflegebox – Schritt für Schritt
Der Weg zur Box ist kürzer, als viele denken. Zuerst wählen Sie einen Anbieter und geben Ihren Bedarf an. Der Anbieter füllt daraufhin den Antrag auf Kostenübernahme aus und reicht ihn bei Ihrer Pflegekasse ein – Sie unterschreiben nur einmal. Nach der Genehmigung, die meist wenige Tage dauert, startet die monatliche Lieferung nach Hause, und die Folgemonate laufen automatisch weiter.
Den Ablauf im Detail und die reine Beantragung der Pflegebox beschreiben eigene Artikel; besonders bequem geht es, wenn Sie die Pflegebox online beantragen. Und falls doch einmal etwas hakt, hilft der Ratgeber Antrag abgelehnt oder verzögert weiter.
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Liegt ein anerkannter Pflegegrad (1–5) vor?
Ein Beispiel aus dem Pflegealltag
Frau Kern ist 79 und hat Pflegegrad 2. Sie lebt zu Hause, ihre Tochter übernimmt den Großteil der Pflege, zweimal pro Woche kommt ein ambulanter Dienst. Für den Monat bestellt die Familie vor allem Einmalhandschuhe, Händedesinfektion, ein paar Packungen Bettschutzeinlagen für die Nacht und Einmalwaschlappen. Zusammen bleibt der Warenwert unter 42 Euro – die Familie zahlt nichts dazu.
Nach ein paar Wochen zeigt sich, dass die anfangs mitbestellten FFP2-Masken kaum gebraucht werden, die Bettschutzeinlagen dafür schneller ausgehen. Beim nächsten Mal passt die Tochter den Inhalt einfach an: weniger Masken, mehr Bettschutz. Genau darin liegt der Nutzen der Box – sie ist kein starres Paket, sondern folgt dem echten Bedarf. Wichtig bleibt nur, sie jeden Monat zu nutzen, denn der Betrag wandert nicht in den nächsten Monat.
Kasse und Anbieter: worauf es ankommt
Beim Anspruch macht Ihre Krankenkasse keinen Unterschied – alle Pflegekassen sind gleichermaßen verpflichtet. Ob AOK, Techniker Krankenkasse, Barmer, DAK, IKK oder Knappschaft: Der Anspruch auf die 42 Euro bleibt derselbe.
Unterschiede gibt es beim Anbieter – etwa in der Produktauswahl, der Liefertreue und im Service. Deshalb lohnt der Blick auf einen Anbieter-Vergleich, bevor Sie sich festlegen. Sind Sie unzufrieden, können Sie den Anbieter wechseln, den Inhalt oder Rhythmus ändern, die Lieferung nachverfolgen oder die Box kündigen beziehungsweise pausieren.
Besondere Situationen
Manche Lebenslagen werfen zusätzliche Fragen auf. Leben zwei Pflegebedürftige zusammen, besteht der Anspruch doppelt – wie das bei Ehepaaren funktioniert, erklärt ein eigener Beitrag. Auch für pflegebedürftige Kinder gibt es die Box. Bei Demenz helfen bestimmte Hilfsmittel besonders, nach einem Krankenhausaufenthalt läuft die Versorgung zu Hause wieder an, und in der Pflege-Wohngemeinschaft hat jede Person ihren eigenen Anspruch.
Häufige Fragen zur Pflegebox
Ist die Pflegebox wirklich kostenlos?
Ab welchem Pflegegrad bekomme ich die Box?
Was passiert, wenn ich in einem Monat nichts bestelle?
Gehören Windeln oder Inkontinenzmaterial dazu?
Muss ich den Antrag selbst bei der Kasse stellen?
Bekomme ich die Box auch als Privatversicherter?
Passend dazu: Pflegebox über die Apotheke beziehen\n
Manche Apotheken geben Pflegehilfsmittel ebenfalls zulasten der Pflegekasse ab – worauf dabei zu achten ist, steht im Beitrag Pflegebox über die Apotheke.
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